HENSOLDT AG, DE000HAG0005

EQS-HV: HENSOLDT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2026 in hensoldt.net/ hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.04.2026 - 15:00:23 | dgap.de

HENSOLDT AG / DE000HAG0005

HENSOLDT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HENSOLDT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2026 in hensoldt.net/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.04.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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HENSOLDT AG Taufkirchen ISIN: DE000HAG0005 Wertpapierkennnummer: HAG000 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026
der HENSOLDT AG am 22. Mai 2026
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der HENSOLDT AG, die am Freitag, den 22. Mai 2026, um 10.00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können sich über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter hensoldt.net/hv-service zur Hauptversammlung elektronisch zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen sowie ihr Stimmrecht und weitere versammlungsgebundene Aktionärsrechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben. Wie Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten Zugang zum Aktionärsportal erhalten, ist unter Ziffer I.2 ("Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung") beschrieben. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation über den Online-Service der Gesellschaft) oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Bavaria Studios, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald.
Tagesordnung
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die HENSOLDT AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2025
Die vorstehenden Unterlagen enthalten den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs sowie den Vergütungsbericht. Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert werden und sind auf unserer Internetseite auch während der Hauptversammlung unter hensoldt.net/hv zugänglich. Der Nachhaltigkeitsbericht einschließlich des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts für die HENSOLDT AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 ist als Teil des Lageberichts ebenfalls über unsere Internetseite abrufbar. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der HENSOLDT AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 von insgesamt EUR 173.248.966,33 in Höhe von EUR 63.525.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von
EUR 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Es ergibt sich damit die folgende Verwendung des Bilanzgewinns:
Jahresüberschuss EUR 163.155.661,14
Gewinnvortrag aus Vorjahr EUR 10.093.305,19
Bilanzgewinn EUR 173.248.966,33
Ausschüttung an die Aktionäre - EUR 63.525.000,00
Gewinnvortrag EUR 109.723.966,33
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind und daher beim Gewinnverwendungsvorschlag zu berücksichtigen wären. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,55 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am Mittwoch, den 27. Mai 2026, fällig.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat legen der Hauptversammlung den nach § 162 AktG erstellten und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung München, geprüften Vergütungsbericht der HENSOLDT AG für das Geschäftsjahr 2025 einschließlich des Vermerks nach § 162 Abs. 3 Satz 3 AktG vor und schlagen vor, diesen zu billigen. Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter hensoldt.net/hv zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts
6.1 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 zu bestellen. 6.2 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung München, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Hiernach ist der deutsche Gesetzgeber zur Einführung einer entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung wurde ein entsprechendes Gesetz noch nicht verabschiedet. Die jeweiligen Vorschläge des Aufsichtsrats sind auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses gestützt. Sowohl die jeweilige Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch der jeweilige Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeit im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
I. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 115.500.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 115.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 115.500.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
2. Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Der Vorstand der HENSOLDT AG hat auf der Grundlage von § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung durchzuführen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nur an der Versammlung teilnehmen, indem sie sich am 22. Mai 2026, ab 10:00 Uhr (MESZ), über den Online-Service zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten; ihr Rede-, Frage und Stimmrecht sowie weitere versammlungsgebundene Aktionärsrechte können sie im Wege elektronischer Kommunikation über den Online-Service ausüben. Wie Sie Zugang zum Online-Service erhalten und sich zuschalten, ist nachfolgend beschrieben. Das Stimmrecht können Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ausschließlich über Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation über den Online-Service der Gesellschaft) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt ausüben. Zur besseren Vorbereitung der Aktionäre auf die Hauptversammlung werden die wesentlichen Inhalte der Rede des Vorstandsvorsitzenden voraussichtlich ab Freitag, 15. Mai 2026, unter hensoldt.net/hv zugänglich sein. Anpassungen für den Tag der Hauptversammlung bleiben vorbehalten. Es gilt das gesprochene Wort. Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung Die Gesellschaft hat einen Online-Service zur Hauptversammlung eingerichtet. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich über den Online-Service elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung teilnehmen und versammlungsgebundene Aktionärsrechte ausüben sowie im Wege elektronischer Kommunikation die gesamte Hauptversammlung live mit Bild und Ton verfolgen. Der zugangsgeschützte Online-Service kann voraussichtlich ab dem 29. April 2026 über die Internetseite der Gesellschaft unter hensoldt.net/hv-service aufgerufen werden. Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes gemäß den nachfolgenden Bestimmungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären und ihren Bevollmächtigten Anmeldebestätigungen für die Hauptversammlung übersandt, die auch die Zugangsdaten zum Online-Service enthalten. Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zuvor bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet haben und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der HENSOLDT AG spätestens bis Freitag, 15. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse Hauptversammlung HENSOLDT AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg oder per E-Mail: anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de zugegangen sein. Die Anmeldung einschließlich der Übermittlung des Nachweises des Aktienbesitzes kann auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt an eine der oben genannten Adressen bzw. über SWIFT erfolgen (hierzu nachstehend „Anmeldung und Übermittlung von Vollmachten und Weisungen durch Intermediäre über SWIFT“). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf Donnerstag, den 30. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes frist- und formgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ergeben sich dabei ausschließlich aus dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag ist nicht relevant für die Dividendenberechtigung. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiter frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Sie können sich aber nach den nachfolgenden Bestimmungen bevollmächtigen lassen. Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, möglichst frühzeitig bei ihrem depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes zu veranlassen. Briefwahl Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausschließlich in Textform oder über den Online-Service ausüben. Dies erfordert die ordnungsgemäße Anmeldung und den ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den Ausführungen oben unter „Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“. Briefwahlstimmen müssen wie folgt bei der Gesellschaft eingehen; dies gilt auch für eine Änderung oder einen Widerruf von Briefwahlstimmen: Postalisch spätestens bis zum 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter der oben unter "Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes" genannten Anschrift oder über den Online-Service oder per E-Mail an anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de jeweils bis zu dem in der Hauptversammlung am 22. Mai 2026 vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl außerhalb des Online-Services steht das nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandte Briefwahl- und Vollmachtsformular zur Verfügung, das auch auf der Internetseite hensoldt.net/hv zugänglich und ausdruckbar ist. Auch Bevollmächtigte, einschließlich Intermediäre sowie sonstige nach § 135 AktG Gleichgestellte, können sich der Briefwahl bedienen. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Bevollmächtigung eines Dritten Aktionäre können sich im Rahmen der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel einen hierzu bereiten Intermediär (beispielsweise das depotführende Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ihrer Wahl - vertreten und insbesondere ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den vorstehenden Ausführungen unter „Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft unter den Voraussetzungen von § 134 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und § 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Außer in den Fällen einer Vollmacht nach § 135 AktG kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten erteilt werden. Bei Erteilung gegenüber dem Dritten bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis spätestens 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang entscheidend), in Textform per Brief an die im Abschnitt "Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes" genannte Anschrift übersendet werden. Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung können auch per E-Mail an anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de bis zu dem in der Hauptversammlung am 22. Mai 2026 vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt erfolgen. Außer in den Fällen einer Vollmacht nach § 135 AktG kann die Bevollmächtigung eines Dritten gegenüber der Gesellschaft, der Widerruf von solchen Vollmachten und der Nachweis dieser Bevollmächtigung auch elektronisch über den oben im Abschnitt "Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung" genannten Online-Service bis zu dem in der Hauptversammlung am 22. Mai 2026 vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt erfolgen. