Arbeitszeitgesetz, Regierung

Arbeitszeitgesetz: Regierung plant radikale Flexibilisierung

18.01.2026 - 10:12:12

Die Bundesregierung will den Acht-Stunden-Tag abschaffen und durch ein wöchentliches Arbeitszeitmaximum ersetzen. Ein neues Quartalsmodell soll Überstunden beschleunigt auszahlen – steuerfrei.

Berlin – Ein tiefgreifender Wandel im deutschen Arbeitsrecht steht bevor. Die Koalition unter Kanzler Friedrich Merz plant eine fundamentale Reform des Arbeitszeitgesetzes. Kern ist der Abschied vom starren Acht-Stunden-Tag zugunsten einer wöchentlichen Obergrenze von 48 Stunden. Parallel soll ein neues „Quartalsweise Arbeitszeiterfassung“-Modell eingeführt werden, das die Auszahlung von Überstunden beschleunigt und steuerlich begünstigt. Die Pläne spalten die Republik: Während die Wirtschaft von längst überfälliger Flexibilität spricht, warnen Gewerkschaften und Opposition vor gesundheitlichen Risiken und einem Rollback beim Arbeitnehmerschutz.

Die tägliche Arbeitszeitobergrenze von acht Stunden – ein Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts seit 1918 – soll fallen. Kanzler Merz skizzierte die Vision am Mittwoch bei der Neujahrsveranstaltung der IHK Halle-Dessau. Deutschland müsse sich von der „Work-Life-Balance“-Rhetorik und der Vier-Tage-Woche-Mentalität verabschieden, forderte er. Stattdessen brauche es einen Rechtsrahmen, der Effizienz und wöchentliche Gesamtleistung über starre Tageslimits stelle.

Konkret bedeutet das: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden bleibt. Doch innerhalb dieser Woche könnten Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden legal werden, ohne dass es komplexer behördlicher Genehmigungen bedarf. Voraussetzung ist lediglich, dass der Wochen-Durchschnitt stimmt. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) unterstützte den Vorstoß am Samstag öffentlich. Das geltende Arbeitszeitgesetz sei „veraltet“, erklärte sie. Ein wöchentliches Maximum gebe Unternehmen die nötige Flexibilität im globalen Wettbewerb und Beschäftigten mehr Spielraum für individuelle Lebensplanung.

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Steuerfreie Zuschläge und quartalsweise Abrechnung

Das Herzstück der Reform ist das neue Abrechnungsmodell. Bisher können Überstundenkonten über lange Zeiträume anwachsen – eine Unsicherheit für Arbeitgeber und ein verzögertes Einkommen für Arbeitnehmer. Künftig soll es eine verbindliche quartalsweise Evaluation geben. Am Ende jedes Dreimonatszeitraums müssen angesammelte Überstunden entweder durch Freizeit ausgeglichen oder ausbezahlt werden.

Diese strukturelle Änderung geht einher mit einem steuerpolitischen Anreiz. Die Koalition plant, Überstundenzuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns von der Einkommensteuer zu befreien. Das soll den finanziellen Netto-Vorteil für Mehrarbeit deutlich erhöhen. Die quartalsweise Abrechnung dient dabei als Kontrollmechanismus. Sie stellt sicher, dass die steuerbegünstigten Auszahlungen regelmäßig erfolgen und nicht auf die lange Bank geschoben werden. Experten verweisen darauf, dass dies bestehende Fristen standardisiert: Schon heute müssen Überstunden aus dem Vorjahr oft bis zum 31. März des Folgejahres ausgezahlt werden, um Probleme mit den Sozialbeiträgen zu vermeiden.

Kritik: Gesundheitliche Risiken und Sozialabbau

Die Regierung spricht von Modernisierung. Doch der Vorstoß stößt auf heftigen Widerstand. Opposition und Arbeitsschutzexperten warnen vor den Folgen. Nils Backhaus, Forscher bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), hat wiederholt auf die Gesundheitsgefahren langer Arbeitstage hingewiesen. Studien zeigen: Das Unfallrisiko und die Gefahr von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Schlafstörungen steigen deutlich, wenn die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden überschreitet.

In der parlamentarischen Debatte warfen Oppositionspolitiker der Regierung vor, Unternehmensinteressen über das Wohl der Beschäftigten zu stellen. Die versprochene Flexibilität könne in Ausbeutung umschlagen. Das geltende Recht biete durch Ausnahmeregelungen und Tarifverträge bereits genug Spielraum, so der Vorwurf. Die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages sei ein Angriff auf Errungenschaften, die über ein Jahrhundert erkämpft wurden.

Wirtschaft begrüßt Pläne, Ausblick ungewiss

Die Wirtschaft reagiert erwartungsgemäß positiv. Verbände wie der BDI und der Mittelstand fordern seit Jahren mehr Flexibilität. In der digitalen Projektwirtschaft passe der starre Acht-Stunden-Tag oft nicht zum Arbeitsfluss, argumentieren sie. Die Ankündigung auf der IHK-Veranstaltung in Halle-Dessau traf daher auf offene Ohren.

Jetzt beginnt der schwierige Teil: die Gesetzesarbeit. Die Regierung muss das Quartalsmodell so ausgestalten, dass Missbrauch verhindert wird und der bürokratische Abbau tatsächlich bei den Unternehmen ankommt. Mit Blick auf den nächsten Wahlkampf könnte der Erfolg dieser Reform zu einem Markenzeichen der Wirtschaftspolitik von Kanzler Merz werden. Unternehmen und Beschäftigte sollten sich bereits jetzt auf mögliche Änderungen in der Zeiterfassung und Lohnabrechnung einstellen. Die Debatte ist eröffnet – und sie wird hitzig werden.

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