Zwangsgebühr WKO: Einspruch
29.06.2026 - 09:15:00 | pressetext.deAm 25. Juni 2026 hat Thurnhofer beim Bezirksgericht Mürzzuschlag Einspruch erhoben. Die Hauptargumente neben wirtschaftspolitischem Versagen in der Corona-Zeit: Als Service-Organisation ist die WKO selbst ein Unternehmen; somit einerseits Auftraggeber an Mitglieder, anderseits Mitbewerber von Mitgliedern. Die "verpflichtete Partei" hat aufgedeckt, dass zahlreiche Aufträge von der WKO nicht ausgeschrieben werden.
Die "verpflichtete Partei" hat häufig konstruktive und (gemäß Schumpeter) disruptive Vorschläge an die WKO für Einsparungsmaßnahmen geliefert. Nach dem Fiasko der WKO im Jahr 2025 sind die Kammerfunktionäre langsam bereit, Einsparungen vorzunehmen, die die "verpflichtete Partei" seit Jahren vorschlägt.
Schlussbemerkung: Das Bezirksgericht Mürzzuschlag ist für die Behandlung dieses Falles, der weit über die finanziellen Forderungen der WK Steiermark hinaus geht, nicht zuständig. Der richtige Verhandlungsort für diesen Themenkomplex wäre das Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich.
Der gesamte Wortlaut: auf ethos.at ( https://ethos.at/aktuelles/wirtschaft-2/zwangsgebuehr-wko-einspruch/?showall=1 )
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