Arbeitsrecht, Lockerung

Arbeitsrecht: Lockerung bei Massenentlassungen in Sicht?

30.01.2026 - 22:32:12

Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass nicht jeder formale Fehler eine Massenkündigung unwirksam macht. Dies stellt etablierte Grundsätze infrage und erhöht die Bedeutung des Betriebsrats.

Ein neues Urteil könnte die bisher extrem strenge Rechtsprechung zu Verfahrensfehlern bei Massenentlassungen aufweichen. Das Landesarbeitsgericht Hamm zeigt einen pragmatischeren Weg auf – und stellt damit etablierte Grundsätze infrage.

Die bisherige strenige Linie bröckelt

Bislang galt: Schon kleinste Fehler im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren machten Massenkündigungen unwirksam. Diese Linie von Bundesarbeitsgericht (BAG) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) bedeutete für Unternehmen ein hohes Risiko. Ein falsches Datum oder eine leicht abweichende Zahl in der Anzeige konnte die gesamte Maßnahme kippen. Die Folge waren oft kostspielige Nachzahlungen an bereits entlassene Mitarbeiter.

Das Kündigungsschutzgesetz (§ 17 KSchG) sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Zuerst muss der Arbeitgeber den Betriebsrat umfassend informieren und mit ihm ernsthaft über Alternativen beraten. Erst danach folgt die offizielle Anzeige bei der Arbeitsagentur. Beide Schritte waren bisher extrem fehleranfällig.

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Hamm entscheidet: Nicht jeder Fehler ist fatal

Im November 2025 urteilte das LAG Hamm anders. In einem konkreten Fall waren in den Unterlagen leicht falsche Zahlen zur Anzahl der betroffenen Mitarbeiter angegeben. Früher ein klarer K.O.-Kriterium.

Doch das Gericht argumentierte differenzierter. Ein Fehler sei dann unschädlich, wenn er für den Betriebsrat offensichtlich erkennbar war und die korrekten Informationen aus den Begleitunterlagen hervorgingen. Entscheidend sei, ob der Zweck des Verfahrens – eine echte Beratung – trotzdem erfüllt wurde. Sogar eine nachträgliche, positive Stellungnahme des Betriebsrats könne einen anfänglichen Mangel „heilen“.

Betriebsrat rückt in Schlüsselposition

Das Urteil verlagert Verantwortung. Die Rolle des Betriebsrats wird noch gewichtiger. Seine abschließende Bewertung, ob trotz formaler Mängel ausreichend beraten wurde, bekommt entscheidende Bedeutung.

Für Betriebsräte bedeutet das: Sie müssen ihre Stellungnahmen mit größter Sorgfalt prüfen. Haben sie wirklich alle nötigen Informationen erhalten, um ihre Schutzaufgabe wahrzunehmen? Eine vorschnelle Bestätigung des Verfahrens könnte Arbeitnehmerrechte aushöhlen.

Warten auf die letzte Instanz

Trotz der potenziellen Lockerung herrscht weiterhin Rechtsunsicherheit. Das Urteil aus Hamm ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum BAG zugelassen, weil es die grundsätzliche Bedeutung der Frage erkannte.

Die deutsche Arbeitsrechtswelt blickt nun gespannt nach Erfurt. Wird das BAG den pragmatischen Kurs bestätigen? Oder kehrt es zur alten, streng formalistischen Linie zurück? Bis dahin bleibt die Lage für planende Unternehmen angespannt. Jeder Verfahrensfehler ist weiter ein hohes Risiko.

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