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ATLAS-System: Neue Codes für Iran-Altverträge aktiv

25.12.2025 - 19:51:12

Deutsche Exporteure müssen ab sofort spezielle Zollcodes für bestehende Iran-Geschäfte nutzen. Das deutsche Zollsystem ATLAS hat neue Codierungen für sogenannte Altverträge vollständig freigeschaltet. Diese sind notwendig, um Lieferungen trotz der seit September wieder geltenden EU-Sanktionen gegen Iran abzuwickeln. Wer die Codes falsch verwendet, riskiert sofortige Exportstopps.

Hintergrund ist die Wiedereinführung umfassender EU-Sanktionen gegen Iran im dritten Quartal 2025. Die neuen ATLAS-Codes bilden die rechtliche Ausnahme für Verträge ab, die vor dem Inkrafttreten der neuen Restriktionen geschlossen wurden. Sie dienen als „Compliance-Brücke“ in einem ansonsten strengen Embargo-Regime.

Die Kern-Codes, die seit dieser Woche im System aktiv sind, lauten:
* Y243: Für Verträge, die der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fristgerecht angezeigt wurden.
* Y245: Deckt die „genehmigungsfreie Ausnahme“ nach Artikel 15c der Iran-Verordnung ab.
* Y249 & Y251: Beziehen sich auf Ausnahmen für bestimmte Dual-Use-Güter oder gelistete Waren aus Altverträgen.

„Die Wiedereinführung der Sanktionen erforderte eine schnelle technische Anpassung“, erklärte ein Sprecher der Generalzolldirektion. „Die neuen Y-Codes schaffen die nötige Rechtssicherheit für Wirtschaftsteilnehmer.“

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Strenge Prüfung und hohe Hürden

Für Logistik- und Compliance-Abteilungen bedeutet die Änderung sofortigen Handlungsbedarf. Die Nutzung der Codes ist an strikte Bedingungen geknüpft:
* Nachweis des Vertragsdatums: Bei Verwendung der Codes muss das originale, vor Sanktionsbeginn unterzeichnete Vertragsdokument vorgelegt werden können.
* Kein Missbrauch für Neugeschäft: Die Codes gelten ausschließlich für Altverträge. Für nach September/Oktober 2025 initiierte Geschäfte sind sie nicht anwendbar – solche Exporte sind wahrscheinlich verboten.

Industrie- und Handelskammern raten ihren Mitgliedern dringend, offene Auftragsbücher mit iranischen Partnern zu überprüfen. „Unternehmen müssen prüfen, ob ihre laufenden Sendungen unter die Bestandsschutz-Regelung fallen“, warnt ein Handelsexperte der IHK Region Stuttgart. Ein Fehler im System führt zum sofortigen Stopp des automatischen Abfertigungsverfahrens.

Weitere Updates: Edelmetalle und CO2-Grenzausgleich

Parallel zu den Altvertrag-Codes wurde mit Y258 ein weiterer Code aktiviert. Dieser dient der Durchsetzung des Exportverbots für Gold, Edelmetalle und Diamanten an sanktionierte iranische Stellen. Er bestätigt als negative Erklärung, dass das Verbot eingehalten wird.

Exporteure müssen sich zudem auf weitere administrative Belastungen einstellen. Kürzlich rollte das Zollsystem auch neue Codes für die Meldepflichten im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) aus. Die gleichzeitige Einführung mehrerer neuer Compliance-Anforderungen stellt viele Handelsabteilungen vor Herausforderungen.

Die vollständige Aktivierung der ATLAS-Codes markiert den Übergang von der politischen Entscheidung zur operativen Durchsetzung der Iran-Sanktionen. Experten rechnen damit, dass die Zollbehörden ihre physischen und dokumentarischen Kontrollen in den kommenden Monaten verstärken werden, um Missbrauch zu verhindern. Der Fokus auf Iran-Exporte dürfte mindestens bis ins erste Quartal 2026 hoch bleiben.

@ boerse-global.de