STRABAG SE: Release according to Article 135, Section 2 BörseG with the objective of Europe-wide distribution
12.05.2026 - 10:54:23 | dgap.de| EQS Voting Rights Announcement: STRABAG SE 12.05.2026 / 10:54 CET/CEST Dissemination of a Voting Rights Announcement transmitted by EQS News - a service of EQS Group. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. Major holdings notification pursuant to Sec. 130 to 134 BörseG 2018 Wien, 11.5.2026 Overview
7. Notified details of the resulting situation:
9. In case of proxy voting Date of general meeting: - Voting rights after general meeting: - is equivalent to - voting rights. 10. Sonstige Kommentare: Der zwischen den in Punkt 3 genannten Rechtsträgern bestehende Syndikatsvertrag vom 18.8.2022 ist mit Wirkung zum 11.05.2026 dahingehend geändert worden, dass die Anzahl der syndizierten Aktien von 57.000.002 Stück auf 47.200.000 Stück reduziert wurde. Von den im Punkt 7A angeführten 63.351.614 Stück Aktien (rund 53,69%), welche die in Punkt 3 genannten Rechtsträger in Summe halten, sind somit lediglich 47.200.000 Stück (40%) syndiziert und damit wechselseitig gem § 133 Z 1 BörseG zuzurechnen. Die übrigen 16.151.614 Stück Aktien (rund 13,69%) sind nicht syndiziert und werden daher nicht wechselseitig gem § 133 Z 1 BörseG zugerechnet. Infolge der Änderung des Syndikatsvertrags zwischen den in Punkt 3 genannten Rechtsträgern halten (a) Hans Peter Haselsteiner (i) einschließlich zugerechneter Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) 55.441.189 Stimmrechte / rund 46,98% - Unterschreiten Schwellenwert von 50%; sowie (ii) zusammengerechnet mit den Stimmrechten aus Finanzinstrumenten (B.1) (Vorkaufsrecht) (§ 131 Abs 1 BörseG 2018) 83.941.190 Stimmrechte / rund 71,14% - Unterschreiten Schwellenwert von 75%; (b) Haselsteiner Familien-Privatstiftung (i) einschließlich zugerechneter Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) 55.371.814 Stimmrechte / rund 46,93% - Unterschreiten Schwellenwert von 50%; sowie (ii) zusammengerechnet mit den Stimmrechten aus Finanzinstrumenten (B.1) (Vorkaufsrecht) (§ 131 Abs 1 BörseG 2018) 83.871.815 Stimmrechte / rund 71,08% - Unterschreiten Schwellenwert von 75%; (c) RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft m.b.H. einschließlich zugerechneter Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) 51.471.786 Stimmrechte / rund 43,62% - Unterschreiten Schwellenwert von 45%; (d) BLR-Baubeteiligungs GmbH. einschließlich zugerechneter Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) 51.471.786 Stimmrechte / rund 43,62% - Unterschreiten Schwellenwert von 45%; (e) UNIQA Insurance Group AG einschließlich zugerechneter Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) 50.838.639 Stimmrechte / rund 43,08% - Unterschreiten Schwellenwert von 45%; (f) UNIQA Österreich Versicherungen AG einschließlich zugerechneter Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) 50.829.331 Stimmrechte / rund 43,08% - Unterschreiten Schwellenwert von 45%; und (g) UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H. einschließlich zugerechneter Stimmrechte (§ 130 und § 133 Z 1 und Z 4 BörseG 2018) 47.778.019 Stimmrechte / rund 40,49% - Unterschreiten Schwellenwert von 45%. Zu den zugerechneten Stimmrechten von rund 24,15% aufgrund des Vorkaufsrechts (B.1): Das seit 23.04.2007 bestandene Core Shareholders Syndikat endete mit Ablauf des 31.12.2022. Die unter Punkt 3. genannten Rechtsträger haben ein Syndikat ohne MKAO Rasperia Trading Limited gebildet. Trotz Beendigung des Core Shareholders Syndikats bleibt das Vorkaufsrecht der in Punkt 8. Z 1 bis 2 genannten Rechtsträger und das Vorkaufsrecht der in Punkt 8. Z 3 bis 7 genannten Rechtsträger solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5% des Grundkapitals des Emittenten besitzen. Da MKAO Rasperia Trading Limited der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.03.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in der geänderten/ergänzten Fassung (EU-Sanktionsverordnung) unterliegt, gelten zum Vorkaufsrecht die Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnung. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Schiedsklage vom Oktober 2024, mit der die in Punkt 8. Z 1 bis 7 genannten Rechtsträger einen Vorkaufsfall gegen MKAO Rasperia Trading Limited geltend gemacht haben (Kontrollwechselvorgang durch einen Verkauf der Rasperia-Anteile an Illiadis JSC) unter Anspruchsverzicht zurückgenommen wurde. Wien am 11.5.2026 12.05.2026 CET/CEST View original content: EQS News | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Language: | English |
| Company: | STRABAG SE |
| Donau-City-Straße 9 | |
| 1220 Vienna | |
| Austria | |
| Internet: | www.strabag.com |
| End of News | EQS News Service |
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