EQS-News: AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft bekannt (deutsch)
16.06.2026 - 19:05:10 | dpa.deAT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft bekannt
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Finanzierung
AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief
nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger
Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft bekannt
16.06.2026 / 19:05 CET/CEST
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ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR
ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN
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AT&S gibt den Referenzaktienkurs und den Wandlungspreis der neuen tief
nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger
Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung)
bekannt
Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 - Im Zusammenhang mit der erfolgreichen
Platzierung einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne
Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft
(Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die "Wandelschuldverschreibung") in Höhe
von EUR 400 Mio., die für einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder
bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der AT & S
Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft ("AT&S" oder die
"Gesellschaft")
wandelbar ist, gibt die Gesellschaft hiermit Folgendes bekannt:
* Der Referenzaktienkurs der Wandelschuldverschreibung beträgt EUR 195,5780
(entsprechend dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an der
Wiener Börse am 16 Juni 2026).
* Der sich daraus ergebende anfängliche Wandlungspreis der
Wandelschuldverschreibung beträgt EUR 254,2514 (einschließlich der
Wandlungsprämie von 30.0%).
Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um
den 23. Juni 2026 erfolgen. Es wird beantragt werden, die
Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse
einzubeziehen.
J.P. Morgan, Deutsche Bank und Citigroup haben die Emission als Joint Global
Coordinators und Joint Bookrunners begleitet. Erste Group und Raiffeisen
Bank International fungierten als Co-Lead Manager.
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft - Advanced
Technologies & Solutions
AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten und
Leiterplatten. AT&S entwickelt und produziert innovative
Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile Endgeräte,
Automotive & Aerospace, Industrial, Medical sowie High-Performance Computing
für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten in Österreich (Leoben,
Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia (Kulim) und Indien
(Nanjangud) sowie einem europäischen Kompetenzzentrum für R&D und
IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen Wandel aktiv
mit - durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung und Entwicklung
und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Das Unternehmen
beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen
finden sich auch unter www.ats.net
Medien-Download:
Im AT&S-Medienportal unter https://ats.canto.de/v/press finden Sie laufend
aktualisiertes Bildmaterial zu AT&S.
Medienkontakt:
Gerald Reischl, Vice President Corporate Communications
Telefon: +43 3842 200 4252; Mobil: +43 664 8859 2452; g.reischl@ats.net
Kontakt Investor Relations:
Philipp Gebhardt, Vice President Investor Relations
Telefon: +43 3842 200 2274; Mobil: +43 664 7800 2274; p.gebhardt@ats.net
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Fabriksgasse 13
8700 Leoben / Österreich
www.ats.net
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Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
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dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten
sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung
dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
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Die angebotenen oder zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen
Anleihen und die im Falle einer Wandlung zu liefernden Stammaktien sind
nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von
1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder
bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt
noch indirekt in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten,
verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben,
übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von
den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich
um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaaten
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Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (die
"Prospektverordnung"),
bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs")
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unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls Fonds, in deren Namen eine solche
Person die Anleihen erwirbt, die in einem Mitgliedstaat oder in UK ansässig
sind, gelten als zugesichert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein
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Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgende
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berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") fallen, (ii)
vermögende Körperschaften (high net worth entities), die unter Artikel 49(2)
der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses Dokument anderweitig
rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle diese Personen zusammen
als "relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen ausschließlich
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solcher Wertpapiere wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen.
Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der
Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf
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Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des
Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden
Fassung ("MiFID II"); (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie
(EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) den
nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"),
und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung,
Vertrag oder sonstigen Gründen), die ein "Hersteller" (im Sinne der
MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglich
unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen zu
dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne
der MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb der
Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind.
Jede Person, die anschließend die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt
(ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die Zielmarktbestimmung des Herstellers
berücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes Vertriebsunternehmen ist
jedoch für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbestimmung in Bezug auf
die Anleihen verantwortlich (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der
Zielmarktbestimmung des Herstellers) und für die Festlegung geeigneter
Vertriebskanäle.
Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher oder
gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit einem Angebot der
Wertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt
weder (a) eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne der MiFID
II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern
dar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt, und sollten
Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen
auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke
dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines
(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im
Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II gilt. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils geltenden oder
ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf
der Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im
EWR erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder
deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur
sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger in UK bestimmt, und sollten
Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diese
vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger
eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1
Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie kraft des European
Union (Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil des nationalen Rechts
ist, ist. Folglich besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem
FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen
Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der
Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK.
Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb
der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK
gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated
Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.
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16.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
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Österreich
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E-Mail: ir@ats.net
Internet: www.ats.net
ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02
WKN: 922230
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Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener
Börse (Amtlicher Handel)
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