Tele Columbus AG, DE000TCAG172

EQS-HV: Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.05.2026 - 15:00:23 | dgap.de

Tele Columbus AG / DE000TCAG172

Tele Columbus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2026 in Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.05.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Tele Columbus AG Berlin - ISIN DE000TCAG172 / WKN TCAG17 -

Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE000TCAG172-GMET-202607 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG am Dienstag, den 7. Juli 2026, um 10:00 Uhr die als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für die gesamte Dauer der Veranstaltung für unsere frist- und formgerecht angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte in Bild und Ton live über das mittels Zugangskennung und individuellem Passwort unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ zugängliche HV-Portal übertragen. Die Stimmrechtsausübung der frist- und formgerecht angemeldeten Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind angemietete Räumlichkeiten in der Dieselstraße 1, 85774 Unterföhring. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. I.
Tagesordnung
1 Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 AktG beschränkt. Der Vorstand wird in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft und den Maßnahmen berichten, die bereits ergriffen worden sind oder ergriffen werden, um das Eigenkapital zu stärken.
2 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Tele Columbus AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Tele Columbus AG und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 S. 1 Hs. 1 AktG festgestellt. Aus diesem Grund entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt. Die oben genannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ verfügbar und werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Auf Verlangen werden sie dem Aktionär unverzüglich und kostenlos zugesandt.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4 Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung 2025 erneut vertagt. Hintergrund waren die laufenden Untersuchungen zu den Unregelmäßigkeiten bei der Meldung von Umsatzerlösen der Tochtergesellschaft HLkomm Telekommunikations GmbH mit Sitz in Leipzig. Vor dem Hintergrund der weiter andauernden Untersuchungen bzw. Prüfung von Ersatzansprüchen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, nochmals zu vertagen.
5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen Gestützt auf die entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
a) zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2026, und
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern für die Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2026 enden, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden,
zu bestellen. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
7 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Tele Columbus AG zur Größe des Aufsichtsrats Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat derzeit aus fünf Mitgliedern. Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft die zusätzliche Kompetenz, welche die beiden neuen Aufsichtsratsmitglieder in die Arbeit des Aufsichtsrats einbringen, einen wesentlichen Mehrwert für die Gesellschaft darstellt und ein Aufsichtsrat mit sieben Mitgliedern auch die Interessen der Anteilseigner entsprechend ihrem aktuellen Beteiligungsverhältnis besser repräsentieren kann. Aufsichtsrat und Vorstand befürworten daher eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sieben Mitglieder. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen mithin vor, wie folgt zu beschließen: Die in § 9 Abs. 1 der Satzung enthaltene Regelung bezüglich der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit folgendem Wortlaut neu gefasst:
  „Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Mitgliedern.“
8 Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bis zum Wirksamwerden der in Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung aus 5 Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Nach Wirksamwerden der in Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat gem. § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der geänderten Satzung aus sieben Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Seit der letzten Hauptversammlung wurde ein Aufsichtsratsmitglied gerichtlich bestellt: Herr Dr. Markus Hottenrott wurde auf Antrag der Gesellschaft vom 9. September 2025 durch das zuständige Amtsgericht Charlottenburg mit Wirkung zum 8. Oktober 2025 für die Dauer bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Aufsichtsrat ist derzeit mit fünf Mitgliedern besetzt. Neben dem gerichtlich bestellten Mitglied Dr. Markus Hottenrott sind derzeit Peer Knauer, Christopher Oppenauer, Jens Müller und Uwe Nickl Mitglieder des Aufsichtsrats. In dieser ordentlichen Hauptversammlung 2026 sollen Dr. Markus Hottenrott bestätigt sowie Yacine Saidji und Anna Maria Helena Schöningh als weitere Mitglieder für die beiden neu zu schaffenden Sitze neu gewählt werden. Wahlvorschlag des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die nachfolgenden Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2030 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das gesamte Gremium an. Die Hauptversammlung ist an die folgenden Wahlvorschläge nicht gebunden:
1. Herr Dr. Markus Hottenrott, Managing Director und Chief Investment Officer der Morgan Stanley Infrastructure Partners (MSIP), wohnhaft in New York, Vereinigte Staaten von Amerika.
2. Herrn Yacine Saidji, Managing Director und Co-Head of Europe der Morgan Stanley Infrastructure Partners (MSIP), wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich.
3. Frau Anna Maria Helena Schöningh, Operating Partner der Morgan Stanley Infrastructure Partners (MSIP), wohnhaft in Maastricht, die Niederlande.
Dr. Makus Hottenrott wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 2026 gewählt. Yacine Saidji und Anna Maria Helena Schöningh werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Mitgliedern vergewissert, dass sie den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Weitere Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
1. Herr Dr. Markus Hottenrott ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
2. Herr Yacine Saidji ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:
 
