Arbeitsrecht 2025: Neue Leitplanken für Betriebsräte und Arbeitgeber
17.12.2025 - 23:59:12Das Jahr 2025 brachte wegweisende Urteile, die das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern neu justieren. Höchstrichterliche Entscheidungen stärken die Effizienz von Einigungsstellen und setzen neue Maßstäbe bei der Bewertung von Streitwerten.
Ein zentrales Problem war lange die Zuständigkeitsfrage: Verhandelt der örtliche, der Gesamt- oder der Konzernbetriebsrat? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln durchbrach diesen juristischen Stillstand Anfang des Jahres. In seinem Urteil vom 28. Januar 2025 (Az. 9 TaBV 88/24) entschied das Gericht, dass bei nicht offensichtlich fehlender Zuständigkeit zwei parallele Einigungsstellen für dieselbe Regelungsmaterie zulässig sind.
Komplexe Rechtsfragen dürfen die Bildung eines Ausschusses nach § 100 ArbGG nicht blockieren. „Das LAG Köln hat den gordischen Knoten für Arbeitgeber und Betriebsräte durchschlagen“, kommentieren Rechtsexperten. Um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden, empfahl das Gericht, beiden Gremien denselben Vorsitzenden zu bestellen – ein pragmatischer Ansatz, der sich seither durchgesetzt hat.
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Strikter Formalismus für Einigungsstellensprüche
Im Mai erteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine klare Warnung. Ein Spruch einer Einigungsstelle ist unwirksam, wenn der übermittelte Text unvollständig ist. Das entschied der Erste Senat am 20. Mai 2025 (Az. 1 ABR 11/24).
Ein solcher Mangel verletzt wesentliche Verfahrensregeln. Entscheidend: Der Vorsitzende kann diese Unwirksamkeit nicht durch einen nachträglichen Berichtigungsbeschluss „heilen“, wenn fehlende Teile für die Regelung wesentlich sind. Diese Rechtsprechung zwingt alle Beteiligten zu größter Sorgfalt bei der Erstellung der schriftlichen Beschlüsse.
Streitwert: Volle Bewertung für Sozialpläne
Wieviel ist ein Rechtsstreit wert? Diese Frage ist entscheidend für Gerichts- und Anwaltskosten. Das Hessische Landesarbeitsgericht verschärfte die Maßstäbe für Sozialplan-Verfahren. In einem Urteil vom 24. März 2025 (Az. 12 Ta 58/25) stellte das Gericht klar: Verfahren zur Einrichtung einer Einigungsstelle für einen Sozialplan sind regelmäßig mit dem vollen Hilfswert nach § 23 Abs. 3 RVG zu bewerten.
Die oft praktizierte Reduzierung auf einen Bruchteil der gesetzlichen Obergrenze ist hier unangemessen. Ein Sozialplan habe immense wirtschaftliche Bedeutung – sowohl für den kostentragenden Arbeitgeber als auch für die begünstigten Arbeitnehmer. Diese Entscheidung spiegelt einen Trend wider: Die wirtschaftliche Schwere von Mitbestimmungsrechten findet zunehmend Berücksichtigung.
Ausblick 2026: Klarheit und neue Herausforderungen
Die Urteile des Jahres signalisieren eine klare Tendenz: Verfahrenseffizienz und formale Strenge gewinnen an Bedeutung. Für Arbeitgeber reduziert die Kölner Entscheidung das Risiko von Verzögerungstaktiken. Für Betriebsräte bedeutet das Frankfurter Urteil, dass die Kosten für die Durchsetzung von Sozialplan-Verhandlungen deren tatsächlicher Wichtigkeit entsprechen.
„Die Rechtsprechung 2025 hat die Funktionsfähigkeit der Einigungsstelle über dogmatische Streitfragen gestellt“, sagt Dr. Elena Weber, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Für 2026 erwartet die Expertin weitere Auseinandersetzungen um die „gleicher Vorsitzender“-Regelung. Der Weg zur Konfliktlösung sei jedoch deutlich klarer geworden.
Rechtsabteilungen sollten ihre Checklisten aktualisieren. Die sorgfältige Abstimmung zwischen Beschluss und schriftlichem Spruch ist jetzt unverzichtbar, um die Fallstricke des BAG-Urteils zu umgehen.
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