EQS-HV: VERBUND AG: Einberufung der 79. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG
19.03.2026 - 09:36:15 | dgap.de| VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VERBUND AG: Einberufung der 79. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG 19.03.2026 / 09:36 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. VERBUND AG Wien FN 76023 z, ISIN AT0000746409 („Gesellschaft“) Einberufung der 79. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG für Dienstag, den 21. April 2026 um 10:30 Uhr, Wiener Zeit in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien I. TAGESORDNUNG Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 samt Lagebericht des Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht inkl. konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025. Wahl des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2025. Wahlen in den Aufsichtsrat. II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 31. März 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw. https://www.verbund.com/de/konzern/investor-relations/hauptversammlung/2026 zugänglich: Integrierter Geschäftsbericht 2025, mit: Konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, Konzernlagebericht inklusive konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, Konzernabschluss, Geschäftsbericht 2025, mit: Bericht des Aufsichtsrats, Lagebericht, Jahresabschluss, Gewinnverwendungsvorschlag, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 mit dem Vergütungsbericht, Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, Formular für die Erteilung einer Vollmacht, Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA), Formular für den Widerruf einer Vollmacht, vollständiger Text dieser Einberufung. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch bzw. bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionär:innenrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist. Inhaberaktien Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 16. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: Per Post oder per Boten: VERBUND AG Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur: anmeldestelle@computershare.de oder per SWIFT: COMRGB2L Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in, ISIN AT0000746409 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 11. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung Ihres Stimmrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung erforderlich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die anfallenden Gebühren (Bankspesen) für die Ausstellung der Depotbestätigung nicht von der VERBUND AG übernommen werden. Diese Kosten sind vom jeweiligen Aktionär selbst zu tragen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an Ihren Depotführer, um die entsprechende Bestätigung zu erhalten. Namensaktien Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten Nachweises durch den:die Aktionär:in noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung. IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN GEMÄSS §§ 113 f AktG Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum:zur Vertreter:in zu bestellen. Der:Die Bevollmächtigte nimmt im Namen des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in, den:die er:sie vertritt. Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können nicht als Bevollmächtigte eines:einer Aktionär:in bestellt werden. Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung der Gesellschaft zukommen lässt. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw. https://www.verbund.com/de/konzern/investor-relations/hauptversammlung/2026 zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20. April 2026, 16:00 Uhr (Wiener Zeit) ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird: (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben) Gerne vorab auch in Textform: per einfachem E-Mail: anmeldestelle@computershare.de (Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)
3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG Zum 7. Tagesordnungspunkt „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionär:innen gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der VERBUND AG besteht der Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und den entsandten Arbeitnehmervertreter:innen gemäß § 110 Abs 1 ArbVG. Nach der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die 78. ordentliche Hauptversammlung am 29. April 2025 setzte sich der Aufsichtsrat aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und fünf vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern zusammen. Auf die VERBUND AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar. Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter:innen). Von den zehn Kapitalvertreter:innen sind sechs Männer und vier Frauen; von den fünf Arbeitnehmervertreter:innen sind drei Männer und zwei Frauen. Mitgeteilt wird, dass kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es daher zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt. 4. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt III. der Einberufung). Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an die E-Mail-Adresse fragen.hauptversammlung@verbund.com übermittelt werden. 5. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung. Ein Aktionär:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. April 2026 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionär:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf die Gesellschaft § 86 Abs 7 AktG betreffend die quotenmäßige Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar ist, mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. 6. Information für Aktionär:innen zur Datenverarbeitung Die VERBUND AG, Am Hof 6a, 1010 Wien, ist Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionär:innen. Die VERBUND AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen, insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, gegebenenfalls Name, Anschrift und Geburtsdatum des:der Vertreter:in (der:des Bevollmächtigten), sowie das Abstimmverhalten und sonstige Handlungen des:der Aktionär:in während der Hauptversammlung im Rahmen der Protokollierung auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die personenbezogenen Daten erhält die VERBUND AG von den Aktionär:innen oder vom jeweiligen depotführenden Institut (Daten gemäß § 10a Abs 2 AktG). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Die VERBUND AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen und Auftragsverarbeitern wie IT- sowie Backoffice-Dienstleistern. Diese erhalten von VERBUND AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich auf Grundlage einer datenschutzrechtlichen Vereinbarung. Nimmt ein:e Aktionär:in bzw. deren Vertreter:in an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. VERBUND AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen erhalten Notar:innen die notwendigen personenbezogenen Daten. Die Daten der Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen werden gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen die VERBUND AG oder umgekehrt von der VERBUND AG gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Jeder:Jede Aktionär:in bzw. jeder:jede Vertreter:in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen gegenüber der VERBUND AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten datenschutz@verbund.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: VERBUND AG Am Hof 6a 1010 Wien Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung, jedoch mit folgender Maßgabe: Gemäß § 15 Abs 2 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51% beteiligt sind, das Stimmrecht jedes:jeder Aktionär:in in der Hauptversammlung mit 5% des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt. Einlass und Registrierung Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 21. April 2026 um 09:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. Sicherheitskontrolle und Waffenverbot Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen wie etwa durch Personen-, Taschen- bzw. Rucksackkontrollen zu berücksichtigen. Personen, die gefährliche Gegenstände mit sich führen, die geeignet sind, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, wie Schusswaffen, Messer, Pfefferspray oder ähnliches, wird der Zutritt zur Hauptversammlung nur gestattet, wenn die gefährlichen Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle deponiert werden. Wien, im März 2026 Der Vorstand 19.03.2026 CET/CEST Originalinhalt anzeigen: EQS News |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | VERBUND AG |
| Am Hof 6A | |
| 1010 Wien | |
| Österreich | |
| Telefon: | 0043-1-53113-52604 |
| Fax: | 0043-1-53113-52694 |
| E-Mail: | investor-relations@verbund.com |
| Internet: | www.verbund.com |
| ISIN: | AT0000746409 |
| WKN: | 877738 |
| Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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AT0000746409 | VERBUND AG | boerse | 68850752 |

