Arbeitsschutz, Betriebskontrollen

Arbeitsschutz: Ab 2026 drohen deutlich mehr Betriebskontrollen

18.01.2026 - 20:10:12

Ab sofort müssen Landesbehörden jährlich fünf Prozent aller Betriebe prüfen, mit Fokus auf unangekündigte Inspektionen und funktionierende Managementsysteme.

Deutsche Unternehmen müssen sich ab sofort auf eine massive Ausweitung behördlicher Kontrollen einstellen. Grund ist die jetzt voll wirksam werdende 5-Prozent-Mindestbesichtigungsquote aus dem Arbeitsschutzkontrollgesetz. Landesbehörden sind damit verpflichtet, jährlich jeden zwanzigsten Betrieb zu prüfen – mit Fokus auf unangekündigte Inspektionen. Für Firmen bedeutet das: Die Dokumentation des Arbeitsschutzes muss jetzt lückenlos sein.

Vom Skandal zum Gesetz: Der lange Weg zur Quote

Die Wurzeln der verschärften Regelung liegen in den aufgedeckten Missständen der Fleischindustrie. Als Reaktion darauf verabschiedete der Bundestag 2021 das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG). Ein Kerninstrument ist die verbindliche Quote. Bis 2026 sollten die Länder ihre Kapazitäten so ausbauen, dass fünf Prozent aller Betriebe pro Jahr kontrolliert werden können. Eine neu eingerichtete Bundesfachstelle überwacht die Umsetzung. Das Ziel ist klar: Gesetze sollen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Betriebsalltag gelebt werden.

System statt Einzelfehler: Was die Prüfer wirklich wollen

Bei den Kontrollen, besonders den unangekündigten, geht es den Aufsichtsbeamten nicht primär um einzelne Mängel. Sie prüfen, ob ein funktionierendes Arbeitsschutz-Managementsystem etabliert ist. Im Zentrum steht dabei die Gefährdungsbeurteilung. Sie muss Risiken und Schutzmaßnahmen nachvollziehbar darlegen. Prüfer verlangen typischerweise Einsicht in diese und weitere Schlüsseldokumente:
* Nachweise über Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter
* Bestellungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes
* Protokolle des Arbeitsschutzausschusses (in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten)
* Prüfnachweise für Maschinen und Anlagen

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Eingebettet in nationale Strategie

Die verschärften Kontrollen sind Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). In dieser Kooperation von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern wird das Vorgehen harmonisiert. Die aktuelle GDA-Periode bis Ende 2025 legt einen Schwerpunkt auf die Stärkung der betrieblichen Organisation – besonders in KMU. Die intensivierten Kontrollen setzen diese Ziele nun direkt um. Die Planungen für die vierte GDA-Periode ab 2026 laufen bereits.

Hohe Bußgelder und personelle Hürden

Für Unternehmen steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung sprunghaft. Zusätzlichen Druck erzeugt die erweiterte Befugnis der Prüfer, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten zu inspizieren. Die Konsequenzen bei Verstößen sind hart: Bußgelder wurden auf bis zu 30.000 Euro angehoben.

Doch auch die Behörden stehen vor einer Herausforderung. Der notwendige Personalaufbau, um die anspruchsvolle Quote flächendeckend zu erfüllen, gilt in einigen Bundesländern als kritischer Punkt. Könnte dies die Wirkung des Gesetzes abschwächen? Unabhängig davon bleibt die Pflicht für jeden Arbeitgeber bestehen: Er muss jederzeit prüfbereit sein.

2026 als Wendepunkt für die Sicherheitskultur

Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist markiert 2026 einen Wendepunkt. Die Quote ist jetzt verbindlich. Unternehmen sind gut beraten, ihre Arbeitsschutzorganisation proaktiv zu überprüfen und die Dokumentation akribisch zu pflegen. Eine lückenlose Gefährdungsbeurteilung ist der Schlüssel, um einer unangekündigten Kontrolle gelassen entgegenzusehen. Der Fokus der Behörden macht deutlich: Eine gelebte Sicherheitskultur im Betrieb ist wichtiger denn je.

@ boerse-global.de