boerse

Anlegern erzielen Gewinne mit Aktien auf ganz unterschiedlichen Wegen.

29.01.2018 - 15:48:43

Dividende & Steuern: Infos für Anleger. Neben Investmentfonds und ETFs lässt sich über Aktien-CFD mittlerweile an den Kursveränderungen partizipieren, ohne die Aktien tatsächlich ins Portfolio aufnehmen zu müssen. Der Klassiker bleibt die Direktanlage. In den letzten Jahren ist die Zahl direkter Aktionäre wieder gestiegen. Mit einem wachsenden Interesse an Wertpapieren tauchen Fragen auf – etwa im Hinblick auf die steuerliche Behandlung der Aktienvermögen.

Generell fallen Kapitaleinkünfte unter eine der steuerbaren Einkunftsarten des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 hat der Gesetzgeber deren Besteuerung maßgeblich verändert. Davon betroffen sind nicht nur Verkaufserlöse aus der Spanne von Einstands- zu Verkaufskurs. Auch auf Gewinnausschüttungen – die berühmten Dividenden – hat die Abgeltungssteuer Auswirkungen.

Abgeltungssteuer: Wann wird die Steuer abgezogen?

Mit der Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge pauschal besteuert – in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen noch der Soli und die Kirchensteuer. Für Dividenden, die im Inland an den Anleger gezahlt werden, ist die Situation relativ simpel: Den Steuerabzug übernimmt der Broker.

Hintergrund: Es handelt sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer, die direkt von der Auszahlung auf das Konto des Anlegers abgezogen wird. Speziell Kleinanlegern ist zu empfehlen, sich um ihre Einkommenssteuererklärung zu kümmern, gerade wenn persönlicher Steuersatz und Abgeltungssteuer differieren.

Achtung: Zum 01. Januar 2018 haben sich die Besteuerungsgrundlagen für Fonds – wie ETFs – verändert. In Zukunft gilt für Investmentfonds, dass eine Besteuerung in Form einer Pauschale erfolgt. Dies gilt auch für sogenannte thesaurierende Fonds, welche Dividenden nicht ausschütten, sondern anlegen. Viele weitere nützliche Informationen finden Anleger unter folgendem Link.

Dividenden im Ausland: Steuern anrechnen

Gewinnausschüttungen an Aktionäre sind kein deutsches Phänomen. Auch Unternehmen mit Sitz im Ausland zahlen ihren Anteilseignern eine Dividende aus. Allerdings ist deren Besteuerung nicht ganz so einfach wie im Fall einer Dividendenzahlung im Inland. Der Grund: Im Ausland existieren zwar oft der Abgeltungssteuer vergleichbare Steuergesetze.

Unterschiede bestehen allerdings in der Höhe der anzuwenden Steuersätze. Prinzipiell ist ein Steuerabzug bis zu einer Höhe von 15 Prozent unproblematisch. Finanzämter nehmen bis zu dieser Höhe eine Anrechnung der ausländischen Kapitalertragssteuer vor. Heißt im Umkehrschluss, dass Anleger nur noch 10 Prozent im Inland versteuern müssen.

Höhere ausländische Steuersätze führen de facto zu einer Doppelbesteuerung. Allerdings haben Anleger die Möglichkeit, sich diese zu viel entrichteten Abgaben zurückzuholen. Zuständig sind an diesem Punkt allerdings nicht die deutschen Finanzämter – sondern die Behörden im Ausland.

Achtung: Die Verrechnung der Steuern erfolgt unter der Bedingung, dass zwischen dem Land, welches die Kapitalertragssteuer als Quellensteuer einbehalten hat, und Deutschland ein entsprechendes Abkommen besteht.

Dividendenabschlag statt Steuer

Aufgrund des teils nicht unerheblichen Zeitaufwands, welcher mit dem Erledigen aller Steuerformalitäten verbunden ist, machen einige Anleger um als besonders schwierig geltende Länder einen Bogen – oder greifen zu einem Trick. Betroffene Wertpapiere werden vor der Dividendenzahlung verkauft. Anschließend erfolgt nach der Gewinnausschüttung der Rückkauf - zu einem günstigeren Preis. Experten sprechen hier von einem Dividendenabschlag. Ob sich dieses Konstrukt für den Anleger rechnet, lässt sich nur für den individuellen Einzelfall herausfinden.

Steuerfreie Dividenden für Altaktionäre

Dividenden werden immer besteuert! Diese Aussage ist so nicht ganz richtig. In der Praxis dürfen sich einige Anleger über Dividendenzahlungen freuen, die steuerfrei bleiben. Hierbei handelt es sich nicht um einen „Zaubertrick“, die Geduld der Anleger zahlt sich aus.

Hintergrund: Dividenden sind steuerfrei, wenn sie nicht aus Unternehmensgewinnen stammen, sondern aus Kapitalreserven. Letztere werden zum Beispiel durch Kapitalerhöhungen gebildet. Allerdings hat das Ganze einen Haken. Wirklich steuerfrei bleibt die Auszahlung nur für Altaktionäre, welche die Anteilsscheine bereits vor 2009 im Depot hatten. Wer später in die Aktie eingestiegen ist, kommt lediglich in den Genuss einer Steuerstundung. Dieser Steueraufschub ist wirksam, bis das Wertpapier veräußert und ein Verkaufsgewinn erzielt wird. Mit dem richtigen Timing sorgen Verkaufsverluste dafür, dass die Steuer verkürzt wird.

@ ad-hoc-news.de