Arbeitgeber, Homeoffice-Regeln

Arbeitgeber müssen Homeoffice-Regeln 2026 anpassen

05.01.2026 - 03:12:12

Deutsche Unternehmen starten mit verschärften Compliance-Vorgaben für mobiles Arbeiten ins neue Jahr. Drei zentrale Änderungen fordern Personalabteilungen ab dieser Woche.

Seit 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung betrifft auch Arbeitnehmer mit deutschem Vertrag während temporärer Auslandsaufenthalte. Für „Workations“ von Werkstudierenden oder Teilzeitkräften bedeutet das: Vergütungen müssen umgehend überprüft werden.

Parallel stieg die Grenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich. Personalverantwortliche müssen darauf achten, dass die neue Stundenzahl nicht versehentlich überschritten wird – sonst droht volle Sozialversicherungspflicht.

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Digitale A1-Bescheinigungen für Drittstaaten

Eine wesentliche Neuerung betrifft die digitale Beantragung der A1-Bescheinigung. Bisher galt das elektronische Verfahren vor allem für EU-Länder. Seit Anfang 2026 ist es nun auch für Staaten mit Sozialversicherungsabkommen verpflichtend, darunter die Schweiz, USA und Großbritannien.

Gerade die Schweiz bleibt als Workation-Ziel beliebt. Der digitale Prozess soll Beschleunigung bringen, erfordert aber aktualisierte Payroll-Systeme. Ohne gültige Bescheinigung riskieren Unternehmen weiterhin hohe Bußgelder – besonders in Ländern wie Frankreich oder Österreich.

Gehaltstransparenz verändert Recruiting

Die EU-Gehaltstransparenzrichtlinie muss bis Juni 2026 umgesetzt werden. Erste Gesetzesentwürfe werden bereits diesen Monat im Bundestag beraten. Sie werden voraussichtlich Gehaltsspannen in allen Stellenanzeigen vorschreiben.

Das wird das Recruiting für Remote-Positionen grundlegend verändern. Deutsche Firmen nutzen Workation-Modelle zunehmend zur internationalen Personalsuche. Die Offenlegungspflicht zwingt zur Harmonisierung der Gehaltsstrukturen. Rechtsexperten raten zu einer Überprüfung aller Gehaltsbänder noch im ersten Quartal.

Digitalisierung erleichtert Vertragsabschlüsse

Die 2025 modernisierte Nachweispflicht nach dem Nachweisgesetz etabliert sich weiter. Ergänzende Workation-Vereinbarungen zu Datensicherheit, Arbeitszeiten oder Rückkehrklauseln können nun digital unterzeichnet werden.

Das ermöglicht klare Regelungen statt informeller Absprachen. Unternehmen sollten diese Möglichkeit nutzen, um verbindliche Richtlinien für mobiles Arbeiten im Ausland zu schaffen.

Neue Chancen durch „Aktivrente“

Interessant wird die neue „Aktivrente“, die seit Jahresbeginn älteren Arbeitnehmern steuerfreies Arbeiten innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt. Könnte sich hier ein Markt für „Senior-Workations“ entwickeln, bei dem erfahrene Kräfte ihren Ruhestand im Süden verlängern?

Trotz gestiegener Bürokratie überwiegt die Wahrnehmung von mehr Rechtssicherheit. Die digitale A1-Beantragung für die Schweiz gilt als Effizienzgewinn für den DACH-Raum.

Was jetzt zu tun ist

Personalabteilungen sollten diese Woche zwei Prioritäten setzen: Erstens die Gehälter auf Einhaltung des neuen Mindestlohns prüfen. Zweitens die Prozesse für digitale A1-Anträge aktualisieren. Die Gehaltstransparenz erfordert dann im zweiten Quartal vorbereitende Maßnahmen.

Die Workation entwickelt sich vom Pandemie-Sonderfall zum regulierten Standard – mit klaren Regeln und wachsenden Möglichkeiten.

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