Arbeitsschutzgesetz gilt jetzt für mehr ältere Bürgergeld-Empfänger
04.01.2026 - 14:32:12Ein höheres Renteneintrittsalter zieht weitreichende Konsequenzen für den Arbeitsmarkt nach sich. Seit dem 4. Januar 2026 müssen Jobcenter und Bildungsanbieter strikte Sicherheitsstandards für eine wachsende Gruppe älterer Leistungsbezieher anwenden. Der Grund: Durch die schrittweise Anhebung der Altersgrenze fallen sie länger unter das strenge Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
§ 7a SGB II: Die demografische Lücke schließt sich
Herzstück der Entwicklung ist § 7a SGB II. Diese Regelung bestimmt, ab wann Menschen von der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in die Sozialhilfe (SGB XII) wechseln. Mit dem Jahreswechsel 2026 ist diese Grenze erneut gestiegen – parallel zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Die Folge: Eine Kohorte von Menschen, die in den frühen 1960er Jahren geboren wurden, verbleibt länger in der Zuständigkeit der Jobcenter.
Im Gegensatz zu Sozialhilfeempfängern gelten sie als „erwerbsfähig“ und müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Werden sie in Arbeitsgelegenheiten oder andere Eingliederungsmaßnahmen vermittelt, gilt für sie nun der volle Schutz des Arbeitsschutzgesetzes. Anbieter solcher Maßnahmen sind verpflichtet, spezifische Gefährdungsbeurteilungen für die gesundheitlichen Profile älterer Teilnehmer durchzuführen. Ein bisheriger Graubereich für ältere Langzeitarbeitslose entfällt damit.
Jobcenter stehen vor neuen Pflichten
Für die Bundesagentur für Arbeit und kommunale Jobcenter bedeutet dies einen sofortigen Handlungsbedarf. Die Integration älterer Leistungsbezieher wird bürokratisch anspruchsvoller. Sicherheitsbeauftragte müssen sicherstellen, dass Arbeitsplätze, Geräte und Abläufe ergonomisch und altersgerecht sind.
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Experten betonen: Die Definition der „Erwerbsfähigkeit“ nach § 7 SGB II entbindet den Staat nicht von seiner Fürsorgepflicht. Da die Altersschwelle nach § 7a steigt, können Jobcenter ihre älteren Kunden nicht mehr einfach in die Sozialhilfe überweisen. Stattdessen müssen sie aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen anbieten, die den Sicherheitsvorschriften voll entsprechen. Dazu zählen:
* Verpflichtende Gesundheitschecks, um die Eignung der zugewiesenen Tätigkeiten zu prüfen.
* Anpassungen der Arbeitsumgebung wie Beleuchtung, Sitzmöbel und Hebevorschriften.
* Klare Haftungsregelungen zwischen Jobcentern und Drittanbietern bei Unfällen.
Im Schatten der „Neuen Grundsicherung“
Diese konkrete Verschärfung der Arbeitsschutz-Anwendung findet vor der großen Bühne der Sozialreform statt. Am 15. Januar 2026 steht die erste Lesung des 13. SGB II-Änderungsgesetzes im Bundestag an. Dieses Paket will das Bürgergeld zur „Neuen Grundsicherung“ umbauen.
Die jetzt wirksamen Änderungen durch § 7a sind jedoch bereits durch den automatischen Gesetzesvollzug in Kraft. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) betont, der Schutz von Menschen in Maßnahmen habe Priorität. Die Gleichstellung mit dem Arbeitsschutzgesetz soll zeigen: Eingliederungsmaßnahmen sind „arbeitsähnliche“ Verhältnisse und benötigen professionelle Sicherheitsstandards.
Sozialverbände kritisieren seit langem, Teilnehmer staatlich geförderter Maßnahmen seien oft schlechter geschützt als Beschäftigte im ersten Arbeitsmarkt. Die aktuelle Rechtslage scheint diese Kluft zu verringern.
Klarheit schafft neue Risiken und Pflichten
Die Rechtswelt hat die Neuerungen vom Januar 2026 schnell aufgenommen. Fachanwälte für Arbeitsrecht weisen darauf hin, dass die explizite Verknüpfung von § 7a SGB II und der ArbSchG-Haftung eine neue Landschaft für mögliche Klagen schafft. Bei Verstößen gegen Sicherheitsstandards drohen Anbietern nun klare Haftungsansprüche.
Arbeitgeberverbände begrüßen die Rechtssicherheit, fürchten aber den bürokratischen Aufwand. Könnten die strengeren Vorgaben dazu führen, dass weniger Maßnahme-Plätze für ältere Arbeitsuchende angeboten werden? Die Gewerkschaften hingegen loben die Entwicklung. Sie verhindere, dass „Aktivierungsmaßnahmen“ zu Orten abgesenkter Sicherheitsstandards werden.
Blick nach vorn: Debattenschwerpunkt im Bundestag
Wenn der Bundestag Mitte Januar die „Neue Grundsicherung“ debattiert, wird das Thema Arbeitsschutz für Leistungsbezieher an Bedeutung gewinnen. In der ersten Lesung am 15. Januar wird es wohl auch darum gehen, ob diese Sicherheitsstandards explizit im SGB II verankert werden müssen – statt nur auf das Arbeitsschutzgesetz zu verweisen.
Bis dahin stehen die Jobcenter vor der operativen Herausforderung, ihr Maßnahmen-Portfolio auf die neue demografische Realität abzuklopfen. Mit jedem weiteren Schritt der Rentenalter-Anhebung wird die Schnittstelle zwischen Sozialrecht und Arbeitsschutzrecht für den deutschen Sozialstaat kritischer.
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