Arbeitszeitgesetz: Regierung plant Abschied vom Acht-Stunden-Tag
19.04.2026 - 08:22:23 | boerse-global.deStattdessen soll ein flexibles Wochenmaximum von 48 Stunden treten. Diese historische Reform ist Teil einer Wachstumsinitiative und soll vor allem Branchen mit schwankendem Arbeitsaufkommen entlasten.
Flexibilisierung durch Wochenhöchstgrenze
Kern der geplanten Neuregelung ist die Ablösung der täglichen durch eine wöchentliche Obergrenze. Bisher erlaubt § 3 Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nur acht Stunden täglich. Künftig sollen bis zu zwölf Stunden an einem Tag möglich sein – vorausgesetzt, der Schnitt von 48 Stunden pro Woche wird eingehalten.
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Doch diese Flexibilität ist nicht bedingungslos. Abweichungen sollen primär möglich sein, wenn sie in Tarifverträgen oder darauf basierenden Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Eine zunächst befristete „Experimentierklausel“ soll die Auswirkungen auf Gesundheit und Produktivität evaluieren.
Die Regierung begründet den Schritt mit modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese würden keine einheitliche tägliche Obergrenze als einzigen Weg zum Gesundheitsschutz stützen. Zudem orientiere man sich am EU-Recht, das ebenfalls die 48-Stunden-Woche als primären Schutzanker nutzt.
Steuerfreie Überstunden und Anreize für Teilzeit
Parallel zur Flexibilisierung startet eine steuerliche Förderung von Mehrarbeit. Die im Frühjahr vorgestellte Wachstumsinitiative sieht vor, Überstundenzuschläge steuer- und abgabenfrei zu stellen. Voraussetzung: Die Arbeit überschreitet eine definierte Vollzeit-Schwelle.
Für tarifgebundene Beschäftigte liegt diese Schwelle bei 34 Wochenstunden. Für andere gilt die 40-Stunden-Woche als Referenz. Die Zuschläge sollen ohne die üblichen Abzüge ausgezahlt werden – ein finanzieller Anreiz für zusätzliche Stunden.
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Ein weiterer Hebel zielt auf Teilzeitkräfte. Steuervorteile für Prämien sollen Anreize schaffen, das Arbeitspensum aufzustocken. Damit adressiert die Koalition ein großes ungenutztes Potenzial: qualifizierte Kräfte, insbesondere Mütter, die aktuell in Teilzeit arbeiten.
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
Die neue Flexibilität hat einen strengen Kontrapunkt: die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Nach Urteilen des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts wird diese Pflicht 2026 im Arbeitszeitgesetz verankert.
Unternehmen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit digital dokumentieren. Papierlisten reichen künftig nicht mehr aus. Die Systeme müssen objektiv, zuverlässig und datenschutzkonform sein. Nur so lasse sich sicherstellen, dass die wöchentliche Höchstgrenze eingehalten und die steuerfreien Zuschläge korrekt berechnet werden.
Tourismus und Bau begrüßen Reform
Besonderen Zuspruch erhält die Reform von Branchen mit saisonalen oder projektbedingten Spitzen. Die nationale Tourismusstrategie von Koordinator Christoph Ploß und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht darin einen Überlebensimpuls für Gastgewerbe und Hotels. Längere Gästebesuche oder spontane Andrang seien mit dem alten starren Recht kaum vereinbar gewesen.
Auch die Bauindustrie begrüßt die Pläne. Auf abgelegenen Baustellen, etwa im Schienenbau, bestehe bei Arbeitgebern und Beschäftigten großes Interesse an längeren Arbeitstagen von Montag bis Donnerstag. Das ermögliche frühere Projektabschlüsse und längere Wochenenden für die Belegschaft.
Gewerkschaften warnen vor Gesundheitsrisiken
Kritik kommt dagegen von Gewerkschaften und der Hans-Böckler-Stiftung. Forscher warnen, dass längere tägliche Arbeitszeiten bestehende Gesundheitsprobleme verschlimmern und den Krankenstand erhöhen könnten. Zudem bestehe die Gefahr, dass vor allem Frauen belastet werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und unbezahlter Care-Arbeit könnte schwieriger werden. Das liefe dem erklärten Ziel der Regierung, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, potentiell zuwider. Die Balance zwischen wirtschaftlicher Dynamik und Gesundheitsschutz bleibt also umstritten.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die endgültige Verabschiedung der Reform wird für das zweite Halbjahr 2026 erwartet. Für Personalabteilungen und Geschäftsführungen beginnen jetzt die Vorbereitungen. Sie müssen prüfen, ob sie die neuen Wochenmodelle nutzen wollen.
Dafür benötigen sie die entsprechenden Tarif- oder Betriebsvereinbarungen. Gleichzeitig steht die Einführung elektronischer Zeiterfassungssysteme ganz oben auf der Agenda. Nur so lassen sich rechtliche Risiken vermeiden und die steuerlichen Vorteile für die Belegschaft sichern.
Die Debatte um den Acht-Stunden-Tag – einen deutschen Standard seit 1918 – ist damit neu entfacht. Sie wird die Arbeitswelt noch lange beschäftigen.
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