Asbest-Sanierung: Neue Genehmigungspflicht für Handwerk und Bau
05.01.2026 - 05:30:12Ab sofort brauchen Betriebe für viele Asbest-Arbeiten eine offizielle Genehmigung. Die verschärfte Gefahrstoffverordnung gilt seit heute und betrifft Millionen Altbauten.
Seit diesem Montag, dem 5. Januar 2026, gelten in deutschen Handwerksbetrieben und auf Baustellen strengere Regeln für den Umgang mit Asbest. Die jüngste Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Ende Dezember 2025 in Kraft trat, zieht die Bürokratiezügel an. Für Arbeiten der niedrigen und mittleren Risikoklasse – etwa das Bohren in asbesthaltigen Klebern oder das Entfernen bestimmter Bodenbeläge – ist nun ein behördliches Genehmigungsverfahren Pflicht. Bislang reichte dafür eine einfache Anzeige. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz für Beschäftigte zu verbessern, doch die Branche fürchtet mehr Bürokratie und Verzögerungen.
Der Kern der Reform: Die Genehmigungspflicht wurde ausgeweitet. Sie betrifft nun explizit auch Arbeiten mit geringerem Gefährdungspotenzial. Die sogenannte unternehmensbezogene Anzeige fungiert jetzt als Antrag auf eine solche Genehmigung. Um Projekte nicht auszubremsen, hat der Gesetzgeber eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Bleibt die zuständige Arbeitsschutzbehörde vier Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags untätig, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.
Viele Betriebe unterschätzen, wie detailliert eine Gefährdungsbeurteilung für asbesthaltige Tätigkeiten aussehen muss. Die neue Genehmigungspflicht verlangt dokumentierte Risikoanalysen, Schutzkonzepte und nachweisbare Sachkunde der Beschäftigten – sonst drohen Verzögerungen oder Bußgelder. Ein kostenloser Leitfaden liefert praxiserprobte Checklisten und fertige Vorlagen, mit denen Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen, die Aufsichtsbehörden akzeptieren. Jetzt Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen herunterladen
„Damit soll sichergestellt werden, dass auch vermeintlich geringfügige Eingriffe nur von qualifizierten Firmen mit passendem Sicherheitskonzept durchgeführt werden“, erklärt ein Experte. Eine erteilte Genehmigung ist bis zu sechs Jahre gültig, sofern sich die Betriebsabläufe nicht ändern.
EU-Druck treibt Reformen voran
Es ist bereits die zweite große Asbest-Reform innerhalb eines Jahres. Nach der Einführung des Ampelmodells zur Risikoklassifizierung im Dezember 2024 folgt nun diese Verschärfung. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2023/2668, die strengere Grenzwerte und mehr Kontrolle für alle Asbesttätigkeiten vorschreibt. Deutschland setzte diese Vorgabe im November 2025 um.
Während sich die Reform von 2024 vor allem auf die Pflichten der Bauherren konzentrierte, zielt die aktuelle Änderung auf die operative Ebene. Sie soll Lücken schließen, in denen „Low-Risk“-Arbeiten vielleicht zu nachlässig ausgeführt wurden – mit potenziell fatalen Folgen, denn Asbestfasern sind krebserregend.
Branche kritisiert Bürokratie, Befürworter loben Schutz
Die Reaktionen aus Handwerk und Bauwirtschaft sind gespalten. Verbände wie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) warnen vor einer „Überbürokratisierung“. Die Ausweitung der Genehmigungspflicht auf Standard-Instandhaltungen könne Sanierungen verzögern und verteuern.
Sicherheitsbefürworter halten die Maßnahmen dagegen für überfällig. In Millionen Gebäuden aus der Zeit vor dem Asbest-Verbot 1993 schlummert der gefährliche Stoff in Putzen, Spachtelmassen und Klebern. „Jede Firma, die diese Materialien bearbeitet, muss überprüft sein – selbst über ein vereinfachtes Verfahren“, so ein Vertreter einer Arbeitsschutz-Organisation. Die automatische Genehmigung nach vier Wochen wird als notwendiger Kompromiss gesehen, um Baustellen am Laufen zu halten.
Übergangsfristen und das müssen Betriebe jetzt tun
Für Unternehmen, die bereits unter den alten Regeln tätig waren, gelten Übergangsregelungen. Bestehende Anzeigen behalten in der Regel noch bis Ende 2026 ihre Gültigkeit. Für alle neuen Projekte, die 2026 starten, gilt das neue Regime jedoch sofort.
Betriebe sollten ihre internen Abläufe prüfen und sicherstellen, dass ihre unternehmensbezogenen Anzeigen lückenlos sind. Nur ein vollständiger Antrag startet die Vier-Wochen-Frist für die Genehmigungsfiktion. Die Sachkunde der Mitarbeiter, die in früheren Reformen bereits aktualisiert wurde, bleibt zentral.
Die Ära der einfachen Formalien bei Asbest-Arbeiten ist vorbei. Für Eigentümer und Bauherren bedeutet das: Bei Sanierungen in Altbauten muss die Planung von Genehmigungsfristen von Anfang an mitgedacht werden.
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