Asbest-Sanierung: Neue Bürokratie-Hürden treffen Handwerk
04.01.2026 - 05:46:12Ab sofort müssen Betriebe für jeden Mitarbeiter bei Asbest-Arbeiten detaillierte Qualifikationsnachweise vorlegen. Die verschärfte Gefahrstoffverordnung stellt das deutsche Handwerk zum Jahresauftakt 2026 vor massive neue Dokumentationspflichten.
Strengere Meldepflichten ab sofort in Kraft
Seit dem ersten Arbeitstag 2026 gelten verschärfte Regeln für das „Bauen im Bestand“. Die bereits Ende Dezember 2025 in Kraft getretene novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) trifft die Betriebe nun mit voller Wucht. Die sogenannte unternehmensbezogene Anzeige wurde deutlich ausgeweitet. Reichte es früher oft, die Anzahl der sachkundigen Aufsichtspersonen zu nennen, muss jetzt für jeden einzelnen auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter ein namentlicher Nachweis erfolgen. Konkret: Betriebe müssen der Behörde eine Namensliste aller Beschäftigten vorlegen und für jeden den Nachweis der grundlegenden Fachkunde sowie der aktuellen arbeitsmedizinischen Vorsorge beifügen. Der Sinn dahinter? Nicht nur die Aufsicht, sondern jeder Handwerker, der potenziell asbesthaltige Materialien bearbeitet, muss über ein Mindestwissen verfügen.
Fachkunde vs. Sachkunde: Was ändert sich?
Die neuen Vorgaben schaffen eine entscheidende Unterscheidung, die Betriebe sofort verinnerlichen müssen. Die bewährte Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 oder 4, bleibt für die verantwortliche Aufsichtsperson auf der Baustelle verpflichtend. Neu ist die Fachkunde für die gesamte Belegschaft. Sie vermittelt Grundwissen über Asbest-Eigenschaften, Gesundheitsgefahren und sichere Handhabung. Für bestehende Mitarbeiter gilt zwar eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren zum Erwerb dieser Qualifikation. Die Pflicht, bereits qualifiziertes Personal bei der Anzeige zu benennen, erzeugt jedoch sofortigen Druck. Branchenverbände raten dazu, bereits vorhandene Schulungen als „Grundkenntnisse“ zu dokumentieren, um die Behörden vorläufig zufriedenzustellen.
Passend zum Thema Arbeitsschutz: Die novellierte GefStoffV erhöht die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentation – viele Betriebe stehen jetzt vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Ein kostenloser Praxis‑Download bietet fertige Vorlagen, Checklisten und einen Leitfaden, mit dem Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die auch Prüfungen durch Aufsichtsbehörden standhalten. Ideal für Sicherheitsbeauftragte und Betriebsleiter, die Meldepflichten schnell und korrekt umsetzen müssen. Jetzt GBU‑Vorlagen & Checklisten herunterladen
Gesetzeslücke und praktische Hilfen
Eine große Herausforderung, die Branchenkenner in den letzten Tagen benennen, ist die Lücke zwischen neuer Verordnung und technischen Regeln. Die maßgebliche Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) wurde noch nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Eine überarbeitete Fassung wird erst Mitte bis Ende 2026 erwartet. Als Brückenlösung haben der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und die Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) eine Überleitungshilfe veröffentlicht. Dieses Dokument erläutert, wie das neue risikobasierte Ampelmodell und die verschärften Meldestandards bereits jetzt anzuwenden sind. Für Arbeiten mit geringem und mittlerem Risiko gelten demnach vereinfachte Meldeverfahren – sofern die neuen Dokumentationsstandards eingehalten werden.
Gemischte Reaktionen aus dem Handwerk
Die Reaktionen aus den betroffenen Gewerken sind gespalten. Zwar begrüßen alle Beteiligten die Sicherheitsverbesserungen angesichts der hohen Zahl asbestbedingter Berufskrankheiten. Der gestiegene bürokratische Aufwand stößt jedoch auf Kritik. Vertreter aus dem Maler- und Stuckateurhandwerk monieren, dass die Pflicht zu detaillierten Mitarbeiterlisten und Einzelnachweisen selbst bei einfachen, risikoarmen Tätigkeiten – wie dem Entfernen alter Fliesen – einen Papierkrieg auslösen kann, der dem großer Sanierungsprojekte in nichts nachsteht. Die Verbände drängen auf die Akzeptanz digitaler und vereinfachter Meldeformate, um Projektverzögerungen in den ersten Monaten des Jahres zu vermeiden.
Was kommt auf die Betriebe zu?
Im Fokus des ersten Quartals 2026 steht nun die Standardisierung der Fachkunde-Kurse. Schulungsanbieter arbeiten mit Hochdruck an entsprechenden Grundlagen-Modulen, um den erwarteten Ansturm zu bewältigen. Eine vollständige Harmonisierung des Rechtsrahmens wird erst mit der Veröffentlichung der neuen TRGS 519 später im Jahr erreicht sein. Bis dahin gilt für Betriebe: Die Überleitungshilfe genau beachten und die Meldeunterlagen lückenlos zusammenstellen. Die Gewerbeaufsichtsämter haben bereits signalisiert, die Einhaltung der neuen Vorgaben ab diesem Januar streng zu überwachen. Unvollständige Anträge könnten sonst schnell zu Bußgeldern oder sogar Baustellensperren führen.


