ATLAS-System, Jahresabschlüsse

ATLAS-System: Neue 20-Tage-Frist beschleunigt Jahresabschlüsse

29.12.2025 - 00:12:12

Deutsche Exporteure können offene Ausfuhren jetzt deutlich schneller abschließen. Ein entscheidender Systemwechsel im Zollsystem ATLAS verkürzt die Wartezeit für Nachforschungen von 70 auf nur noch 20 Tage. Das ermöglicht es Unternehmen, bis kurz vor Jahresende versandte Waren noch in die 2025er Bilanz zu nehmen – setzt sie aber auch unter erheblichen Zeitdruck.

Die entscheidende Änderung steckt in der ATLAS-Info 0835/25, die seit Ende September 2025 voll wirksam ist. Bisher mussten Unternehmen mindestens 70 Tage warten, nachdem die Ware freigegeben wurde, bevor sie eine freiwillige Nachforschung für fehlende Ausgangsbestätigungen beantragen konnten. Jetzt sind es nur noch 20 Tage.

„Die Reduzierung auf 20 Tage ist ein Game-Changer für Liquidität und Compliance“, stellt die Industrie- und Handelskammer (IHK) fest. „Exporteure müssen offene Vorgänge nicht mehr über zwei Monate mit sich herumtragen.“ Doch die neue Agilität hat ihren Preis: Sobald das Verfahren eingeleitet ist, beträgt auch die Frist für das Nachreichen von Alternativnachweisen lediglich 20 Tage.

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Für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr bedeutet das: Unternehmen können Ausfuhren, die Anfang Dezember verschifft wurden, noch effektiv abschließen. So lässt sich der steuerfreie Status noch für die 2025er Bücher dokumentieren.

Zeitdruck bei den Alternativnachweisen

Durch das verkürzte Einleitungsfenster verlagert sich der Druck auf die schnelle Beschaffung von Ersatzbelegen. Fehlt die elektronische Ausgangsbestätigung, akzeptiert die Zollverwaltung bestimmte Dokumente.

Aktuelle Leitlinien nennen als akzeptable Nachweise:
* Einfuhrzollabfertigungsdokumente aus dem Bestimmungsland
* Spediteurbescheinigungen, die den Grenzübertritt belegen
* Handelsdokumente wie Konnossemente oder Luftfrachtbriefe mit einem Drittlandsziel

Handelskompliance-Softwareanbieter wie AEB haben ihre Systeme bereits an die neuen Fristen angepasst. Experten weisen darauf hin, dass die „20-Tage-Frist“ für diese Belege strikt durchgesetzt wird. Wird innerhalb dieser Zeit kein akzeptabler Nachweis erbracht, kann das Verfahren ohne Ausgangsvermerk geschlossen werden – was die Mehrwertsteuerbefreiung für diese Sendung gefährdet.

Ende der Corona-Ausnahmen erhöht Dringlichkeit

Die Dringlichkeit wird durch das Auslaufen früherer Übergangsfristen verstärkt. Die während der COVID-19-Pandemie und der unmittelbaren Brexit-Phase gewährten verlängerten Fristen sind ausgelaufen.

Konkret ist die Frist für die automatische Ungültigkeitserklärung von Ausfuhranträgen wieder auf die gesetzlichen 150 Tage zurückgefallen – nach zeitweise 500 Tagen. Diese Rückkehr zum Standard bedeutet, dass ungeklärte „Zombie“-Ausfuhren aus dem Frühjahr 2025 nun unmittelbar von der Ungültigkeitserklärung bedroht sind.

„Unternehmen, die diese Woche ihre Jahresdaten prüfen, müssen alle Ausfuhranmeldungen priorisieren, die sich der 150-Tage-Marke nähern“, warnt ein Compliance-Bulletin aus Mitte Dezember. „Mit der neuen 20-Tage-Option gibt es keine Ausrede mehr, Verfahren schleifen zu lassen.“

Ausblick 2026: ATLAS Release 10.2 und CBAM

Bereits blicken Compliance-Verantwortliche auf das neue Jahr. Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat am 17. Dezember 2025 die ATLAS-Info 0890/25 veröffentlicht, die Anpassungen für das kommende ATLAS Release 10.2 skizziert.

Wichtige Entwicklungen für Anfang 2026:
* Wartungsfenster: Ein größeres Update ist für den 28. Februar 2026 geplant und bringt neue Validierungsregeln für Ausfuhranmeldungen.
* CBAM-Compliance: Ab dem 1. Januar 2026 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in eine Phase strengerer Datendurchsetzung ein. Die Verknüpfung von EORI-Nummern und Lieferketten-Daten in ATLAS gewinnt an Bedeutung.
* AES-Phase 1: Der Übergang zum automatisierten Ausfuhrsystem (AES) Phase 1 erreicht seinen Abschluss. Die strikte Durchsetzung neuer Datenelemente wird im ersten Quartal 2026 voraussichtlich verschärft.

Für Handelsverantwortliche ist dieser Sonntag vor dem Jahreswechsel daher alles andere als eine ruhige Zeit. Es ist das letzte Zeitfenster, um die neuen, agilen ATLAS-Verfahren zu nutzen und die Exportbücher für 2025 zu bereinigen. Wer die 20-Tage-Frist nutzt, sichert seine Steuerbefreiungen und startet mit einer sauberen Ausgangslage in ein technologisch anspruchsvolles neues Jahr.

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