Arbeitsschutz, Bürokratie

Arbeitsschutz: Weniger Bürokratie, mehr Risikofokus für KMU

20.02.2026 - 03:25:11 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auf Betriebe ab 50 Mitarbeitern anzuheben. Kritiker befürchten eine Schwächung der Sicherheitskultur.

Die Bundesregierung will die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten lockern – und stößt damit auf Kritik.

In einer offiziellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bekräftigte die Regierung diese Woche ihr Festhalten an einem „effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“. Kern des Vorstoßes ist eine deutliche Anhebung der Beschäftigtengrenze: Künftig sollen erst Betriebe ab 50 Mitarbeitern verpflichtet sein, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Bisher liegt diese Schwelle bei 20 Beschäftigten.

Die Opposition, insbesondere Die Linke, kritisiert die Pläne scharf. Sie fürchtet eine Schwächung der betrieblichen Sicherheitskultur. Die Regierung hält dagegen: Das hohe deutsche Schutzniveau bleibe erhalten, da künftig die konkrete Gefährdungslage im Betrieb im Vordergrund stehe, nicht starre Personengrenzen.

Flexiblere Regeln für Sicherheitsbeauftragte geplant

Das Konzept sieht vor, die Verpflichtung für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten komplett abzuschaffen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitern soll künftig ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen.

Die Regierung argumentiert mit mehr Effizienz. Ressourcen sollen gezielt dort eingesetzt werden, wo die größten Risiken lauern. Dieser risikobasierte Ansatz soll starre, bürokratische Vorgaben ersetzen. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Agenda zur Entlastung der Wirtschaft.

Parallele Reform: Neue Spielräume durch DGUV Vorschrift 2

Unabhängig von dieser Debatte läuft bereits eine andere wesentliche Reform. Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 wird seit Anfang 2026 schrittweise umgesetzt. Sie regelt die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Eine zentrale Neuerung: Die Schwelle für vereinfachte Betreuungsmodelle wurde angehoben. Nun können Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten flexiblere Formen wählen – bisher galt das nur für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Mehr Kleinbetriebe sollen so Zugang zu kosteneffizienten Modellen, etwa über Kompetenzzentren, erhalten.

Digitalisierung erhält offiziellen Segen

Ein weiterer Eckpfeiler der reformierten Vorschrift ist die offizielle Anerkennung digitaler Beratung. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen ihre Beratung künftig auch telefonisch oder online durchführen. Voraussetzung ist ein persönlicher Eindruck vom Betrieb, der durch eine initiale Begehung gewonnen wird.

Sogar digitale Begehungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Sie müssen den gleichen Informationsgehalt wie eine Vor-Ort-Begehung bieten. Diese Regelung schafft endlich Rechtssicherheit für hybride Betreuungskonzepte, die in der modernen Arbeitswelt längst Alltag sind.

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Spagat zwischen Bürokratieabbau und Schutz

Die aktuellen Entwicklungen zeigen den Spagat der deutschen Arbeitswelt. Einerseits drängt die Politik auf Entlastung der KMU. Andererseits muss das hohe Schutzniveau für alle Beschäftigten gewahrt bleiben.

Kritiker der Pläne warnen: Weniger feste Ansprechpartner wie Sicherheitsbeauftragte könnten die gelebte Sicherheitskultur aushöhlen. Die Regierung kontert mit der Effizienz des risikobasierten Ansatzes. Parallel rücken neue Themen in den Fokus. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die psychische Gesundheit für 2026 zum Schwerpunkt erklärt.

Was kommt auf die Unternehmen zu?

Während die neue DGUV Vorschrift 2 bereits umgesetzt wird, steckt das Konzept für die Sicherheitsbeauftragten noch in der politischen Diskussion. Ein konkreter Gesetzentwurf lässt auf sich warten.

Für Unternehmen bedeutet 2026 eine Übergangsphase. Sie müssen sich mit den flexibleren Betreuungsmodellen vertraut machen und die politische Debatte im Auge behalten. Die zunehmende Digitalisierung wird den Markt für Arbeitsschutzberatung weiter verändern. Die große Herausforderung wird sein, die neuen Freiheiten zu nutzen, ohne den Schutz der Beschäftigten aus den Augen zu verlieren.

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