UniCredit-Aktionäre genehmigen AT1-Ermächtigung und mögliche Kapitalerhöhung
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 19:03 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die außerordentliche Hauptversammlung der UniCredit S.p.A. hat am 21. September 2026 in Mailand mehrere Beschlüsse gefasst. Die Aktionäre stimmten unter anderem Änderungen der Satzung zu, die an neue kapitalmarktrechtliche und regulatorische Vorgaben angepasst wurden. UniCredit teilte dies am selben Tag mit.
Ermächtigung für wandelbare AT1-Instrumente
Die Hauptversammlung ermächtigte den Verwaltungsrat, innerhalb von fünf Jahren auf US-Dollar lautende, unbefristete Additional-Tier-1-Instrumente auszugeben, die bei bestimmten regulatorischen Auslösern in UniCredit-Stammaktien wandelbar sind. Der maximale Gegenwert wurde mit 5 Milliarden Euro angegeben. Die Zustimmung erfolgte mit 97,39 Prozent des auf der Versammlung vertretenen stimmberechtigten Aktienkapitals.
Mögliche Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit Commerzbank
Darüber hinaus wurde eine Ermächtigung für eine Kapitalerhöhung bis zum 31. Dezember 2027 beschlossen. Sie umfasst die Ausgabe von bis zu 10.603.000 UniCredit-Stammaktien mit einem maximalen Nennbetrag von 151.304.810 Euro zuzüglich eines möglichen Aufgelds. Die neuen Aktien sollen Finanzinstituten vorbehalten sein, die Forderungen aus bestimmten Total-Return-Swap-Verträgen mit Bezug auf Commerzbank-Aktien halten. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch die Europäische Zentralbank.
Bereits am 28. September 2026 meldete UniCredit zudem den Abschluss zweier Finanzierungslinien für die italienische Irritec-Gruppe. Die Finanzierung umfasst 10 Millionen Euro für Irritec S.p.A. sowie 9 Millionen US-Dollar für Irritec USA Inc. UniCredit zufolge sollen die Mittel das Wachstum, Investitionen und die internationale Expansion des Unternehmens unterstützen.
