Arbeitsschutz 2026: Infektionsschutz wird Daueraufgabe
28.12.2025 - 03:03:12Ab dem neuen Jahr müssen deutsche Betriebe den Schutz vor Viren fest in ihre Gefährdungsbeurteilung integrieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Weg für nachhaltige Hygienekonzepte geebnet.
Berlin – Der Infektionsschutz am Arbeitsplatz wird zur dauerhaften Pflicht. In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Mindeststandards für 2026 aktualisiert. Kern der Neuerung: Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung muss künftig biologische Gefahren wie Influenza oder Noroviren genauso bewerten wie klassische Risiken. Die Ära der temporären Corona-Verordnungen ist damit endgültig beendet.
Die am 22. Dezember veröffentlichten Leitlinien markieren einen Systemwechsel. Statt bundeseinheitlicher Vorgaben wie Maskenpflicht oder Abstandsregeln setzt der Staat jetzt auf die Eigenverantwortung der Arbeitgeber. Jedes Unternehmen muss selbstständig ein Hygienekonzept entwickeln, das zur betrieblichen Realität passt.
„Die Checklisten-Mentalität der Pandemie-Jahre ist überholt“, heißt es aus dem Ministerium. Ein Software-Unternehmen im Homeoffice brauche andere Maßnahmen als eine Fleischerei oder eine Klinik. Entscheidend ist die lückenlose Dokumentation: Im Falle eines Ausbruchs prüfen Behörden, ob der Arbeitgeber den „Stand der Technik“ eingehalten hat.
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Diese Mindeststandards gelten ab 2026
Konkret schreibt das BMAS vier verbindliche Säulen vor, die in jede Gefährdungsbeurteilung einfließen müssen:
- Hygieneplan: Jeder Betrieb benötigt ein schriftliches Konzept zu Handhygiene, Reinigungsintervallen und Desinfektion.
- Lüftungskonzept: Ausreichender Luftaustausch durch technische oder organisatorische Maßnahmen ist keine Empfehlung mehr, sondern Pflicht.
- Schutzausrüstung vorrätig halten: Arbeitgeber müssen in der Lage sein, bei lokal steigenden Infektionszahlen schnell persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Masken bereitzustellen.
- Impfungen unterstützen: Betriebe sollen weiterhin Impfangebote – etwa gegen Grippe – als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements fördern.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihre Handlungsempfehlungen entsprechend angepasst. Sie betont, dass der Geltungsbereich der Biostoffverordnung nun breiter ausgelegt wird. Auch die psychische Belastung durch Infektionsängste soll in der Risikobewertung berücksichtigt werden.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die Schonfrist für alte Pandemie-Konzepte läuft ab. Ein Hygieneplan aus dem Jahr 2022 genügt den Anforderungen für 2026 nicht mehr. Betriebe sollten daher umgehend handeln:
- Gefährdungsbeurteilung prüfen: Enthält sie bereits eine Bewertung biologischer Risiken?
- Lüftungsdokumentation aktualisieren: Diese wird voraussichtlich ein Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen sein.
- Fachkräfte einbinden: Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte müssen das Infektionsschutz-Modul des Sicherheitshandbuchs aktualisieren.
Das BMAS kündigte an, die Kontrollen im ersten Halbjahr 2026 zunächst auf Branchen mit besonderem Risiko zu konzentrieren. Die Botschaft aus Berlin ist klar: Das Virus mag endemisch sein, die Pflicht zum Schutz der Beschäftigten bleibt.
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