Brockhaus Technologies AG, DE000A2GSU42

Brockhaus Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

21.05.2026 - 18:21:13 | dgap.de

Brockhaus Technologies AG / DE000A2GSU42

EQS Stimmrechtsmitteilung: Brockhaus Technologies AG


21.05.2026 / 18:21 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Brockhaus Technologies AG
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main

20. Mai 2026

Mitteilung über Ziele von Inhabern wesentlicher Beteiligungen an die Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 WpHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich, Sabine Büll-Schroeder, nehme Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG, mit der ich Ihnen am 14. April 2026 mitgeteilt hatte, dass mein Stimmrechtsanteil an der Brockhaus Technologies AG („Gesellschaft“) aufgrund des Abschlusses einer Poolvereinbarung durch meine mittelbare Tochtergesellschaft, die ABACON Invest GmbH, mit weiteren Aktionären und der entsprechenden Zurechnung nach § 34 Abs. 2 WpHG die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 15,56 % (1.703.867 Stimmrechte) betragen hat. Ergänzend dazu teile ich Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a) Die ABACON Invest GmbH verfolgt durch den Abschluss der Poolvereinbarung das strategische Ziel, die gemeinsamen Interessen der Aktionäre zur künftigen Ausrichtung der Gesellschaft abgestimmt umzusetzen. Über den Inhalt dieser Ausrichtung wurde noch nicht entschieden.

b) Die Erlangung weiterer Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate ist möglich, z.B. falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet. Konkrete Pläne gibt es derzeit nicht.

c) Die ABACON Invest GmbH erwägt, Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsorgans der Gesellschaft zu nehmen im Sinne einer angemessenen künftigen Vertretung im Aufsichtsrat. In Bezug auf die künftige Besetzung des Vorstands gibt es derzeit keine konkreten Pläne, hierzu ist beabsichtigt, die weitere Entwicklung zu beobachten.

d) Die ABACON Invest GmbH prüft derzeit, ob sie Einfluss auf die künftige Kapitalstruktur der Gesellschaft nimmt, insbesondere durch Maßnahmen, die zu einer Ausschüttung vorhandener Liquidität an die Aktionäre führen.

2. Herkunft der Mittel

Es wurden für die Bildung des Pools keine Mittel eingesetzt. Die ABACON Invest GmbH hat einen Poolvertrag mit weiteren Aktionären abgeschlossen, so dass ihr Stimmrechte aus Aktien dieser Aktionäre gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der Gesellschaft wurden von der ABACON Invest GmbH daher direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.

Sabine Büll-Schroeder
 


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Originalinhalt anzeigen: EQS News
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Brockhaus Technologies AG
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: https://www.brockhaus-technologies.com/

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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