Arbeitsrecht 2026: Krankschreibung verliert Schutzwirkung bei Kündigung
02.01.2026 - 01:52:12Deutsche Arbeitsgerichte haben die Vermutungswirkung von Krankschreibungen während der Kündigungsfrist systematisch geschwächt. Personalabteilungen müssen zeitlich verdächtige Fälle nun streng prüfen.
Die Beweiskraft von Krankschreibungen während der Kündigungsfrist ist 2026 praktisch ausgehebelt. Deutsche Arbeitsgerichte haben die einst unantastbare Vermutungswirkung des gelben Scheins systematisch geschwächt – besonders bei zeitlich verdächtigen Fällen.
Neue Rechtslage: Vom Ausnahmefall zur Standardpraxis
Was bis vor kurzem noch eine richterliche Ausnahme war, ist zu Jahresbeginn 2026 zur gefestigten Rechtsprechung geworden: Die sogenannte „erschütterte Beweiskraft“ von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Rechtsanalysen vom 30. und 31. Dezember 2025 bestätigen, dass die strenge Prüfung von Krankschreibungen, die exakt mit einer Kündigungsfrist zusammenfallen, zum Dauerzustand geworden ist.
Die Kanzlei Buse Heberer Fromm betont in ihrer aktuellen Analyse die gestiegenen Anforderungen an Personalabteilungen. „Transparenz, Dokumentation und organisatorische Sorgfaltspflichten“ seien deutlich verschärft worden. Im Fokus stehen dabei genau jene Fälle, in denen eine gemeldete Erkrankung haargenau mit der Dauer der Kündigungsfrist übereinstimmt – unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat.
Passend zum Thema Personalrecht und Kündigungen: Viele Arbeitgeber stehen 2026 vor neuen Prüfpflichten — und riskieren Fehler bei Vertragsklauseln und Lohnfortzahlung. Der kostenlose E‑Book‑Report „Der Arbeitsvertrag“ liefert 19 fertige Musterformulierungen, erklärt Pflichtangaben nach dem neuen Nachweisgesetz und zeigt, welche Klauseln Arbeitgeber jetzt anpassen müssen, um Bußgelder zu vermeiden. Ideal für Personaler und Führungskräfte, die Kündigungen rechtssicher abwickeln wollen. 19 fertige Muster‑Formulierungen & E‑Book jetzt herunterladen
Grundlage sind mehrere Grundsatzurteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus den Jahren 2024 und 2025. Sie haben die früher als „unerschütterlich“ geltende Vermutung der Richtigkeit ärztlicher Atteste nachhaltig ausgehöhlt. Die Beweislast hat sich faktisch verschoben: Zeigt der Zeitpunkt der Krankschreibung taktische Motive, muss der Arbeitnehmer seine Erkrankung nun aktiv und über das Attest hinaus beweisen.
Die „Passgenauigkeit“ als Alarmzeichen
Maßgeblich für die heutige Praxis waren zwei BAG-Entscheidungen der letzten zwölf Monate. Das Urteil vom September 2024 (5 AZR 29/24) war ein Wendepunkt: Das Gericht entschied, dass die Beweiskraft eines Attests bereits erschüttert sein kann, wenn es erst nach einem Wochenende eingereicht wird – und nicht unmittelbar am Tag der Kündigung.
Im Januar 2025 (5 AZR 284/24) präzisierte das BAG, dass dieser Grundsatz gleichermaßen für Erst- und Folgebescheinigungen gilt, die exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt sind.
Rechtsexperten von Haufe und LTO sprechen in ihren Jahresrückblicken deshalb von einer „neuen Normalität“ für 2026. Personalverantwortliche sind angehalten, den Zeitpunkt jeder Krankschreibung nach einer Kündigung systematisch zu prüfen. Deckt die digitale eAU genau die restliche Vertragsdauer ab, gilt die Vermutung ihrer Gültigkeit als deutlich geschwächt.
Konsequenzen für die Personalarbeit
Für HR-Abteilungen bedeutet dies konkrete Anpassungen der Prozesse. Die automatische Übernahme der Lohnfortzahlungspflicht während der Kündigungsfrist ist bei verdächtigem Timing nicht mehr Standard.
Handlungsempfehlungen für 2026:
* Zeitanalyse einführen: Personalteams müssen prüfen, ob Krankschreibungen „passgenau“ zur Kündigungsfrist verlaufen.
* Verhalten dokumentieren: Vorherige Äußerungen wie Frustration oder gar angedrohtes „Krankfeiern“ sollten festgehalten werden – sie untergraben die Glaubwürdigkeit des Attests zusätzlich.
* Digitale Prozesse nutzen: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ermöglicht zwar schnellere Reaktionen, liefert aber keine Diagnose. Umso wichtiger wird die Bewertung der Umstände.
Juristen warnen jedoch vor voreiligen Schlüssen: Eine „erschütterte“ Beweiskraft bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Sie beseitigt lediglich die Vermutung der Richtigkeit. Der Arbeitnehmer kann seine Erkrankung weiterhin auf andere Weise beweisen – etwa durch Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht. Eine Hürde, die viele scheuen.
Ausblick: Telemedizin als nächster Streitpunkt
Die verschärften Regeln dürften das Phänomen des „Rache-Krankenstands“ 2026 spürbar reduzieren. Unternehmen könnten so Millionen an ungerechtfertigten Lohnfortzahlungen einsparen.
Als nächster großer Streitpunkt zeichnet sich die Telemedizin ab. Wie das Magazin Capital unter Berufung auf Arbeitsrechtler berichtet, stehen Gerichte Attesten aus Online-Fragebögen ohne Videosprechstunde zunehmend skeptisch gegenüber. Die Schnittstelle zwischen „erschütterter Beweiskraft“ und Fernbehandlung wird 2026 wohl häufiger vor Arbeitsgerichten landen.
Eingebettet ist diese Entwicklung in umfassendere Reformen wie die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro und neue Regeln zur Aktivrente. Für Personalverantwortliche wird die Überprüfung von Krankschreibungen damit zu einem Baustein einer ganzheitlichen Compliance-Strategie – und nicht mehr zur bloßen Verwaltungsaufgabe.
Die Botschaft zu Beginn des Rechtsjahres 2026 ist klar: Der gelbe Schein ist kein garantierter Schutzschild mehr gegen die Folgen einer Kündigung, wenn der Zeitpunkt auf taktisches Kalkül statt medizinische Notwendigkeit schließen lässt.
PS: Vorsicht bei passgenauen Krankschreibungen — veraltete Vertragsklauseln und unklare Nachweispflichten können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Holen Sie sich den praxisnahen Gratis‑Leitfaden „Der Arbeitsvertrag“ mit aktuellen Formulierungen und klaren Handlungsschritten für HR: Von Musterklauseln bis zur Vermeidung von Bußgeldern. Schneller Download, sofort einsatzbereit für Ihre Personalakten. Jetzt kostenloses Arbeitsvertrag‑E‑Book sichern


