Arbeitskleidung: Warum 2026 zum Schlüsseljahr für Arbeitgeber wird
04.01.2026 - 18:39:12Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach den Feiertagen bringt ein altes Thema mit neuer Dringlichkeit zurück: die Regeln für Arbeitskleidung. Keine Revolution per Gesetz, aber ein perfekter Sturm aus neuen Tarifverhandlungen, verschärften Steuerprüfungen und Förderrichtlinien macht den Jahresstart zum kritischen Moment für Firmen.
Rechtlich entscheidend bleibt 2026 die Unterscheidung zwischen zwei Kleidungsarten. Schutzkleidung zum Schutz von Leben und Gesundheit – wie Helme oder Schnittschutzhosen – muss der Arbeitgeber stellen, reinigen und warten. Jede Kostenumlage auf Beschäftigte ist unwirksam. Bei reiner Berufskleidung fürs Corporate Image gelten flexiblere Regeln. Doch das Finanzamt schaut 2026 genauer hin: Wird teure, auch privat tragbare Kleidung gestellt, kann das als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die zunehmende Digitalisierung der Lohnabrechnung macht diese Prüfung für die Behörden einfacher.
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Baugewerbe: Tarifrunde mit Weitwirkung
Für die Bauindustrie wird es 2026 besonders spannend. Die Tarifverträge sehen erstmals wieder Verhandlungen über die Wegezeitentschädigung vor. Die Gewerkschaft IG BAU hat bereits signalisiert, dass sie die Belastung der Beschäftigten – inklusive Abnutzung privater Ausrüstung – thematisieren will. Obwohl es nicht direkt um Kleidung geht, könnten die Gespräche die Tür für umfassendere Diskussionen über Kostenpauschalen öffnen.
Ein weiterer Stolperstein: Wer 2026 Bundesförderung etwa vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragt, muss genau aufpassen. Standard-Arbeitskleidung ist nicht mehr förderfähig. Nur spezielle Schutzausrüstung wird bezuschusst – eine Trennung, die in der Buchhaltung sauber dokumentiert sein muss.
Pflegebranche: Hygiene kostet
In Pflegeheimen und Kliniken rücken zwei Faktoren in den Fokus. Erstens die Hygiene: Nach Gerichtsurteilen ist klar, dass mit Krankheitserregern kontaminierte Kleidung vom Arbeitgeber gereinigt werden muss. „Home Washing“ durch Beschäftigte ist rechtlich riskant und verstößt oft gegen die Biostoffverordnung. Zweitens die Personalkosten: Im Juli 2026 steigt der branchenspezifische Mindestlohn voraussichtlich auf rund 16,52 Euro pro Stunde. Die Kalkulation für das Jahr muss also sowohl die Löhne als auch die verbindlichen Hygienekosten für Kleidung berücksichtigen.
Steuerliche Lage für Beschäftigte
Für Arbeitnehmer ändert sich steuerlich wenig. Nur typische Berufskleidung, die privat nicht tragbar ist, kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen OP-Kittel oder Uniformen mit fest aufgenähtem Firmenlogo. Der klassische Büroanzug oder weiße Hemden bleiben dagegen privat – und damit nicht absetzbar. Bei der Reinigung anerkennen Finanzämter oft Pauschalen, sofern sie plausibel sind.
Ausblick: Mehr Transparenz durch EU?
Das Thema dürfte 2026 nicht an Brisanz verlieren. Später im Jahr könnten die EU-Richtlinien zur Entgelttransparenz indirekt auch die Bewertung von Arbeitskleidung beeinflussen. Der Fokus auf transparente Vergütungsstrukturen könnte Unternehmen dazu bringen, den Wert solcher Sachleistungen klarer zu beziffern und gerecht zu verteilen. Bis dahin gilt für Arbeitgeber: Definitionen genau beachten und sich auf anspruchsvolle Tarifgespräche vorbereiten.


