Arbeitsrecht 2025: Neue Urteile zwingen zu besserer Betriebsrats-Schulung
28.12.2025 - 02:00:12Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat 2025 das deutsche Arbeitsrecht grundlegend verändert. Für Personalabteilungen und Betriebsräte bedeutet das: Die Schulungspläne für 2026 müssen dringend überarbeitet werden. Eine am 25. Dezember veröffentlichte Analyse der wichtigsten BAG-Entscheidungen des Jahres zeigt, wo der Schulungsbedarf am größten ist.
Eine der wichtigsten Entwicklungen betrifft die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Nach der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Juli 2024 herrschte Unsicherheit, wie streng Arbeitgeber „vergleichbare Mitarbeitergruppen“ für die Gehaltsfindung definieren müssen.
Das BAG schaffte im März 2025 mit dem sogenannten „VW-Urteil“ Klarheit. Der Tenor: Kürzt ein Arbeitgeber eine bereits erhöhte Betriebsratsvergütung, muss er beweisen, dass die ursprüngliche Erhöhung fehlerhaft war. Diese Beweislast-Umkehr hat massive praktische Konsequenzen.
„Die Schulungen von 2024 erklärten den Gesetzestext. Jetzt geht es um die Anwendung“, kommentiert eine Arbeitsrechtsexpertin. Fortbildungen müssen sich 2026 auf die praktische Dokumentation von Karrierewegen und das Formulieren wasserdichter Betriebsvereinbarungen konzentrieren. Nur so halten die definierten Vergleichsgruppen internen und externen Prüfungen stand.
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Matrix-Organisationen: Wahlrecht im Struktur-Chaos
Moderne Unternehmensstrukturen stellen das traditionelle Arbeitsrecht vor Probleme. Ein BAG-Urteil zu Betriebsratswahlen in Matrix-Organisationen bringt nun dringend benötigte Klarheit für international tätige Konzerne.
Das Gericht entschied, wer in solchen Strukturen wahlberechtigt ist – besonders relevant, wenn Führungskräfte über verschiedene rechtliche Einheiten hinweg Verantwortung tragen. Hier divergieren „Reporting Lines“ oft von den eigentlichen Arbeitsverträgen.
Für Wahlvorstände und HR-Verantwortliche bedeutet das: Standard-Schulungen, die von linearer Hierarchie ausgehen, sind obsolet. Neue Module müssen „Strukturkompetenz“ vermitteln. Betriebsräte müssen lernen, komplexe Organigramme zu lesen, um Wahlberechtigung korrekt zu bestimmen – eine Schnittstelle aus Gesellschaftsrecht und Personalverwaltung.
Digitale Mitbestimmung: Klare Grenzen für Daten
Die Digitalisierung der Arbeitswelt war 2025 ein weiterer großer Streitpunkt. Zwei Urteile setzen klare Grenzen für den digitalen Zugriff von Arbeitnehmervertretern und verlangen nach angepassten IT-Schulungen.
Zum einen haben Gewerkschaften kein automatisches Recht auf Massen-E-Mail-Verteiler aller Mitarbeiter. Das Gericht stärkte die Datensouveränität des Arbeitgebers und begrenzt digitales Werben.
Zum anderen dürfen Arbeitgeber digitale Gehaltsabrechnungen nur dann als Standard einführen, wenn Mitarbeiter die Möglichkeit haben, diese innerhalb des Betriebs auszudrucken.
„Digitale Betriebsratsarbeit“ muss daher über reine Anwenderschulungen hinausgehen. Künftige Seminare müssen spezifische Datengovernance-Protokolle vermitteln. Es geht nicht mehr nur darum, Tools zu nutzen, sondern die rechtlichen Grenzen des Zugriffs auf Mitarbeiterdaten zu verstehen. So wird sichergestellt, dass Mitbestimmungsrechte nicht gegen die DSGVO oder Eigentumsrechte des Arbeitgebers verstoßen.
Professionalisierung: Vom Generalisten zum Spezialisten
Die Urteile zusammen zeigen einen Trend: Die Ära des generalistischen Betriebsrats geht zu Ende. Das deutsche Modell der Arbeitnehmervertretung professionalisiert sich. Gefragt sind nun Spezialisten, die die Nuancen von Compliance, Datenschutz und Unternehmensstruktur beherrschen.
Anbieter von Fortbildungen reagieren bereits. Die Nachfrage nach juristischen Vertiefungsseminaren, die die BAG-Rechtsprechung 2025 aufarbeiten, wird im ersten Quartal 2026 voraussichtlich stark steigen. Das Ziel ist klar: Der Betriebsrat soll vom reaktiv agierenden Gremium zum strategischen Partner werden, der komplexe Transformationen mitgestalten kann, ohne über Formalien zu stolpern.
Die Betonung der Beweislast in Vergütungsfragen deutet zudem auf eine möglicherweise konfliktreichere Zukunft hin. Investitionen in hochwertige Rechtsfortbildung werden so nicht nur zur Qualifikation für Betriebsräte, sondern zur Risikomanagement-Strategie für das gesamte Unternehmen.
Ausblick 2026: KI und die nächste Herausforderung
Für das kommende Jahr ist eine Welle aktualisierter Betriebsvereinbarungen zu erwarten, die die neuen Grundsätze umsetzen. Führende Bildungseinrichtungen wie das Poko-Institut kündigen bereits an, ihre Seminare zu „Relevanten Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht 2026“ schwerpunktmäßig auf diese Präzedenzfälle auszurichten.
Die nächste große Baustelle zeichnet sich am Horizont bereits ab: Künstliche Intelligenz. Während 2025 Klarheit zu Struktur und Vergütung schaffte, werden 2026 voraussichtlich die ersten größeren Auseinandersetzungen um die KI-Mitbestimmung nach dem Betriebsräte-Modernisierungsgesetz folgen. Personalabteilungen werden gut beraten sein, vorsorglich gemeinsame Schulungen zur KI-Governance mit dem Betriebsrat zu planen. So schafft man eine gemeinsame Wissensbasis, bevor Konflikte eskalieren.
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