ASR A6: Arbeitsschutz im Homeoffice bleibt 2026 große Herausforderung
11.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.deViele Unternehmen kämpfen auch zwei Jahre nach Einführung mit der Umsetzung der verschärften Bildschirmarbeits-Regeln. Die Technische Regel ASR A6 stellt klare Anforderungen an Ergonomie und Organisation – besonders für hybride Teams.
Laut aktuellen Branchenanalysen ringen Betriebe weiter mit der vollständigen Umsetzung. Die Regelung, bereits Mitte 2024 veröffentlicht, zwingt Arbeitgeber zum Handeln: von verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen im Homeoffice bis zu vorgeschriebenen Erholungszeiten.
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Mobile Geräte im Fokus
Die ASR A6 definiert neu, was als Bildschirmarbeitsplatz gilt. Sie erfasst nun explizit Arbeitsplätze mit regelmäßiger Nutzung von Laptops oder Tablets – sowohl im Büro als auch im fest eingerichteten Homeoffice.
Ausgenommen bleiben nur Stellen, an denen mobile Geräte nur unregelmäßig zum Einsatz kommen. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen genau dokumentieren, wo und wie lange Mitarbeiter mit welchen Geräten arbeiten.
Konkrete Vorgaben für Ergonomie
Die Regel formuliert spezifische Anforderungen. Für regelmäßig genutzte Laptops empfiehlt sie ein Maximalgewicht von 2,0 Kilogramm. Bei dauerhafter stationärer Nutzung sind externe Tastaturen, Mäuse und oft Dockingstationen Pflicht.
Für Standardtätigkeiten wie Textverarbeitung rät die ASR zu Bildschirmen mit mindestens 19 Zoll Diagonale. Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische sollen den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen fördern.
Fünf Minuten Pause pro Stunde
Eine der weitreichendsten Neuerungen betrifft die Arbeitsorganisation. Bei ununterbrochener Bildschirmarbeit empfiehlt die Regel explizit fünf Minuten Erholungszeit pro Stunde.
Die Unterweisungspflichten wurden ausgeweitet. Mitarbeiter müssen nun auch über die sichere Nutzung mobiler Geräte belehrt werden – beispielsweise, dass Smartphones nicht während des Gehens bedient werden dürfen.
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Homeoffice: Digitale Gefährdungsbeurteilung möglich
Besondere Herausforderungen gibt es bei Telearbeitsplätzen. Auch fürs Homeoffice ist eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Der TÜV Rheinland hat jedoch klargestellt: Eine physische Begehung der Privaträume ist nicht zwingend nötig.
Stattdessen können Unternehmen die Bedingungen per digitaler Abfragen, Checklisten und Fotodokumentation erfassen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sicherstellen, dass auch im Homeoffice ausreichend Bewegungsfläche, gute Beleuchtung und ergonomisches Mobiliar vorhanden sind.
Warum scheitern viele Unternehmen noch?
Branchenanalysten sehen die Ursache in der hohen Komplexität der geforderten Dokumentation. Die detaillierten Vorgaben zu Sehabständen, Zeichenhöhen und Hardware-Gewichten zwingen zu lückenlosen Bestandsaufnahmen.
Besonders kleine und mittlere Unternehmen fühlen sich von den bürokratischen Anforderungen überlastet. Doch Experten betonen: Investitionen in ergonomische Arbeitsplätze rechnen sich langfristig durch weniger Krankheitsausfälle.
Strengere Kontrollen erwartet
In den kommenden Monaten dürften die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der ASR A6 strenger kontrollieren. Unternehmen, die sich auf Übergangsfristen beriefen, müssen nachbessern.
Der Markt für digitale Arbeitsschutz-Management-Systeme wird weiter wachsen. Diese Tools automatisieren Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen für verteilte Teams. Auch die Nachfrage nach ergonomischer Büroausstattung für Homeoffice-Plätze steigt.
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