Abschreibungen 2026: So nutzen Unternehmen den Steuer-Booster
10.03.2026 - 02:30:32 | boerse-global.deSteuerliche Abschreibungen bleiben 2026 ein zentraler Hebel für Liquidität und Investitionen deutscher Firmen. In einem anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld bieten die Regelungen des Wachstumschancengesetzes vielfältige Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Eine strategische Nutzung ist entscheidend.
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Die Bundesregierung hat die Abschreibungsregeln gezielt als Investitionsmotor geschärft. Unternehmen können Anschaffungskosten schneller steuerlich geltend machen. Das entlastet die Kasse direkt nach der Investition und fördert Modernisierung.
Degressive AfA: Der Turbo für Maschinen und Fahrzeuge
Ein Kernstück ist die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Sie erlaubt in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge, wo der Wertverlust am größten ist. Für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 kann ein Satz von bis zu 30 Prozent genutzt werden.
Dieser „Investitions-Booster“ soll Anreize für neue Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung setzen. Der vorgezogene Steuervorteil verbessert die Liquidität spürbar. Unternehmen haben die Wahl zwischen linearer und degressiver Methode. Ein späterer Wechsel zur linearen AfA ist möglich und oft sinnvoll.
Fünf Prozent pro Jahr: Degressive AfA befeuert Wohnungsbau
Auch der Bausektor profitiert. Um den Wohnungsneubau anzukurbeln, gilt für Gebäude, deren Bau zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 beginnt, eine degressive Abschreibung von fünf Prozent jährlich.
Die Maßnahme soll Investitionen in neuen Wohnraum attraktiver machen. Es gibt keine Baukostenobergrenzen mehr. Die degressive AfA bildet den Wertverlust, besonders technischer Anlagen, realistischer ab und ermöglicht eine schnellere Refinanzierung. Sie ergänzt die lineare Abschreibung von drei Prozent pro Jahr für später fertiggestellte Gebäude.
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Sonderabschreibungen und Digital-Bonus für KMU
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es weitere wirksame Instrumente. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG wurde massiv aufgebessert. Bei einem Vorjahresgewinn bis 200.000 Euro können nun bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten zusätzlich abgesetzt werden.
Dieser Satz kann über das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre frei verteilt werden – ein starker Liquiditätsvorteil. Zudem gilt für Computerhardware und -software seit 2021 eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr. Diese Sofortabschreibung fördert gezielt Investitionen in Digitalisierung und Homeoffice, auch oberhalb der GWG-Grenze von 800 Euro.
Die aktuellen Regelungen sind ein klares politisches Signal. Die Kombination aus degressiver AfA, erhöhten Sonderabschreibungen und Digital-Bonus bietet einen flexiblen Werkzeugkasten. Eine vorausschauende, strategische Planung kann die finanzielle Stabilität nachhaltig stärken und die Wettbewerbsfähigkeit in unsicheren Zeiten sichern.
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