Arbeitsrecht, Tempo

Arbeitsrecht 2026: Österreich reformiert mit Tempo

16.03.2026 - 00:00:25 | boerse-global.de

Österreichs Arbeitsrecht wird 2026 durch EU-Vorgaben und Gerichtsurteile grundlegend reformiert. Unternehmen müssen Verträge, Gehaltstransparenz und Arbeitsbedingungen anpassen.

Arbeitsrecht 2026: Österreich reformiert mit Tempo - Foto: über boerse-global.de
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Das österreichische Arbeitsrecht erlebt 2026 die größte Reformwelle seit Jahren. Ausgelöst durch neue OGH-Urteile und EU-Vorgaben müssen sich Unternehmen und Arbeitnehmer auf tiefgreifende Änderungen einstellen. Experten diskutierten die Folgen kürzlich auf Fachsymposien in Wien und Innsbruck.

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Neue Rechte für Scheinselbstständige

Ein zentraler Reformpunkt betrifft „freie Dienstnehmer“. Ab diesem Jahr werden diese Arbeitnehmer ähnlichen Schutzes den regulären Angestellten weitgehend gleichgestellt. Diese als „lex Lieferando“ bekannte Reform zielt darauf ab, Umgehungen des Arbeitsrechts in der Plattformökonomie zu verhindern.

Kollektivverträge können nun auch für freie Dienstverträge abgeschlossen werden. Das ebnet den Weg für Mindestlöhne, Urlaubsansprüche und Überstundenzuschläge. Zudem gelten erstmals gesetzliche Kündigungsfristen: vier Wochen zum Monatsende, nach einem Jahr sechs Wochen. Für Unternehmen bedeutet das eine komplette Überprüfung ihrer Vertragsstrategien.

EU-Lohntransparenz und steuerfreie Überstunden

Eine weitere große Herausforderung steht im Juni an: die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Sie soll den Gender Pay Gap bekämpfen. Unternehmen müssen künftig Gehaltsunterschiede bei vergleichbarer Arbeit begründen. Geheimhaltungsklauseln zu Gehältern sind ungültig – Mitarbeiter dürfen offen über ihr Einkommen sprechen.

Parallel gibt es neue steuerliche Anreize für Mehrarbeit. Bis zu 170 Euro monatlich für maximal 15 Überstunden sind nun steuerfrei. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gilt eine Steuerfreigrenze von 400 Euro. Das kommt besonders Beschäftigten in Pflege, Gastronomie und Handel zugute.

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Gerichte setzen neue Maßstäbe

Die praktische Anwendung der neuen Gesetze war Schwerpunkt einer Tagung der Anwaltsakademie (AWAK) in Wien. Richter und Anwälte analysierten aktuelle OGH-Urteile zu Kündigungen, Probezeiten und grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung. Ein weiteres Seminar der Universität Wien widmete sich der Zukunft der Regelungen für Schwerarbeit.

Gleichzeitig bereitete die Universität Innsbruck juristischen Nachwuchs in eigenen Briefings auf die veränderte Rechtsprechung nach dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) vor. Die Gerichte werden in den kommenden Monaten entscheidend prägen, wie die neuen Vorschriften auszulegen sind.

Bildung, Homeoffice und Minijobs im Wandel

Die Reformen gehen weit über die Schlagzeilen hinaus. So wird die traditionelle Bildungskarenz durch ein neues Modell der Weiterbildungszeit ersetzt. Das AMS soll die Förderrichtlinien bis Juni vorlegen.

Auch die Telearbeit wird flexibler definiert. Coworking-Spaces, Zweitwohnsitze oder die Wohnung von Angehörigen gelten nun offiziell als mögliche Arbeitsorte.

Bei den Steuergrenzen gibt es eine gemischte Bilanz: Der Grundfreibetrag steigt auf 13.539 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt jedoch bei 551,10 Euro monatlich eingefroren. Berater warnen, dass Minijobber so leicht in die Steuerpflicht rutschen können, wenn sich ihr Gesamteinkommen nur geringfügig ändert.

Countdown für die Personalabteilungen

Für österreichische Unternehmen beginnt nun die heiße Phase der Umsetzung. Die Personalabteilungen stehen unter Druck: Bis Juni müssen die Gehaltsstrukturen für die Transparenzrichtlinie auditiert und Verträge angepasst werden. Ein neues Verbot, Mitarbeitern verpflichtende Fortbildungskosten in Rechnung zu stellen, muss berücksichtigt werden.

Die kommenden Monate werden von intensiver Anpassung geprägt sein. Der österreichische Arbeitsmarkt wird durch die Reformen moderner, aber auch regulierter. Wie schnell sich Unternehmen auf den neuen Rechtsrahmen einstellen, wird ihre Wettbewerbsfähigkeit mitbestimmen.

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