Arbeitsgerichtsreform: Berufungshürde steigt auf 1.000 Euro
02.01.2026 - 05:44:11Ab sofort ist der Weg zur zweiten Instanz in Arbeitsrechtsstreitigkeiten deutlich schwieriger. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue, höhere Bagatellgrenze für Berufungen – eine tiefgreifende Änderung im deutschen Arbeitsprozessrecht.
Höhere Hürde für Berufungen in Kraft
Die „magische Grenze“ für die automatische Zulässigkeit einer Berufung in Arbeitsrechtssachen lag jahrzehntelang bei 600 Euro. Seit dieser Woche muss der Streitwert nun 1.000 Euro übersteigen, um ohne weiteres zum Landesarbeitsgericht ziehen zu können. Diese Änderung des § 64 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist Teil eines umfassenden Justizreformpakets. Ziel der Bundesregierung ist es, Gerichte zu entlasten und die Schwelle an die Inflation der letzten 20 Jahre anzupassen. Für Tausende kleinerer Konflikte – etwa um Überstunden oder kleine Bonuszahlungen – wird das Urteil des örtlichen Arbeitsgerichts damit häufiger in letzter Instanz fallen.
Inflation macht Anpassung notwendig
Das Bundesjustizministerium verteidigt die Erhöhung als längst überfällige Modernisierung. Die alte Grenze von 600 Euro stammt aus den frühen 2000er Jahren. Ihre Kaufkraft ist seitdem erheblich gesunken. Mit der Anhebung auf 1.000 Euro soll die ursprüngliche Filterfunktion wiederhergestellt werden. Die Landesarbeitsgerichte sollen sich so auf Streitigkeiten mit größerer wirtschaftlicher oder rechtlicher Tragweite konzentrieren können. Wichtig: Ausnahmen bleiben bestehen. Das Arbeitsgericht kann eine Berufung weiterhin wegen grundsätzlicher Bedeutung zulassen. Auch Statusverfahren, wie Kündigungsschutzklagen, sind von der neuen Wertgrenze nicht betroffen.
Viele Streitigkeiten um Überstunden oder Nachzahlungen drehen sich um wenige hundert Euro – genau in dem Bereich, den die neue Grenze jetzt betrifft. Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche wird die Dokumentation von Arbeitszeiten damit zum entscheidenden Faktor: Fehlende oder lückenhafte Stundennachweise erhöhen das Risiko, ein endgültiges Urteil zu verlieren. Ein kostenloses E‑Book erklärt praxisnah, wie Sie Arbeitszeiterfassung rechtssicher umsetzen – inklusive fertiger Mustervorlagen für Stundenzettel und Checklisten für die Dokumentation. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Parallele Reform im Zivilprozess
Die Änderung im Arbeitsrecht steht nicht allein da. Sie ist eingebettet in eine breite Initiative zur Stärkung der Justiz. Parallel wurden auch die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) angepasst. So ist die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen nun auf Streitwerte bis zu 10.000 Euro (bisher 5.000 Euro) ausgeweitet worden. Die Botschaft des Gesetzgebers ist klar: Die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit wird gestärkt, höhere Instanzen sollen für wesentlichere Verfahren reserviert bleiben.
Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die praktischen Auswirkungen der neuen Grenze sind sofort spürbar und fallen für die Vertragsparteien unterschiedlich aus.
Größeres Risiko für Beschäftigte
Für Arbeitnehmer, besonders in Niedriglohnsektoren, könnte die höhere Hürde bedeutsam sein. Konflikte um Fahrtkosten, Kleidergeld oder kleinere Gehaltsnachforderungen bewegen sich oft in der Spanne zwischen 600 und 1.000 Euro. Bisher konnte ein Beschäftigter gegen ein Urteil in einer 750-Euro-Sache Berufung einlegen. Jetzt ist das Ersturteil endgültig – es sei denn, der Richter erkennt eine grundsätzliche Rechtsfrage an. Rechtsanwälte warnen: Diese Regelung legt eine größere Verantwortung in die Hände der Arbeitsrichter in erster Instanz. Deren Tatsachenfeststellung und rechtliche Bewertung ist nun für einen größeren Teil alltäglicher Arbeitskonflikte das letzte Wort.
Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
Für Unternehmen bietet die Reform hingegen mehr Planbarkeit und potenziell geringere Prozesskosten. Rechtsstreite über kleinere Beträge werden unattraktiver, wenn der Weg in die zweite Instanz versperrt ist. Personalabteilungen und Rechtsberater können erwarten, dass Bagatellfälle schneller abschließend geklärt werden. Die Unsicherheit, dass ein Verfahren durch eine Berufung noch ein weiteres Jahr dauern könnte, entfällt.
Übergangsregeln und Reaktionen
Aktuell prüfen Anwälte ihre laufenden Mandate, um ihre Mandanten nicht zu überraschen. Grundsätzlich gilt: Für Urteile, die nach dem 1. Januar 2026 verkündet werden, ist die neue 1.000-Euro-Grenze maßgeblich. Für davor ergangene Entscheidungen gilt weiterhin die alte Regelung, sofern die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die Reaktionen aus der Rechtswelt sind gespalten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und andere Verbände hatten im Gesetzgebungsverfahren Zurückhaltung angemahnt. Ihr Argument: Der Streitwert sagt nichts über die Komplexität der Rechtslage oder die Bedeutung der Gerechtigkeit für den Einzelnen aus. „Der Zugang zum Recht ist nicht nur für Wohlhabende oder Großverfahren da“, so die Kritik. Befürworter der Reform entgegnen, das deutsche Gerichtssystem bleibe einer der zugänglichsten der Welt. Die Flut an Bagatellberufungen habe bisher die Bearbeitung komplexer Kündigungs- oder Diskriminierungsverfahren ausgebremst, in denen Existenzen auf dem Spiel stünden.
Ausblick: Fokus auf Zulassungspraxis
Im neuen Gerichtsjahr rückt die Zulassungspraxis der Arbeitsgerichte in den Fokus. Werden Richter, die um die Endgültigkeit ihrer Entscheidung wissen, in Grenzfällen großzügiger eine Berufung zulassen, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden? Eine Gefahr besteht in einer regionalen Rechtszersplitterung. Wenn die Arbeitsgerichte für mehr Fälle zur Endinstanz werden, fehlt der einheitliche Korrekturmechanismus der Landesarbeitsgerichte. Die ersten Unzulässigkeitsbeschlüsse für Berufungen unter 1.000 Euro werden für das erste Quartal 2026 erwartet. Sie werden zeigen, wie stark die neue Grenze die Prozesslandschaft tatsächlich verändert. Personalverantwortliche und Betriebsräte sollten ihre Risikobewertungen nun anpassen: Kleine Streitigkeiten enden schneller, aber die Bedeutung des erstinstanzlichen Verfahrens ist entscheidend gestiegen.
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