Arbeitszeitgesetz: Merz fordert radikale Deregulierung
18.01.2026 - 13:33:12Die Reform des deutschen Arbeitszeitrechts droht zur ideologischen Grundsatzschlacht zu werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat mit einem Vorstoß für eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit eine heftige Debatte entfacht.
Die Forderung nach mehr Flexibilität spaltet Politik und Wirtschaft. Auf einem Neujahrsempfang in Halle (Saale) stellte Merz das geltende Arbeitszeitgesetz grundsätzlich in Frage. Seine Idee: Tarifparteien und Betriebe sollen Arbeitszeiten eigenverantwortlich regeln – mit einem wöchentlichen Maximum von 48 Stunden nach EU-Vorgabe statt der starren täglichen Acht-Stunden-Grenze.
Das würde längere Schichten an einzelnen Tagen ermöglichen, solange das Wochenlimit eingehalten wird. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) unterstützt den Vorstoß umgehend. Das heutige Recht stamme aus einer „anderen Epoche“ und passe nicht mehr in die digitale Arbeitswelt, so sein Argument.
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Gewerkschaften warnen vor „Rückkehr zur Kaiserzeit“
Die Reaktion der Arbeitnehmerseite fällt vernichtend aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Sachsen spricht von einem „Frontalangriff“ auf den Gesundheitsschutz. DGB-Landeschef Markus Schlimbach warnt: Die Rhetorik der Flexibilität kaschiere nur den Zwang zu körperlich und psychisch erschöpfenden Langschichten.
„Was hier als Modernisierung verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein Rückschritt in Arbeitsverhältnisse wie zu Kaiserzeiten“, so Schlimbach. Auch Oppositionsparteien wie die Grünen und Die Linke kritisieren die Pläne scharf. Sie werfen der Regierung vor, Wirtschaftsinteressen über den Schutz der Beschäftigten zu stellen.
Elektronische Zeiterfassung: Drei Jahre Stillstand
Während die politische Debatte um die Obergrenzen tobt, bleibt die praktische Umsetzung der elektronischen Zeiterfassung im Ungewissen. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu dokumentieren. Ein konkretes Gesetz, das technische Standards oder Ausnahmen für Kleinbetriebe regelt, liegt jedoch nicht vor.
Rechtsexperten verweisen auf die Ankündigung einer „bürokratiearmen“ Lösung im Koalitionsvertrag von 2025. Der aktuelle Stillstand schafft jedoch erhebliche Unsicherheit. Unternehmen müssen Zeiten erfassen, wissen aber nicht, welche Systeme den künftigen Datenschutzanforderungen genügen.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Rechtsberater raten dringend, nicht auf ein neues Gesetz zu warten. Die Dokumentationspflicht besteht unabhängig von der politischen Debatte.
- Die Pflicht ist aktiv: Das BAG-Urteil ist geltendes Recht. Arbeitszeiten müssen objektiv, verlässlich und zugänglich erfasst werden.
- Risiko bei Nichtumsetzung: Wer die Erfassung ignoriert, riskiert Streit um Überstunden und Bußgelder der Arbeitsschutzbehörden.
- Dokumentation ist entscheidend: Ob künftig täglich oder wöchentlich gerechnet wird – die tatsächlich geleisteten Stunden müssen nachweisbar sein.
Der Konflikt zwischen Kanzleramt und Gewerkschaften lässt einen schnellen Kompromiss im ersten Quartal 2026 unwahrscheinlich erscheinen. Für Personalabteilungen bedeutet das: Die Unsicherheit im Arbeitszeitrecht bleibt vorerst Alltag.
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