Arbeitsschutz: Streit um Sicherheitsbeauftragte in Kleinbetrieben
04.03.2026 - 03:39:25 | boerse-global.deEine geplante Gesetzesänderung zur Anhebung des Schwellenwerts für Sicherheitsbeauftragte spaltet Politik und Verbände. Während die Wirtschaft Entlastung fordert, warnen Gewerkschaften vor einem gefährlichen Rückschritt.
Berlin. Der Bundestag ringt um die Zukunft des betrieblichen Arbeitsschutzes. Eine geplante Reform des Sozialgesetzbuches (SGB VII) sieht vor, dass künftig erst Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen. Bisher liegt diese Schwelle bei 20 Mitarbeitern. In einer hitzigen Anhörung des Arbeitsausschusses prallten die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaften unversöhnlich aufeinander.
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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt die Anhebung grundsätzlich als längst überfälligen Bürokratieabbau für den Mittelstand. Scharfe Kritik übt sie jedoch an einem kurzfristig eingebrachten Kompromissvorschlag der Koalition. Dieser will eine Ausnahme für Betriebe mit einer „besonderen Gefährdungslage“ festschreiben. Ein BDA-Vertreter nannte diese Formulierung rechtlich unklar und warnte vor einer gegenteiligen Wirkung: Statt einer Entlastung könnten so sogar in Kleinstbetrieben Hunderttausende zusätzliche Beauftragte nötig werden.
Gewerkschaften sehen Sicherheitskultur in Gefahr
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die gesamte Reform ab. Aus Sicht der Arbeitnehmervertreter wäre sie ein schwerer Rückschritt für die Prävention. Sicherheitsbeauftragte seien keine lästige Formalie, sondern entscheidende „Seismografen“ im Betrieb. Sie erkennen Gefahren früh, verbessern die Sicherheitskultur und sind gerade in kleinen Unternehmen oft das einzige Bindeglied zwischen Belegschaft und Leitung. Ihr Wegfall würde die Unfallgefahr erhöhen.
Die Debatte spiegelt den klassischen Zielkonflikt der deutschen Arbeitsmarktpolitik wider: Einerseits der Wunsch, kleine und mittlere Unternehmen von Verwaltungsaufwand zu befreien. Andererseits die Verpflichtung, europaweit hohe Schutzstandards zu halten. Experten betonen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz für alle Betriebe Pflicht bleibt. Kritiker fürchten jedoch, dass ohne die wachsamen Augen der Sicherheitsbeauftragten die Lücke zwischen Gesetz und Praxis größer wird.
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Was kommt nach der Anhörung?
Nach der kontroversen Diskussion ist der politische Ball zurück im Parlament. Die Koalition muss sich entscheiden: Bleibt sie bei der pauschalen Anhebung auf 50 Mitarbeiter oder verfolgt sie den umstrittenen Kompromiss mit der unklaren Gefährdungsklausel? Der massive Widerstand der Gewerkschaften und die Bedenken zur Rechtssicherheit könnten noch zu Nachbesserungen führen.
Unabhängig vom Ausgang dieses Gesetzentwurfs verschieben sich die Schwerpunkte im Arbeitsschutz ohnehin. Institutionen wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) machen die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz 2026 zum Top-Thema. Die Herausforderungen werden komplexer – und eine gelebte Präventionskultur damit wichtiger denn je.
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