Arbeitszeitgesetz, Flexibilisierung

Arbeitszeitgesetz: Wirtschaft fordert radikale Flexibilisierung

22.02.2026 - 23:31:12 | boerse-global.de

Unternehmerverbände fordern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, während Gewerkschaften dies als Angriff auf den Arbeitnehmerschutz ablehnen. Die Bundesregierung sucht einen Kompromiss.

Unternehmerverbände fordern das Ende des starren Acht-Stunden-Tags. Ihr Vorstoß für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit entfacht den Grundsatzstreit mit den Gewerkschaften neu und stellt die Bundesregierung vor eine schwierige Kompromissfindung.

Die Fronten im Kampf um die Zukunft der Arbeit verhärten sich. Ein aktuelles Positionspapier der Wirtschaft plädiert für eine Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Obergrenze. Das geltende Recht von 1994 sei nicht mehr zeitgemäß und behindere flexible Modelle wie Homeoffice, so die Kritik. Die Gewerkschaften sehen hingegen einen Frontalangriff auf den Arbeitnehmerschutz und kündigen scharfen Widerstand an.

Wirtschaft: Starres Gesetz bremst moderne Arbeitswelt

Der Kern der Forderung ist eine grundlegende Systemänderung. Anstelle der starren täglichen Grenze von acht Stunden soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten. Dies würde mehr Spielraum schaffen – etwa für Außendienstmitarbeiter oder Eltern, die ihre Arbeit flexibler über den Tag verteilen möchten. Die Wirtschaft argumentiert, dass das aktuelle Gesetz in der Praxis oft umgangen werde und neue Realitäten ignoriere.

„Das Gesetz schafft oft unpraktikable Situationen“, heißt es aus Unternehmerkreisen. Der Vorstoß nimmt damit eine Passage aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung auf, die eine Flexibilisierung vorsieht. Doch während die Wirtschaft dies als Befreiungsschlag feiert, schlagen bei den Gewerkschaften die Alarmglocken.

Gewerkschaften mobilisieren gegen „Aushöhlung“

Die Reaktion des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) ließ nicht lange auf sich warten. Für den 25. Februar hat er eine Diskussionsveranstaltung unter dem deutlichen Titel „Angriffe auf das Arbeitszeitgesetz“ angekündigt. Die Befürchtung: Aus dem geschützten Acht-Stunden-Tag könnten regelmäßige 13-Stunden-Marathontage werden.

„Das wäre die Legalisierung von Ausbeutung“, warnen Gewerkschaftsvertreter. Sie sehen im Acht-Stunden-Tag einen fundamentalen Pfeiler des Sozialstaats, der nicht zur Disposition stehen dürfe. Sollte die Politik an dieser Stelle nachgeben, drohen massive Proteste. Der Konflikt zwischen Flexibilität und Schutz wird hier unversöhnlich ausgetragen.

Die ungelöste Schlüsselfrage: Die Zeiterfassung

Jede Diskussion über Flexibilisierung stößt auf ein ungelöstes rechtliches Problem: die verpflichtende Arbeitszeiterfassung. Seit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022) ist klar, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit systematisch erfassen müssen. Ein konkretes Gesetz dazu fehlt jedoch bis heute.

Ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums aus April 2023, der eine elektronische Erfassung vorsah, versandete. Diese Gesetzeslücke sorgt für enorme Unsicherheit in den Betrieben. Kann es mehr Flexibilität geben, ohne dass der Schutz vor unbezahlter Mehrarbeit verloren geht? Diese Frage bleibt der neuralgische Punkt der gesamten Debatte.

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Politisches Patt mit ungewissem Ausgang

Für die Ampelkoalition ist die Suche nach einem Kompromiss eine Herkulesaufgabe. Die Positionen der beteiligten Parteien spiegeln direkt den Interessenkonflikt zwischen Wirtschaft und Gewerkschaften wider. Die einen drängen auf Agilität für den Wettbewerb, die anderen auf verbindliche Leitplanken gegen Überlastung.

Die kommenden Monate werden zur Weichenstellung. Der Druck auf die Bundesregierung, endlich einen Gesetzentwurf zur Zeiterfassung vorzulegen, wächst. Die anstehende DGB-Veranstaltung wird die Gegenposition der Arbeitnehmerseite weiter schärfen. Das Ringen um das Arbeitszeitgesetz wird damit zur Nagelprobe für die Zukunft der Arbeit in Deutschland – und für den Handlungswillen der Politik.

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