(i) Altán Redes, Mexiko
(ii) UltraEdge, Frankreich
3. Frau Anna Maria Helena Schöningh ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:
 
(i) DEME Group, Belgium
(ii) TKH Group, die Niederlande
Über die vorstehend gemachten Angaben hinaus sind die zur Wahl vorgeschlagenen Personen nicht Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats - neben den gemachten Angaben - keine weiteren als maßgebend anzusehenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zur Tele Columbus AG, ihren Organen oder zu an der Tele Columbus AG wesentlich beteiligten Aktionären. Weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind im Internet unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ veröffentlicht.
II.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts sowie weitere Angaben Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über ein Grundkapital von EUR 586.617.494,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 586.617.494 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Virtuelle Hauptversammlung; Ort der Hauptversammlung; elektronische Zuschaltung Auf der Grundlage von § 118a AktG i.V.m. § 19 Abs. 6 der Satzung hat der Vorstand beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten in der Dieselstraße 1, 85774 Unterföhring. Aufgrund ihrer virtuellen Form wird die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Dieselstraße 1, 85774 Unterföhring, abgehalten. Für die frist- und formgerecht angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten findet stattdessen eine Live-Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton über das mittels Zugangskennung und individuellem Passwort unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ zugängliche HV-Portal statt. Die für die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung erforderlichen persönlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Bei Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals und Anklicken des Buttons „Hauptversammlung betreten“ während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2026 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung - oder auch nur Teile davon - nicht im Internet verfolgen. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. zur elektronischen Zuschaltung zu ihr) und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienverzeichnis eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen: Tele Columbus AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1, 84347 Pfarrkirchen
Deutschland E-Mail: telecolumbus@meet2vote.de
  oder unter Nutzung des HV-Portals unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienverzeichnis eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden dem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionär bzw. dem von ihm benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für das passwortgeschützte HV-Portal unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ übersandt („HV-Ticket“). Über das HV-Portal kann der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte innerhalb der dafür jeweils vorgesehenen Zeiträume nicht nur die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, sondern unter anderem auch seine Briefwahlstimme elektronisch abgeben, ändern oder widerrufen, Vollmacht und ggf. Weisung, auch an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, erteilen, ändern oder widerrufen, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung abgeben und ansehen, über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden (der das Recht einschließt, Anträge zu stellen, Wahlvorschläge zu machen, Auskunft zu verlangen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen), Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 4 AktG stellen und unbeantwortete Fragen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll geben. Über das passwortgeschützte HV-Portal können die zugeschalteten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten vor der ersten Abstimmung der Hauptversammlung ferner das Teilnehmerverzeichnis einsehen. Um den rechtzeitigen Erhalt der HV-Tickets sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienverzeichnis eingetragene Aktienbestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der Anmeldefrist entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienverzeichnisses, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 1. Juli 2026, 00:00 Uhr, bis einschließlich 7. Juli 2026, 24:00 Uhr, zugehen, erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 7. Juli 2026 verarbeitet und berücksichtigt werden (sog. Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (sog. Technical Record Date). Verfahren für die Stimmabgabe; Stimmrechtsvertretung und Bevollmächtigung Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. In allen Fällen ist eine frist- und formgemäße Anmeldung erforderlich. Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Stimmabgabe mittels elektronischer Briefwahl vornehmen, die über das unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ erreichbare HV-Portal abgegeben, geändert oder widerrufen werden kann. Die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl (einschließlich Änderung oder Widerruf) ist über das HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2026 möglich. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Dritte können sich der elektronischen Briefwahl bedienen. Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht außerdem durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft (sog. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ausüben lassen. Die Erteilung, Änderung und der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist elektronisch über das unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ erreichbare HV-Portal bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 07. Juli 2026 möglich. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können außerdem in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden, wenn sie der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 06. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen: Tele Columbus AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1, 84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: telecolumbus@meet2vote.de
  Ein entsprechendes Formular für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den Aktionären zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung übersandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ zum Download zur Verfügung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur zu den Punkten abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt worden sind. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft keine Weisung erteilt wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus. Soweit eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen und zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen. Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter nicht berührt. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die form- und fristgerecht angemeldet sind, können ihr Stimmrecht sowie ihre anderen Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, insbesondere auch durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater ausüben lassen. Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre nur im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. Zuschaltung zur Hauptversammlung) und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch ein nach § 135 Abs. 8 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. widerrufen werden. Die Gesellschaft bietet folgende Wege an:
- Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft elektronisch über das unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ erreichbare HV-Portal bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt werden.
