Arbeitszeitgesetz: DGB warnt vor Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes
01.03.2026 - 11:19:38 | boerse-global.deDie geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes spaltet Gewerkschaften und Politik. Anlässlich des Equal Pay Day warnte der DGB vor den Folgen für Beschäftigte.
Kern der Reform: Wöchentliche statt tägliche Obergrenze
Das geltende Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, die in Ausnahmefällen auf zehn Stunden ausgeweitet werden kann. Die geplante Reform für 2026 will diese starre tägliche Grenze durch eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden ersetzen. Theoretisch könnten Arbeitnehmer dann an bestimmten Tagen bis zu zwölf Stunden arbeiten, etwa für Projektspitzen, solange der Wochen-Durchschnitt stimmt. Parallel wird die elektronische Zeiterfassung verpflichtend – eine Folge von EuGH- und Bundesarbeitsgerichts-Urteilen. Unternehmen müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit minutengenau dokumentieren. Verstöße könnten hohe Bußgelder nach sich ziehen.
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Gewerkschaften schlagen Alarm: „Finger weg vom Gesetz!“
Anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar 2026 positionierte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar gegen die Lockerungen. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisierte bei einer Rede am Brandenburger Tor scharf die Deregulierungs-Pläne von Unionspolitikern. Sie reagierte damit auf Äußerungen von CDU-Chef Friedrich Merz, der das Arbeitszeitgesetz abschaffen wolle. „Finger weg vom Gesetz“, forderte Fahimi. Eine Aufweichung würde vor allem Frauen treffen, da unberechenbare Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwerten. Der DGB warnt: Ohne die klare Acht-Stunden-Grenze drohe permanenter Verfügbarkeitsdruck, mehr Burnout und der Verlust von Gesundheitsschutz.
Wirtschaft fordert Flexibilität für moderne Arbeitswelt
Unternehmerverbände wie der Unternehmerverband sehen die Reform hingegen als längst überfällig an. Die Regeln von 1994 seien mit der digitalen Wirtschaft, Homeoffice und globalisierten Abläufen nicht mehr vereinbar. Die Wirtschaft argumentiert mit Praxisbeispielen: Ein Mitarbeiter, der von einer Dienstreise zurückkehrt und im Stau steht, bricht heute leicht das Zehn-Stunden-Limit. Ein Elternteil, der abends nach der Kinderbetreuung noch Mails beantwortet, verletzt die starre Elf-Stunden-Ruhezeit. Eine wöchentliche Obergrenze biete die nötige Rechtssicherheit für flexible Arbeitsmuster und komme auch dem Wunsch der Beschäftigten nach selbstbestimmter Zeiteinteilung entgegen.
Politisches Großwetterlage: Tariftreuegesetz gerade verabschiedet
Die hitzige Debatte um die Arbeitszeit findet parallel zu anderen arbeitspolitischen Weichenstellungen statt. Erst einen Tag vor den DGB-Protesten, am 26. Februar 2026, verabschiedete der Bundestag das Bundestariftreuegesetz. Es schreibt vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. Gewerkschaften wie ver.di feiern dies als Sieg gegen Lohndumping, kritisieren aber die hohe Bagatellgrenze von 50.000 Euro. Die gleichzeitigen Vorstöße zeigen das Spannungsfeld der Regierung: Sie will Arbeitnehmerrechte stärken, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhalten.
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Was kommt auf die Unternehmen zu?
Der genaue Stichtag für das reformierte ArbZG steht noch nicht fest, Experten rechnen mit dem Inkrafttreten im Laufe des Jahres. Unternehmen sollten ihre Zeiterfassungssysteme jetzt überprüfen. Der Umstieg von Papier oder informeller Erfassung auf vollständig digitale, konforme Systeme braucht Vorlauf – besonders für den Mittelstand. Die Software muss oft mit Lohn- und Compliance-Systemen verzahnt werden. Der Dialog zwischen Arbeitsministerium, Arbeitgebern und Gewerkschaften bleibt polarisiert. Der Erfolg der Reform wird daran gemessen werden, ob der Spagat gelingt: Gesundheitsschutz in einer fordernden Wirtschaft zu wahren und gleichzeitig agile Rahmenbedingungen für den Standort Deutschland zu schaffen.
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