Akupunktur bei Migräne: Deutschland prüft Kassenleistung
01.12.2025 - 18:01:12Eine vorläufige IQWiG-Bewertung sieht Akupunktur als wirksamere und verträglichere Migräneprophylaxe als gängige Medikamente. Dies könnte zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen führen.
Eine vorläufige Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) könnte die Migräne-Behandlung in Deutschland grundlegend verändern. Die am vergangenen Freitag veröffentlichte Analyse kommt zu dem Schluss: Akupunktur zeigt bei der Vorbeugung von Migräneattacken nicht nur bessere Wirksamkeit als gängige Medikamente – sie verursacht auch deutlich weniger Nebenwirkungen.
Für Millionen gesetzlich Versicherte könnte das konkrete Folgen haben. Bislang müssen Patienten die Behandlung selbst bezahlen. Doch wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den IQWiG-Empfehlungen folgt, würden die Krankenkassen künftig die Kosten übernehmen. Ein Paradigmenwechsel in der Schmerztherapie?
Eindeutige Datenlage: Akupunktur übertrifft Medikamente
Das IQWiG hat fünf randomisierte kontrollierte Studien ausgewertet, in denen manuelle Akupunktur mit leitliniengerechten Medikamenten verglichen wurde – darunter Flunarizin, Topiramat und Botulinumtoxin A. Das Ergebnis: Patienten unter Akupunktur erlebten eine stärkere Reduktion ihrer Migränetage als jene unter medikamentöser Prophylaxe.
Besonders aussagekräftig ist die Ansprechrate: Deutlich mehr Akupunktur-Patienten erreichten eine Halbierung ihrer Kopfschmerzhäufigkeit – ein in der Migräneforschung etablierter Erfolgsparameter. Die statistisch signifikanten Vorteile zeigten sich bis zu vier Monate nach Behandlungsbeginn.
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„Für die patientenrelevanten Endpunkte Migränehäufigkeit und Ansprechrate zeigt Akupunktur kurzfristig einen klaren Vorteil”, heißt es im Bericht. Zwar ließ sich die Überlegenheit nach sechs Monaten statistisch nicht mehr nachweisen – doch gerade die initiale Wirksamkeit macht die Methode als Erstlinien-Therapie interessant.
Der entscheidende Unterschied: Verträglichkeit
Noch gewichtiger als die Wirksamkeit könnte das Sicherheitsprofil sein. Das IQWiG bescheinigt der Akupunktur „Hinweise auf einen geringeren Schaden” im Vergleich zu den untersuchten Medikamenten. Ein zentrales Problem der medikamentösen Migräneprophylaxe: Die Nebenwirkungen sind oft so belastend, dass Patienten die Therapie abbrechen.
Gewichtszunahme, chronische Müdigkeit, kognitive Einschränkungen, Kribbeln in den Extremitäten – die Liste ist lang. Viele Betroffene stehen vor der bitteren Wahl: Migräne oder Lebensqualität? Bei Akupunktur hingegen waren die beobachteten unerwünschten Ereignisse minimal und weniger schwerwiegend.
Für Patienten, die Medikamente nicht vertragen oder aufgrund von Kontraindikationen nicht nehmen dürfen, eröffnet sich damit eine medizinisch fundierte Alternative. Keine Ergänzung zur Schulmedizin – sondern eine gleichwertige Option.
Was bedeutet das für Versicherte?
Aktuell ist Akupunktur zur Migräneprophylaxe eine IGeL-Leistung, die Patienten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Anders als bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen, wo die Nadeln bereits seit Jahren zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, blieb Migräne außen vor.
Die positive IQWiG-Bewertung ist der erste entscheidende Schritt zur Aufnahme ins Regelleistungssystem. Sollte der G-BA dem folgen, würden Millionen öffentlich Versicherter Zugang zu erstattungsfähigen Akupunktur-Behandlungen erhalten. Gesundheitspolitische Beobachter sprechen von einem möglichen „Paradigmenwechsel”.
„Die finanzielle Barriere würde fallen”, analysieren Experten. „Akupunktur würde von einer tendenziell positiv bewerteten Selbstzahler-Leistung zur medizinischen Notwendigkeit aufsteigen.”
Offene Fragen und fehlende Vergleiche
Trotz der positiven Ergebnisse benennt das IQWiG auch Einschränkungen. Die verfügbaren Studien verglichen Akupunktur nur mit einem Teil der gebräuchlichen Prophylaxe-Medikamente. Daten zu Betablockern wie Metoprolol oder Propranolol fehlen ebenso wie Vergleiche mit den modernen CGRP-Antikörpern – einer neuen Wirkstoffklasse, die in der Migränetherapie zunehmend Bedeutung gewinnt.
Die Schlussfolgerung „höherer Nutzen” gilt daher zunächst nur für die konkret untersuchten Wirkstoffe. Eine wichtige Einschränkung, die weitere Forschung nötig macht.
Stellungnahmefrist läuft bis Jahresende
Mit der Veröffentlichung des vorläufigen Berichts beginnt nun die öffentliche Kommentierungsphase. Medizinische Fachgesellschaften, Pharmaunternehmen und Patientenverbände können bis zum 23. Dezember 2025 schriftlich Stellung beziehen. Anschließend erstellt das IQWiG die finale Fassung und übergibt sie dem G-BA.
Die endgültige Entscheidung über eine Ausweitung der Kassenleistung wird für Anfang 2026 erwartet. Fällt sie positiv aus, dürfte die Nachfrage nach zertifizierten Akupunkteuren sprunghaft steigen. Und möglicherweise würde der Beschluss weitere Studien anstoßen – insbesondere zu Langzeiteffekten im Vergleich mit biologischen Therapien.
Für Patienten, die seit Jahren für wirksame nicht-medikamentöse Behandlungsoptionen kämpfen, wäre die Aufnahme ins Regelleistungssystem mehr als ein bürokratischer Akt. Es wäre die offizielle Anerkennung einer Therapie, die Schmerzen lindert, ohne neue zu verursachen.
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