Arbeitszeitgesetz, Reform

Arbeitszeitgesetz: Reform bringt Flexibilität und Pflicht zur Zeiterfassung

04.03.2026 - 21:40:57 | boerse-global.de

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits heute für fast alle Unternehmen. Eine geplante Reform könnte die tägliche Höchstgrenze lockern und elektronische Systeme vorschreiben.

Arbeitszeitgesetz: Reform bringt Flexibilität und Pflicht zur Zeiterfassung - Foto: über boerse-global.de
Arbeitszeitgesetz: Reform bringt Flexibilität und Pflicht zur Zeiterfassung - Foto: über boerse-global.de

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes könnte die starre Tageshöchstgrenze lockern – doch die Pflicht zur Zeiterfassung gilt bereits jetzt für alle Unternehmen. Während die Politik über mehr Flexibilität streitet, müssen Arbeitgeber handeln.

Was schon heute gilt: Zeiterfassung ist Pflicht

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Entgegen vieler Annahmen ist die systematische Erfassung von Arbeitszeiten bereits geltendes Recht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte 2022 klar: Arbeitgeber müssen ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" einführen. Diese Pflicht leitet sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ab und gilt für fast alle Beschäftigten – unabhängig von der Unternehmensgröße. Selbst bei Vertrauensarbeitszeit muss die Dauer der Arbeit dokumentiert werden, auch wenn die Kontrolle über deren Lage entfällt.

Geplante Neuregelung: Elektronische Systeme kommen

Um die Rechtsprechung in klare Gesetze zu gießen, plant die Bundesregierung eine Reform. Ein Referentenentwurf von 2023 sieht die verpflichtende Einführung elektronischer Zeiterfassungssysteme vor. Die Aufzeichnung soll in der Regel noch am selben Tag erfolgen.

Kleinere Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern könnten von der elektronischen Pflicht befreit werden. Für größere Unternehmen sind Übergangsfristen von einem bis zu fünf Jahren im Gespräch. Das Gesetzgebungsverfahren stockte jedoch in der Koalition. Experten rechnen frühestens mit einer Verabschiedung im Laufe dieses Jahres.

Flexibilisierung im Fokus: Woche statt Tag?

Die aktuelle Debatte dreht sich vor allem um mehr Flexibilität. Arbeitgeberverbände fordern den Übergang von der starren täglichen Höchstgrenze zu einer rein wochenbezogenen Obergrenze von 48 Stunden.

Ein solches Modell würde es ermöglichen, die Arbeitszeit flexibler zu verteilen – etwa vier Tage länger zu arbeiten für einen kürzeren fünften Tag. Die gesetzlichen Ruhezeiten blieben davon unberührt. Diese Frage wird zu einem zentralen Streitpunkt der anstehenden Reform.

Klare Grenzen: Höchstzeiten, Pausen und Ruhe

Unabhängig von der Flexibilisierungsdebatte gelten weiterhin die fundamentalen Schutzvorschriften:
* Tägliche Höchstarbeitszeit: Maximal acht Stunden, ausnahmsweise zehn – wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt acht Stunden eingehalten werden.
* Pausen: Bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei über neun Stunden 45 Minuten.
* Ruhezeit: Nach der Arbeit müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe gewährleistet sein.

Handlungsbedarf für Unternehmen: Nicht auf das Gesetz warten

Für Unternehmen gilt: Abwarten ist riskant. Die Pflicht zur Zeiterfassung besteht bereits heute. Die künftige Reform wird vor allem die Art der Erfassung und mögliche Sanktionen festschreiben. Der Entwurf sah Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vor.

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Aufsichtsbehörden können bereits jetzt die Einhaltung kontrollieren und bei Verstößen gegen Höchstarbeitszeiten oder Pausenregelungen Geldstrafen verhängen. Sie können Unternehmen auch anweisen, ein konformes System einzuführen. Wer gegen eine solche Anordnung verstößt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.

Unternehmen sind daher gut beraten, proaktiv zu handeln und bereits jetzt rechtskonforme – idealerweise digitale – Systeme zu implementieren. So schaffen sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern sind auch für die künftigen gesetzlichen Anforderungen gewappnet.

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