Arbeitszeitgesetz, Gewerkschaften

Arbeitszeitgesetz: 48-Stunden-Woche spaltet Politik und Gewerkschaften

05.02.2026 - 20:52:12

Die Regierung will den Acht-Stunden-Tag durch eine wöchentliche 48-Stunden-Obergrenze ersetzen. Gewerkschaften lehnen dies ab und warnen vor gesundheitlichen Risiken.

Die Bundesregierung plant eine Grundgesetzreform, die den Acht-Stunden-Tag abschafft. Wirtschaftsverbände jubeln, Gewerkschaften drohen mit Massenprotesten.

Die Fronten sind verhärtet: Während die Koalition die starre tägliche Höchstarbeitszeit lockern und durch eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden ersetzen will, formiert sich breiter Widerstand. Die Gewerkschaften sehen einen historischen Schutz ausgehöhlt und kündigen für den Fall der Gesetzesänderung erbitterten Kampf an – notfalls auf der Straße.

Flexibilisierung versus Gesundheitsschutz

Kern des Regierungsvorhabens ist der Abschied vom traditionellen Acht-Stunden-Tag. Künftig soll nicht mehr der einzelne Werktag, sondern die Woche im Mittelpunkt stehen: Eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden würde die neue Obergrenze bilden.

Befürworter aus Wirtschaft und Teilen der Politik argumentieren, diese Flexibilisierung sei überfällig. Sie ermögliche es, auf saisonale Spitzen in Branchen wie Gastgewerbe oder Logistik zu reagieren, indem an bestimmten Tagen länger gearbeitet und dies in ruhigeren Phasen ausgeglichen wird. Das geltende Gesetz stamme aus einer vor-digitalen Ära und werde den Anforderungen moderner Arbeitsmodelle nicht mehr gerecht.

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Doch genau diese vermeintliche Flexibilität ist der Hauptkritikpunkt der Gegner. Gewerkschaften warnen, eine reine Wochenbetrachtung öffne Tür und Tor für regelmäßige Zwölf-Stunden-Tage. Die Folge wären massive Einbußen bei Erholung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gewerkschaften mobilisieren – Studie untermauert Bedenken

Die Gewerkschaften pochen auf den Erhalt des aktuellen Rechtsrahmens, der bereits ausreichend Spielraum durch Arbeitszeitkonten biete. Ihr Widerstand wird durch eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) gestützt. Demnach befürchtet eine große Mehrheit der Beschäftigten negative Konsequenzen, sollte die Zehn-Stunden-Schicht zur Regel werden.

Die Debatte kommt zu einem brisanten Zeitpunkt: Parallel laufen in Schlüsselbranchen wie dem öffentlichen Dienst Tarifverhandlungen, in denen Gewerkschaften angesichts von Personalmangel eher für eine Arbeitszeitverkürzung kämpfen.

Experten mahnen: Flexibilität muss kontrollierbar bleiben

In die hitzige Diskussion schalten sich nun Arbeitsschutzexperten ein. Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) betonte am Donnerstag, dass mehr Flexibilität nicht ohne verbindliche Schutzvorkehrungen umgesetzt werden dürfe.

„Arbeitszeiten sind ein zentrales Steuerungsinstrument für Sicherheit und Gesundheit“, so VDSI-Vorstandsvorsitzender Dr. Silvester Siegmann. Mit zunehmender Dauer steige das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Jede Reform müsse daher menschengerecht und im Betrieb kontrollierbar gestaltet werden.

EuGH-Urteil als rechtlicher Rahmen

Unabhängig vom Streit um die Verteilung hat sich die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit bereits verschärft. Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verpflichten Arbeitgeber zur lückenlosen Dokumentation. Aufsichtsbehörden setzen diese Pflicht zunehmend durch und verhängen bei Verstößen Bußgelder.

Diese bestehende Zeiterfassungspflicht bildet den rechtlichen Hintergrund der aktuellen Debatte. Es geht nicht mehr darum, ob Arbeitszeit erfasst wird, sondern wie sie künftig verteilt werden darf – im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Flexibilität und EU-weitem Arbeitnehmerschutz.

Ein Kompromiss, der beide Seiten zufriedenstellt, ist derzeit nicht in Sicht. Die Frage der 48-Stunden-Woche bleibt ein sozialpolitisches Minenfeld, dessen Ausgang die deutsche Arbeitswelt nachhaltig verändern wird.

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