Arbeitsrecht: Darf man trotz Krankschreibung arbeiten?
06.02.2026 - 13:25:11Deutschland ringt mit Rekord-Krankheitsraten – und einem Rechtsirrtum, der Millionen betrifft. Während die Wirtschaft Milliarden durch Fehlzeiten verliert, klären Experten einen hartnäckigen Mythos: das Verbot, mit gelber Schein zu arbeiten. Die Realität ist komplexer.
Die „Gesundschreibung“ – ein weit verbreiteter Irrtum
Ein Attest ist keine Arbeitsverbot. Das betonen Rechtsanwälte nach aktuellen Analysen im Februar 2026. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt lediglich eine Prognose. Sie bescheinigt die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Fühlt sich ein Arbeitnehmer früher fit, darf er auch ohne explizite „Gesundschreibung“ des Arztes zurückkehren.
Die große Sorge vieler: Verliere ich meinen Versicherungsschutz? Die Antwort ist klar: Nein. Die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung bleibt bestehen, solange der Arbeitgeber die Rückkehr nicht erzwungen hat. Ein freiwilliger Arbeitsantritt bei gebesserter Gesundheit ist rechtlich zulässig.
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Die neue Gefahr: Online-AUs unter Beschuss
Die Rechtslage hat sich jedoch verschärft – besonders für digitale Krankschreibungen. Gerichte, darunter das Bundesarbeitsgericht (BAG), bewerten Online-AUs kritischer. Ihr Beweiswert ist leichter anzuzweifeln als bei einem traditionellen Attest nach Praxisbesuch.
Kehrt ein Mitarbeiter kurz nach Erhalt einer Online-Bescheinigung an den Arbeitsplatz zurück, kann das Misstrauen schüren. Arbeitgeber könnten dies als Indiz werten, dass die Arbeitsunfähigkeit von Anfang an nicht bestand. Bei nachgewiesenem Missbrauch, etwa zur Verlängerung des Urlaubs, drohen sogar fristlose Kündigungen. Der frühe Wiedereinstieg nach Online-AU wird anders interpretiert als nach klassischem Attest.
Fürsorgepflicht: Wann der Chef nach Hause schicken muss
Das Recht des Arbeitnehmers stößt an Grenzen: die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie verpflichtet zum Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten. Ist ein Mitarbeiter offensichtlich krank – mit Fieber, starkem Husten oder eingeschränkter Reaktionsfähigkeit – muss der Chef ihn nach Hause schicken.
Das Zulassen der Arbeit trotz Erkrankung kann teuer werden. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand oder verursacht der Angestellte einen Unfall, haftet das Unternehmen. In Zeiten von Präsentismus – dem Erscheinen trotz Krankheit – wiegen diese Pflichten schwer. Juristen warnen: Der kurzfristige Produktivitätsgewinn ist das Risiko nicht wert.
Milliardenschaden treibt Debatte voran
Der Hintergrund ist ökonomischer Druck. Eine Studie des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) zeigt: Krankheitsbedingte Ausfälle kosten die deutsche Wirtschaft Milliarden. Die Krankenquote lag zuletzt bei 5,7 Prozent – deutlich über dem Durchschnitt.
Volkswirte schätzen den Verlust an Wertschöpfung auf etwa ein Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Dieser Druck führt zu strengeren Anwesenheitskontrollen und genaueren Prüfungen von Attesten. Die Frage „Arbeiten trotz Krankschreibung?“ ist für Personalabteilungen zur Alltagsherausforderung geworden.
Transparenz wird zum neuen Standard
Für 2026 erwarten Experten weitere Klarstellungen vom BAG zu digitalen Attesten. Der aktuelle Konsens bleibt: Arbeiten bei empfundener Gesundheit ist erlaubt. Doch in der Praxis zählt dokumentierte Transparenz. Arbeitgeber sollten jede vorzeitige Rückkehr protokollieren, um ihre Fürsorgepflicht nachzuweisen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Arbeit wirklich wieder zumutbar ist.
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