Arbeitszeitgesetz: Reformversprechen der Ampel bleibt 2025 unerfüllt
28.12.2025 - 10:43:11Die versprochene gesetzliche Neuregelung der Vertrauensarbeitszeit wurde 2025 nicht verabschiedet. Unternehmen müssen sich weiterhin an die strenge Rechtsprechung zur lückenlosen Zeiterfassung halten.
Deutsche Unternehmen starten mit ungelösten Rechtsfragen ins neue Jahr. Die versprochene Reform des Arbeitszeitgesetzes ist trotz Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht worden.
Das Jahr 2025 endet für Personalabteilungen und Geschäftsführungen mit einer ernüchternden Bilanz: Die angekündigte gesetzliche Neuregelung der Vertrauensarbeitszeit lässt weiter auf sich warten. Obwohl die im Mai gebildete Große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ explizit festhielt, die bewährte Praxis „europarechtskonform“ absichern zu wollen, liegt bis heute kein Regierungsentwurf vor. Maßgeblich bleibt damit die strenge Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) – eine Rechtsunsicherheit, die viele Betriebe teuer zu stehen kommen könnte.
Gesetzgebungsprozess stockt trotz Koalitionsversprechen
Nach der Regierungsbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Mai 2025 waren die Erwartungen an eine schnelle Reform hoch. Doch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Ministerin Bärbel Bas (SPD) hat bis Jahresende keinen Entwurf vorgelegt, der sowohl die Koalitionspartner als auch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufriedenstellt.
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Die Verhandlungen stocken offenbar am grundsätzlichen Widerspruch: Wie lässt sich die vom EuGH geforderte Pflicht zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung mit der Kultur der eigenverantwortlichen Vertrauensarbeit vereinbaren? Innenpolitische Debatten haben den Prozess verzögert. Die von der Wirtschaft erhofften „sicheren Häfen“ für bestimmte Beschäftigtengruppen werden damit frühestens 2026 Realität. Unternehmen müssen sich also weiterhin an der aktuellen BAG-Rechtsprechung orientieren.
Die aktuelle „BAG-Realität“: Dokumentation ist Pflicht
Solange kein neues Gesetz in Kraft tritt, bleibt das wegweisende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 maßgeblich. Juristen betonen: Der Begriff Vertrauensarbeitszeit ist im traditionellen Sinne derzeit irreführend. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Mitarbeiter systematisch zu erfassen – auch in Vertrauensmodellen.
Arbeitsgerichte setzen diese Pflicht zunehmend durch. Das „Vertrauen“ bezieht sich heute vor allem auf die eigenständige Zeiteinteilung der Beschäftigten, nicht auf einen Verzicht der Erfassung. Personalberater warnen: Wer kein „objektives, verlässliches und zugängliches“ System nach EuGH-Vorgaben einführt, riskiert hohe juristische Risiken. Die oft diskutierte Möglichkeit, die Erfassung an die Mitarbeiter zu delegieren, bleibt zwar bestehen. Die Letztverantwortung für vollständige und korrekte Aufzeichnungen trägt aber stets der Arbeitgeber.
Praktische Folgen für die Wirtschaft 2026
Für die Betriebe bedeutet die Verzögerung, dass Notlösungen aus den Jahren 2023 und 2024 nun zu dauerhaften Compliance-Strategien werden müssen. Umfragen zeigen, dass viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) noch immer auf manuelle Excel-Listen oder Provisorien setzen – in der Hoffnung auf die angekündigte Flexibilität.
Compliance-Experten raten jedoch vom weiteren Abwarten ab. Da die Reform frühestens 2026 kommt, sollten Unternehmen jetzt in elektronische Erfassungssysteme investieren, die flexible Modelle abbilden können. Die Frage hat sich von „ob“ zu „wie“ gewandelt: Wie lässt sich die Erfassung mit möglichst geringem Bürokratieaufwand umsetzen? Moderne Personalsoftware wirbt zunehmend mit Features, die die gesetzlichen Mindestanforderungen im Hintergrund erfüllen – etwa durch projektbezogene Zeiterfassung, die nicht wie eine Stechuhr wirkt.
Ausblick 2026: Wann kommt das neue Gesetz?
Der politische Druck auf Arbeitsministerin Bas dürfte im ersten Quartal 2026 spürbar steigen. Die Wirtschaftsflügel von Union und SPD liegen im Clinch: Während die CDU/CSU Ausnahmen für Führungskräfte und Hochverdiener fordert, lehnen SPD und Gewerkschaften solche Sonderregeln ab. Rechtsexperten erwarten, dass das künftige Gesetz die elektronische Erfassungspflicht festschreiben, aber Öffnungsklauseln für Tarifverträge enthalten wird.
Bis dahin gilt der status quo: Die lückenlose Erfassung ist Pflicht, Ausnahmen gibt es nicht. Unternehmen sollten die Jahreswende für ein Audit ihrer aktuellen Dokumentationspraxis nutzen. Für die Große Koalition bleibt die Lösung des Arbeitszeit-Dilemmas eine ihrer dringendsten innenpolitischen Aufgaben.
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