ATLAS-System vollzieht erfolgreichen Wechsel zu AES-P1
29.12.2025 - 03:33:12Die deutsche Zoll- und Logistiklandschaft hat einen Meilenstein erreicht: Der Übergang zum Automatisierten Export-System Phase 1 (AES-P1) ist abgeschlossen. Die alten Systeme sind abgeschaltet, ATLAS läuft jetzt vollständig nach den neuen EU-Zollvorschriften. Nach dem Ende der Übergangsfrist am 14. Dezember und wichtigen Änderungen bei Exportabfertigungen ab dem 15. Dezember liegt der Fokus nun auf Stabilität – und den nächsten regulatorischen Herausforderungen ab Januar 2026.
Monatelang bereiteten sich Exporteure und Softwareanbieter auf den finalen Stichtag vor. Die Generalzolldirektion bestätigte in ATLAS-Info 0849/25, dass die EU-weite Übergangsfrist für den Wechsel von ECS-P2 zu AES-P1 am 14. Dezember 2025 offiziell endete.
Bis Mitte Dezember konnten noch alte Nachrichtenformate und vereinfachte Verfahren parallel zum neuen System genutzt werden. Diese „weiche“ Phase sollte Unternehmen genug Zeit für IT-Upgrades geben. Se der zweiten Dezemberhälfte ist diese Schonfrist jedoch Geschichte.
Trotz anfänglicher Bedenken zur Umsetzung in anderen EU-Ländern wurde der Stichtag mit hoher Compliance eingehalten. Berichte großer Logistiksoftware-Anbieter der letzten 72 Stunden zeigen: Das ATLAS-System bleibt nach dem Cut-off stabil, selbst während des kritischen Weihnachtsgeschäfts. Der erfolgreiche Abschied von ECS-P2 bedeutet: Alle Exportanmeldungen müssen nun strikt den strengeren Datenanforderungen von AES-P1 entsprechen.
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Operative Konsequenzen: Neue Regeln für die „vorgezogene Abfertigung“
Eine der unmittelbarsten operativen Änderungen betrifft die Abfertigung von Nicht-Unionswaren und Verbrauchsteuergütern. Wie in ATLAS-Info 0853/25 detailliert, trat die Umsetzung von Artikel 329(7a) der UZK-Durchführungsverordnung (UZK-IA) am 15. Dezember 2025 in vollem Umfang in Kraft.
Diese regulatorische Verschiebung schließt die Möglichkeit einer „vorgezogenen Ausgangsabfertigung“ für bestimmte Warenkategorien bei Binnenzollstellen praktisch aus, wenn ein Durchbeförderungsvertrag verwendet wird. Konkret betroffen sind:
* Verbrauchsteuergüter unter Steueraussetzung oder bereits im freien Verkehr.
* Nicht-Unionswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind.
Bisher konnten Exporteure die Formalitäten für diese Güter oft an einem Binnenstandort erledigen, bevor die Ware physisch den Ausgangsort erreichte. Das beschleunigte den Logistikfluss. Unter dem neuen AES-P1-Regime ist diese Erleichterung eingeschränkt. Zollexperten betonen: Logistikunternehmen müssen diese Waren nun am tatsächlichen Ausgangszollamt vorführen oder die neuen, strengeren Versandverfahren einhalten.
Logistikverbände raten ihren Mitgliedern seit der Umsetzung, die „Exit Summary Declarations“ genau zu überwachen und die Datenfelder für das „Ausgangszollamt“ korrekt auszufüllen, um Verzögerungen an den EU-Außengrenzen zu vermeiden. Erste Rückmeldungen dieser Woche deuten an: Während der Verfahrenswechsel für einige Spediteure den administrativen Aufwand erhöht hat, funktionieren die IT-Systeme für die neuen Nachrichtenflüsse korrekt.
Stabilität und Wartung: Der Blick geht bereits nach vorn
Die technische Basis des ATLAS-Systems wurde für diese Änderungen umfassend vorbereitet. Das ITZBund führte im Laufe des Jahres 2025 eine Reihe von Wartungsfenstern durch, um den finalen Wechsel zu ermöglichen.
Jüngst skizzierte ATLAS-Info 0890/25 vom 17. Dezember 2025 den Fahrplan für die nächsten technischen Anpassungen. Während das aktuelle AES-P1-System live und stabil läuft, blickt die Zollverwaltung bereits auf den 28. Februar 2026 voraus, wenn das nächste Wartungsfenster (Release 10.2.2) geplant ist. Diese vorausschauende Ankündigung gibt Softwareentwicklern einen klaren Zeitplan für die nächste Runde an EDI-Updates.
Die ruhige Weihnachtszeit scheint zudem effektiv für die Backend-Stabilisierung genutzt worden zu sein. In den letzten drei Tagen gab es keine Meldungen über größere Störungen im Nachrichtenaustausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten – ein positives Zeichen angesichts der noch im November in ATLAS-Info 0871/25 gemeldeten Interoperabilitätsprobleme, insbesondere mit Frankreich. Das Ausbleiben neuer Störungsmeldungen bis zum 29. Dezember legt nahe, dass die grenzüberschreitende Datensynchronisation, eine Kernkomponente des AES-P1-Projekts, unter den neuen Protokollen standhält.
Der nächste Schritt: Neue Vorschriften ab 1. Januar 2026
Nachdem die technischen Hürden von AES-P1 weitgehend gemeistert sind, richtet sich der Blick der Handels-Compliance-Community auf die regulatorischen Änderungen ab diesem Mittwoch, dem 1. Januar 2026. Zwei große Themen dominieren die Agenda für das neue Jahr: die Kombinierte Nomenklatur 2026 (KN 2026) und der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).
Kombinierte Nomenclature 2026
Wie üblich bringt der Jahreswechsel ein Update der Warencodes für Zollanmeldungen. Die Kombinierte Nomenklatur 2026 löst die Version von 2025 um Mitternacht am 31. Dezember ab. Exporteure werden daran erinnert, dass die Verwendung ungültiger Warencodes ab dem 1. Januar zur sofortigen Zurückweisung von ATLAS-Anmeldungen führt. Softwareanbieter haben bereits Updates mit den neuen Codelisten ausgespielt. Unternehmen sollten ihre Stammdaten vor der ersten Ausfuhranmeldung im neuen Jahr überprüfen.
Verschärfte CBAM-Meldepflichten
Kritischer ist die Verschärfung des CBAM-Rahmens. Während die Übergangsphase für CBAM 2023 begann, werden die Anforderungen nun strenger. Wie in aktuellen Leitfäden (einschließlich ATLAS-Info 0872/25) erläutert, rückt die Schwelle für die verpflichtende Registrierung als „CBAM-Erklärender“ in den Fokus. Importeure, die mehr als 50 Tonnen CBAM-erfasster Güter (wie Stahl, Aluminium oder Düngemittel) pro Kalenderjahr einführen, müssen nun sicherstellen, dass ihr Status in den Zollanmeldungen korrekt gekennzeichnet ist.
Die Integration von CBAM-Datenelementen in die ATLAS-Importanmeldungen war ein komplexer Prozess, der parallel zu den exportseitigen AES-P1-Änderungen lief. Mit Beginn des neuen Jahres wird die Interoperabilität zwischen den Zollanmeldedaten und dem zentralen EU-CBAM-Register auf die Probe gestellt.
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