Arbeitsschutz 2026: Mehr Eigenverantwortung für Unternehmen
26.02.2026 - 07:40:28 | boerse-global.deDie Bundesregierung plant eine Flexibilisierung der Vorschriften für Sicherheitsbeauftragte. Statt starrer Betriebsgrößen soll künftig die konkrete Gefährdungslage entscheiden. Das bedeutet: Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung wird zum zentralen Nachweis der Sorgfaltspflicht – und zur unverzichtbaren Grundlage für alle Sicherheitsunterweisungen.
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Gefährdungsbeurteilung als Schlüsseldokument
Die geplante Neuregelung stellt eine Grundsäule des deutschen Arbeitsschutzes in den Mittelpunkt: Ohne eine aktuelle und lückenlose Gefährdungsbeurteilung ist wirksame Prävention unmöglich. Sie ist gesetzlich in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert. Arbeitgeber müssen alle potenziellen Gefahren ermitteln, bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen.
Fällt in mehr kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die verpflichtende Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten weg, wird dieses Dokument zum entscheidenden Beweis für die Erfüllung der Fürsorgepflicht. Bei einem Arbeitsunfall prüfen Behörden und Berufsgenossenschaften zuerst: Lag eine aktuelle Beurteilung vor? Wurden die daraus abgeleiteten Unterweisungen durchgeführt?
Pflicht zur Unterweisung bleibt unverändert
Die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung gemäß § 12 ArbSchG und der DGUV Vorschrift 1 bleibt von den politischen Debatten unberührt. Jeder Beschäftigte muss vor Arbeitsaufnahme und danach mindestens jährlich über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden. Zusätzlich sind Unterweisungen bei neuen Maschinen, geänderten Abläufen oder nach Beinahe-Unfällen Pflicht.
Unterstützung bietet die seit Januar 2026 reformierte DGUV Vorschrift 2. Sie modernisiert die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Digitale Beratungsformen und Begehungen sind nun offiziell anerkannt – eine Erleichterung besonders für kleine Betriebe. Der Schwellenwert für vereinfachte Betreuungsmodelle wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben.
Neue Risiken: KI und Klimawandel
Die Arbeitswelt verändert sich rasant, und mit ihr die Themen für Sicherheitsunterweisungen. Neben klassischen Gefahren wie Stolpern und Stürzen rücken zwei neue Felder in den Vordergrund.
Seit Februar 2026 verlangt der EU AI Act verbindliche Kompetenzschulungen für den Umgang mit KI-Systemen wie ChatGPT. Arbeitgeber müssen ihre Belegschaft im sicheren und kritischen Umgang unterweisen – das betrifft Datenschutz, die Erkennung von Fehlinformationen und die korrekte Einbindung in Prozesse.
Zugleich gewinnen extreme Wetterlagen an Bedeutung. Hitzewellen oder Starkregen stellen neue Gefahren dar. Verhaltensregeln bei Hitze oder Überflutungsgefahr werden somit zu relevanten Inhalten der jährlichen Unterweisung.
Paradigmenwechsel: Von der Formal- zur Risikoorientierung
Die Kombination aus reformierter Betreuungsvorschrift und flexibleren Regeln für Sicherheitsbeauftragte markiert einen Richtungswechsel. Der Trend geht weg von starren, größenabhängigen Vorgaben hin zu einem dynamischen, risikobasierten Arbeitsschutz.
Für Unternehmen bedeutet das mehr Gestaltungsspielraum, aber auch eine gestärkte direkte Verantwortung der Geschäftsführung. Die Qualität des Schutzes hängt künftig noch stärker von der eigenen Kompetenz ab. Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden zunehmend zu spezialisierten Beratern für komplexe Fragen, etwa bei psychischen Belastungen oder digitalen Technologien.
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Ausblick: Digitalisierung und mehr Kontrollen
Die Zukunft liegt in der Prävention auf Basis solider Daten und agiler Prozesse. Die Digitalisierung bietet Chancen, von E-Learning-Modulen bis zu Tools für die Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig steigt der Kontrolldruck: Seit 2026 gilt eine gesetzliche Mindestbesichtigungsquote. Jährlich sollen mindestens fünf Prozent aller Betriebe geprüft werden, mit Fokus auf höherem Gefährdungspotenzial.
Für Unternehmen ist es daher essenziell, ihre Arbeitsschutzorganisation ständig zu überprüfen und die Dokumentation aktuell zu halten. Investitionen in eine moderne Sicherheitskultur sind nicht nur Pflicht. Angesichts von 754.660 meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Jahr 2024 sind sie ein entscheidender Faktor für den Erhalt von Fachkräften und den wirtschaftlichen Erfolg.
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