Arbeitsschutzgesetz: Ab 2026 gilt eine strenge Mindest-Kontrollquote
28.12.2025 - 04:32:12Ab 2026 müssen Gewerbeaufsichtsämter jedes zwanzigste Unternehmen kontrollieren. Die Prüfungen werden systemischer und umfangreicher, stellen Behörden aber vor personelle Herausforderungen.
Ab Neujahr müssen die deutschen Gewerbeaufsichtsämter jedes zwanzigste Unternehmen pro Jahr kontrollieren – eine Verfünffachung der bisherigen Rate. Die neue gesetzliche Mindestquote von fünf Prozent gilt für alle Branchen und bedeutet mehr unangemeldete Besuche.
Fünf-Prozent-Hürde tritt in Kraft
Die Übergangsfrist ist ausgelaufen: Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Landesbehörden bundesweit mindestens fünf Prozent aller Betriebe jährlich überprüfen. Das schreibt das Arbeitsschutzkontrollgesetz nun verbindlich vor. Bislang lag die durchschnittliche Kontrolldichte bei unter einem Prozent. Die neue Quote stellt die Aufsichtsämter vor eine gewaltige logistische Herausforderung.
Hinter der Quote steckt ein Kulturwandel. Der Gesetzgeber will von reaktiver zu präventiver Sicherheitsarbeit kommen. Kern der neuen „Besichtigungen mit Systembewertung“ ist nicht mehr die Stichprobe nach losen Kabeln, sondern die Prüfung des gesamten betrieblichen Arbeitsschutz-Managements.
System-Check statt Stichprobe
Die Inspektoren werden künftig tief in die Organisation eingreifen. Sie prüfen, ob die Gefährdungsbeurteilung aktuell ist und auch psychische Belastungen abdeckt. Sie kontrollieren, ob Sicherheitsfachkräfte bestellt sind und Unterweisungen dokumentiert wurden. Diese systemischen Prüfungen sind deutlich aufwändiger – sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen.
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Besonders betroffen sind nun auch Branchen, die bisher seltener im Fokus standen. Um die Quote zu erreichen, müssen die Ämter ihren Blick weiten. Daher rät die Ärzte Zeitung auch Arztpraxen, Apotheken und Therapiezentren zur sofortigen Überprüfung ihrer Dokumentation. Für viele kleine Dienstleister bedeutet das einen erheblichen administrativen Aufwand.
Personalmangel bedroht Umsetzung
Die größte Hürde ist der Personalmangel. Selbst Vorreiter-Länder wie Sachsen-Anhalt kamen 2024 nur auf etwa drei Prozent. Ob die Ämter die Quote mit der aktuellen Personaldecke schaffen können, ist fraglich. Juristen warnen vor föderalen Streitigkeiten, sollten Bundesländer das Ziel verfehlen.
Trotz der Herausforderungen ist die Rechtslage klar: Die Wahrscheinlichkeit, bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften entdeckt zu werden, steigt statistisch so stark wie seit 20 Jahren nicht. Gleichzeitig wurden die Bußgeldrahmen angehoben. Für Unternehmen heißt das: Die internen Abläufe sollten noch vor Jahresbeginn auf den Prüfstand.


