Arbeitsschutz 2026: Mehr Freiheit, mehr Kontrolle
19.02.2026 - 12:22:12Die Bundesregierung verteidigt ihre Pläne zur Entbürokratisierung des Arbeitsschutzes für KMU – während gleichzeitig die Kontrollen verschärft werden. Ein Spagat zwischen Flexibilität und Sicherheit.
Berlin. Der deutsche Arbeitsschutz steht vor einem grundlegenden Wandel. Einerseits plant die Ampelkoalition, kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Pflichten zu entlasten. Andererseits gelten seit Jahresbeginn strengere Kontrollen und neue Regeln. Die Bundesregierung betont, das hohe Schutzniveau bleibe erhalten. Doch Kritiker warnen vor Risiken.
Regierung will Schwellenwerte anheben
Im Zentrum der Debatte steht das „Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“. Ein Kernpunkt: Die Schwelle für die verbindliche Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten soll für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern angehoben werden. Bisher ist diese Position ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl vorgeschrieben.
Die Opposition befürchtet eine Aushöhlung der Sicherheitskultur. Die Regierung entgegnete in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, die Schutzstandards blieben gewahrt. Die Neuregelung solle risikobasiert sein und von der Gefährdungslage im Einzelbetrieb abhängen. Statt starrer Vorgaben soll es mehr Flexibilität geben. Ein konkreter Gesetzentwurf steht noch aus.
DGUV Vorschrift 2: Digitalisierung erreicht den Arbeitsschutz
Während über die Sicherheitsbeauftragten noch diskutiert wird, sind andere Reformen bereits in Kraft. Seit dem 1. Januar 2026 gelten die neuen Regeln der DGUV Vorschrift 2. Sie modernisiert die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.
Für viele Kleinbetriebe bringt das Erleichterungen: Die Schwelle für vereinfachte Betreuungsmodelle wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Die größte Neuerung ist jedoch die offizielle Anerkennung der digitalen Betreuung. Beratungen per Video-Konferenz oder Telefon sind nun unter bestimmten Bedingungen zulässig – ein großer Schritt für Unternehmen mit Homeoffice-Modellen.
Schärfere Kontrollen und die Pflicht zur Zeiterfassung
Parallel zu den Erleichterungen drehen die Behörden den Kontrolldruck weiter auf. Seit Januar gilt eine verbindliche Mindestbesichtigungsquote. Die Landesbehörden müssen nun jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe überprüfen, mit Fokus auf risikoreiche Branchen.
Gleichzeitig verschärft sich die Rechtslage zur Arbeitszeiterfassung. Aktuelle Urteile aus 2026 zeigen einen klaren Trend: Kommt ein Arbeitgeber seiner Dokumentationspflicht nicht nach, geben Gerichte im Streitfall oft den Angaben der Mitarbeiter zu Überstunden recht. Die Beweislast kehrt sich um. Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro führen. Im Extremfall droht sogar persönliche Haftung für Führungskräfte.
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Paradigmenwechsel: Von der Pauschale zum individuellen Risiko
Die Entwicklungen markieren einen Systemwechsel. Der Arbeitsschutz bewegt sich weg von pauschalen Vorgaben hin zu mehr Eigenverantwortung der Unternehmen. Der geplante Spielraum bei den Sicherheitsbeauftragten und die digitale Betreuung sind Beispiele.
Doch dieser Freiraum hat einen Preis: die lückenlose und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Sie wird zum zentralen Schlüssel für Compliance. Die schärferen Kontrollen und die rigide Rechtsprechung zur Arbeitszeit sind das notwendige Gegengewicht zu der neuen Flexibilität.
Für Unternehmen bedeutet das: Proaktives Handeln ist gefordert. Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell sein und leben. Ein funktionierendes System zur Zeiterfassung ist keine Option mehr, sondern Pflicht. Die Digitalisierung bietet hier Chancen, die neuen Anforderungen effizient zu meistern – ohne die Sicherheit der Belegschaft zu gefährden.
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