- Ferner kann die Vollmacht bzw. ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft sowie der Nachweis der gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten bzw. widerrufenen Bevollmächtigung per Post oder E-Mail erfolgen, wenn sie der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 06. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
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E-Mail: telecolumbus@meet2vote.de
Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. Aktionäre, welche von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies frühzeitig zu tun, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei dem Bevollmächtigten zu ermöglichen. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ zum Download bereit. Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT Neben den oben genannten Wegen kann die Anmeldung, Bestellung von Zugangsdaten für das HV-Portal sowie Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Widerruf und Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte BIC: CPTGDE5WXXX Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich. Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 30. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Bestellung von Zugangsdaten für das HV-Portal sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen einschließlich deren Änderung oder Widerruf über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 06. Juli 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Bestätigung über die Stimmzählung gem. § 129 Abs. 5 AktG Jeder Abstimmende kann von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung und somit bis zum Ablauf des 7. August 2026, 24:00 Uhr, eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft wird dies bei Verlangen entsprechend den Bestimmungen des § 129 Abs. 5 AktG an den verlangenden Aktionär bzw. den Intermediär übermitteln. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 12. Juni 2026, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Entsprechende schriftliche Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse Tele Columbus AG
z. Hd. Vorstand
Stresemannstraße 123, 10963 Berlin
Deutschland
  oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an hauptversammlung@telecolumbus.de zu richten. Anderweitig adressierte oder formell fehlerhafte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 S. 3 in Verbindung mit Abs. 2 S. 1 und § 70 AktG verwiesen. Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter Tele Columbus AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1, 84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: telecolumbus@meet2vote.de
  spätestens bis zum 22. Juni 2026, 24:00 Uhr, zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere, dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. §§ 126 Abs. 2, 127 S. 1 und 3 AktG regeln zudem die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Das Zugänglichmachen erfolgt nach den gesetzlichen Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge auch soweit sie gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zur Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (dazu im Detail unten). Einreichen von Stellungnahmen zur Veröffentlichung über das HV-Portal Aktionäre, die sich frist- und formgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, bzw. ihre Bevollmächtigten haben nach § 130a Abs. 1 bis 4 AktG das Recht, über das unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ erreichbare HV-Portal bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens bis 01. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Stellungnahmen in Textform sind als PDF-Datei einzureichen. Wir bitten darum, einen Umfang von 10.000 Zeichen nicht zu überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im HV-Portal zugänglich gemacht wird. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 S. 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 02. Juli 2026, 24.00 Uhr (MESZ), im nur für frist- und formgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte zugänglichen HV-Portal veröffentlicht. Anträge und Wahlvorschläge, Fragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. Rederecht Frist- und formgerecht angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht gem. § 130a Abs. 5 und 6 AktG im Wege der Videokommunikation. Am Tag der Hauptversammlung wird ab 9:00 Uhr über das unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ erreichbare HV-Portal ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht nach § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG (vgl. dazu auch unten). Gemäß § 22 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs angemessen beschränken. Die komplette Videokommunikation mit den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird über das HV-Portal abgewickelt. Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im HV-Portal über ein von unserem Dienstleister zur Verfügung gestelltes System abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Zuschaltung des Redebeitrags entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) mit einem der folgenden installierten Browser in der aktuellen Softwareversion: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Die Nutzung anderer aktueller Browser mit den vom Hersteller empfohlenen Sicherheitseinstellungen ist möglich, wurde jedoch nicht getestet. Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version Ihres Browsers verwenden. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im HV-Portal für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Auskunftsrecht In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht nicht. § 131 Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. § 131 Abs. 4 S. 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigten auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Zudem bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass dann, wenn einem Aktionär eine Auskunft verweigert wird, er verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 S. 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG außer im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens, auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ erreichbare HV-Portal in der Hauptversammlung übermitteln können. Einlegen von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 AktG Die frist- und formgerecht angemeldeten und elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 AktG Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können ab der Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter elektronisch über das unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ erreichbare HV-Portal abgegeben werden. Weitere Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ zugänglich gemacht. Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, Vornamen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die IP-Adresse des verwendeten Webbrowsers sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c der VO (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung - "DSGVO"). Zudem verarbeitet die Gesellschaft die personenbezogenen Daten für die weiteren in den Datenschutzhinweisen erläuterten Zwecke. Die Datenschutzhinweise sind unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Tele Columbus AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister und Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Betroffene Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei der Gesellschaft als verantwortliche Stelle und bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu. Für weitergehende Hinweise zum Datenschutz verweisen wir auf die ausführlichen Datenschutzhinweise, die unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2026/ abrufbar sind. Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten: Tele Columbus AG
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Berlin, im Mai 2026 Tele Columbus AG Der Vorstand


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