Arbeitszeitgesetz: Regierung verteidigt umstrittene Flexibilisierungspläne
18.02.2026 - 06:39:12 | boerse-global.deDie Bundesregierung hält an ihrer Reform des Arbeitszeitgesetzes fest und will den starren Acht-Stunden-Tag abschaffen. Diese Positionierung heizt den Konflikt mit den Gewerkschaften weiter an.
In einer aktuellen Stellungnahme verteidigte die Regierung ihre Pläne, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung zu ersetzen. Die am Dienstag bekannt gewordene Position festigt die Fronten in einer der größten arbeitspolitischen Debatten der letzten Jahre. Während Wirtschaftsverbände die Flexibilität loben, sehen Gewerkschaften den Gesundheitsschutz in Gefahr.
Zwei Säulen der Reform
Die geplante Novelle des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) basiert auf zwei Kernpunkten. Erstens soll die seit einem Grundsatzurlicht des Bundesarbeitsgerichts von 2022 bestehende Pflicht zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung endlich gesetzlich verankert werden. Ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums sieht hier eine standardmäßige elektronische Erfassung vor.
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Der zweite und politisch brisantere Punkt ist die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages. Künftig soll nicht mehr die tägliche, sondern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Bisher sind Ausweitungen auf zehn Stunden täglich nur mit einem zeitnahen Ausgleich möglich. Die neue Regelung würde eine flexiblere Verteilung über die Woche erlauben.
Wirtschaft begrüßt, Gewerkschaften warnen
Die Bundesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer uneinheitlichen Studienlage. In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage heißt es, es lasse sich keine für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale Tagesarbeitszeit festlegen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig einsetzten. Die Umstellung solle bei Wahrung hoher Schutzstandards erfolgen.
Unterstützung kommt von Wirtschaftsverbänden wie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Sie argumentieren, es gehe nicht um mehr Arbeit, sondern um eine praxisgerechtere Verteilung. Dies bringe Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte.
Auf scharfen Widerstand treffen die Pläne bei Gewerkschaften. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor einer Aushöhlung des Gesundheitsschutzes. „Der Acht-Stunden-Tag ist eine zentrale Säule für die Work-Life-Balance“, so ein Gewerkschaftssprecher. Man befürchte, dass Zwölf-Stunden-Tage zur Regel werden könnten. Umfragen zeigten zudem, dass eine breite Mehrheit der Beschäftigten einen klaren Feierabend wünsche.
Rechtsunsicherheit bei Zeiterfassung
Die Debatte findet vor einem paradoxen Hintergrund statt: Die lückenlose Arbeitszeiterfassung ist seit 2022 rechtlich verpflichtend, doch ein detailliertes Gesetz dazu fehlt bis heute. Diese Grauzone hat zu erheblicher Unsicherheit in Unternehmen geführt.
Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung bereits jetzt und können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängen. Experten raten Firmen deshalb dringend, nicht auf den finalen Gesetzestext zu warten. „Die Pflicht gilt jetzt. Unternehmen sollten umgehend konforme Systeme einführen“, empfiehlt eine Arbeitsrechtlerin.
Was kommt jetzt?
Die politischen Verhandlungen werden sich in den kommenden Monaten auf die Details konzentrieren: Wie hoch soll die wöchentliche Obergrenze sein? Welche Ausnahmen wird es geben? Für Kleinbetriebe sind Erleichterungen im Gespräch.
Eines steht jedoch bereits fest: Unabhängig vom Ausgang der Flexibilisierungsdebatte wird die transparente Zeiterfassung zur neuen Normalität in deutschen Betrieben. Sie bildet die unverzichtbare Grundlage für einen modernen Arbeitsschutz – ob bei acht, zehn oder flexiblen Stunden pro Tag.
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