OPmobility, Steuerrecht

OPmobility-Aktie: EU-Gericht befasst sich mit Steuerstreit

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 18:30 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Für den 15.09.2026 war eine Verhandlung zu Steuerfragen rund um OPmobility und Société Générale angesetzt. Im Mittelpunkt stehen Verluste nicht ansässiger Tochtergesellschaften.

Industriehalle mit Kunststoff-Karosserieteilen eines Automobilzulieferers, Fotorealismus
Industrieanlage zeigt Automobilzulieferer OPmobility SE (Plastic Omnium), ISIN FR0000121253, mit Kunststoffbauteilen und Fertigungshallen, Illustration mit AI erstellt.

Die Aktie von OPmobility steht am 29.09.2026 im Zusammenhang mit einem beim Gerichtshof der Europäischen Union behandelten Steuerstreit. Für den 15.09.2026 war eine Verhandlung in den verbundenen Rechtssachen C-287/25, C-288/25 und C-289/25 angesetzt.

Steuerliche Behandlung von Tochtergesellschaften

Nach Angaben des Gerichtshofs der Europäischen Union geht es um eine französische steuerliche Integrationsregelung. Diese betrifft die Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten von Tochtergesellschaften mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses.

In dem Verfahren geht es um Verluste bestimmter nicht ansässiger Tochtergesellschaften von Gruppen unter Führung von OPmobility und Société Générale. Die betroffenen Gesellschaften machten geltend, dass diese Verluste endgültig seien und berücksichtigt werden müssten. Der französische Staatsrat legte dem Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit der Regelung mit der Niederlassungsfreiheit vor.

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