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Briefwahl- und Vollmachtsformular verwenden, das sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten. Die Bevollmächtigung oder der Nachweis der Bevollmächtigung sind aber auch auf jede andere formgerechte Weise möglich. Die Erteilung von Vollmachten sowie deren Änderung und Widerruf können auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG an eine der vorgenannten Adressen oder über SWIFT erfolgen (hierzu nachstehend „Anmeldung und Übermittlung von Vollmachten und Weisungen durch Intermediäre über SWIFT“). Bei der Bevollmächtigung von Intermediären (insbesondere Kreditinstitute) und sonstigen nach § 135 AktG Gleichgestellten (beispielsweise Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu bevollmächtigenden Dritten zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Erteilung von Untervollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Rechteausübung durch Bevollmächtigte gelten die in dieser Einberufung enthaltenen Hinweise zur Stimmrechtsausübung sowie zur Ausübung weiterer teilnahmegebundener Aktionärsrechte, insbesondere zum Rede- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung, entsprechend. Für die Nutzung des Online-Service werden den Bevollmächtigten eigene Zugangsdaten übermittelt, die ihnen die Rechtsausübung im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service ermöglicht. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs (siehe oben im Abschnitt "Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes"). Die Bevollmächtigung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit Bevollmächtigte ihre individuellen Zugangsdaten rechtzeitig erhalten. Bevollmächtigte werden gebeten, ausschließlich die ihnen übermittelten Zugangsdaten für die Nutzung des Online-Service zu verwenden. Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Die HENSOLDT AG bietet ihren Aktionären zudem an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den Ausführungen oben unter „Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen die Vollmachtgeber eine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen wie folgt bei der Gesellschaft eingegangen sein: Postalisch spätestens bis zum 21. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter der oben unter "Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes" genannten Anschrift. Über den Online-Service oder per E-Mail an anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de jeweils bis zu dem in der Hauptversammlung am 22. Mai 2026 vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt. Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für eine Änderung oder einen Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie deren Änderung und Widerruf können auch über Intermediäre gemäß § 67c AktG an eine der vorgenannten Adressen oder erfolgen (hierzu nachstehend „Anmeldung und Übermittlung von Vollmachten und Weisungen durch Intermediäre über SWIFT“). Anmeldung und Übermittlung von Vollmachten und Weisungen durch Intermediäre über SWIFT Die Anmeldung zur Hauptversammlung, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre im ISO 20022 Format über SWIFT unter BIC: ADEUDEMMXXX an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die Nutzung von SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich. Die Anmeldung zur Hauptversammlung durch Intermediäre über SWIFT ist bis zum letzten Anmeldetag, 15. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), (SWIFT Enrolment Market Deadline) möglich. Änderungen an der Anmeldung, die Übermittlung von Vollmachten sowie die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie deren Änderung oder Widerruf sind danach noch möglich und müssen bis zum 21. Mai 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Weitere Informationen zur Stimmabgabe Bitte beachten Sie, dass eine Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung bzw. deren Änderung oder Widerruf über den Online-Service stets als vorrangig betrachtet werden und eine eventuelle, auf anderem Wege übermittelte Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung in diesem Fall unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs gegenstandslos ist. Bei mehreren form- und fristgerechten Erklärungen außerhalb des Online-Service wird dagegen die zeitlich zuletzt zugegangene als vorrangig betrachtet. Gehen außerhalb des Online-Service auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende formgültige Erklärungen bei der Gesellschaft ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt zugegangen ist, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per E-Mail, (2) über Intermediäre gemäß § 67c AktG übermittelte Erklärungen, (3) in Papierform übersandte Erklärungen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe per Briefwahl bzw. eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Eine Stimmabgabe per Briefwahl bzw. eine Weisung zu dem unter Tagesordnungspunkt 2 bekannt gemachten Gewinnverwendungsvorschlag behält ihre Gültigkeit auch bei einer etwaigen Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags in der Hauptversammlung, wie unter Tagesordnungspunkt 2 beschrieben. Eine Stimmabgabe per Briefwahl bzw. die Erteilung von Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 122 Abs. 2, 126, 127 AktG gibt.
3. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 4, 127, 130a, 131 Abs. 1, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 245 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der HENSOLDT AG zu richten. Es muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 21. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: An den Vorstand der HENSOLDT AG
Willy-Messerschmitt-Straße 3
82024 Taufkirchen Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Samstag oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse hensoldt.net/hv bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, Abs. 4, 127 AktG Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern übersenden. Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung, den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Donnerstag, 7. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an HENSOLDT AG
Investor Relations
Willy-Messerschmitt-Straße 3
82024 Taufkirchen oder per E-Mail an: hauptversammlung@hensoldt.net Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse hensoldt.net/hv zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG Vor der Hauptversammlung können ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Solche Stellungnahmen können der Gesellschaft in Textform ausschließlich über den Online-Service unter der Internetadresse hensoldt.net/hv-service übermittelt werden und müssen spätestens bis zum 16. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der genannten Adresse eingehen. Wir bitten den Umfang von Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um den Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen. Ihr Umfang darf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten. Wir werden zugänglich zu machende Stellungnahmen von Aktionären, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des einreichenden Aktionärs, für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Vertreter im Online-Service unter der Internetadresse hensoldt.net/hv-service spätestens am 17. Mai 2026 veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im genannten Online-Service veröffentlicht. Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung gestellt. Auch in Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären. Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und Abs. 6 AktG In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein. Redebeiträge sind über den Online-Service unter der Internetadresse hensoldt.net/hv-service anzumelden. Eine Anmeldung von Redebeiträgen kann auch schon vor Beginn der Hauptversammlung am 22. Mai 2026 ab 09:30 Uhr (MESZ) über den Online-Service erfolgen. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter hensoldt.net/hv. Widerspruch zur Niederschrift gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 AktG Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Ein solcher Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über den Online-Service unter der Internetadresse hensoldt.net/hv-service erklärt werden. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über den Online-Service ermächtigt und erhält die Widersprüche über den Online-Service. Auskunftsrecht nach § 131 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Der Versammlungsleiter kann gemäß § 15 Abs. 4 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Frage- und Redebeiträge festzusetzen. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegt, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über den Online-Service ausgeübt werden können. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
4. Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, Nachweis der Stimmenzählung
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet unter hensoldt.net/hv eingesehen und heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 4, 127, 130a, 131 Abs. 1, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 245 AktG. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse zugänglich gemacht. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet ist nicht vorgesehen. Die Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG steht im Nachgang der Hauptversammlung über den Online-Service zum Download zur Verfügung und wird auf Verlangen des Abstimmenden postalisch bereitgestellt.
5. Information zum Datenschutz für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Diese Datenschutzerklärung gilt für Aktionäre und deren Bevollmächtigte im Hinblick auf die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung am 22. Mai 2026.
5.1 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
HENSOLDT AG
Willy-Messerschmitt-Straße 3
82024 Taufkirchen, Deutschland
+49 (0) 89 51518 0
info@hensoldt.net
5.2 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre bzw. Bevollmächtigte die Datenschutzbeauftragte der HENSOLDT AG unter: HENSOLDT AG
Datenschutzbeauftragte
Willy-Messerschmitt-Straße 3
82024 Taufkirchen
datenschutz@hensoldt.net
5.3 Zwecke, Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die HENSOLDT AG verarbeitet als Verantwortliche im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und gegebenenfalls der Bevollmächtigten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Im Einzelnen:
5.3.1 Anmeldung und Prüfung der Teilnahmeberechtigung
Im Rahmen der Anmeldung und Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden folgende personenbezogene Daten der Aktionäre verarbeitet: Namensdaten (Anrede, Name, Vorname), Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie aktienbezogene Daten (Aktienanzahl, Aktiengattung und Besitzart der Aktien). Da die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSG-VO i.V.m. §§ 67, 67e, 118 ff. AktG.
5.3.2 Bereitstellung des Online-Services
Bei Aufruf des Online-Services der Gesellschaft, werden automatisch Daten der Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigten verarbeitet, die technisch erforderlich sind, um den Online-Service anzuzeigen. Dabei werden folgende Informationen und Gerätedaten temporär in Protokolldateien (Webserver-Log-Files) gespeichert und ausschließlich bei technischen Fehleranalysen sowie zur Abwehr von Cyberangriffen ausgewertet: aufgerufene bzw. angefragte Seiten und Daten, Datum und Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs, Statusmeldung über den Erfolg des Abrufs, verwendeter Browsertyp und Betriebssystem, Referrer-URL, wenn der Browser diese sendet, IP-Adresse des Endgeräts, Port, über den der Zugriff erfolgt, Session-ID, Nutzung von Login-/Logout- und Account-Funktionen, Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und Akzeptanz der Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus setzen wir sogenannte Sessioncookies ein, durch die Aktionäre und deren Bevollmächtigte für die Dauer ihres Besuchs auf dem Aktionärsportal eine eindeutige Session-ID erhalten. Dies ermöglicht es, Informationen über Ihre Sitzung zu speichern und die Kontinuität sowie Sicherheit des Portalbesuchs zu gewährleisten. Zusätzlich verwenden wir technische Sicherheitscookies des Dienstleisters Akamai Technologies GmbH, die dazu beitragen, die Sicherheit und Stabilität des Aktionärsportals zu gewährleisten. Diese Cookies erkennen und verhindern potenziell schädliche Aktivitäten, wie z. B. Angriffe durch Bots, und tragen somit zur Integrität des Portals bei.
Cookie-Name Anbieter Funktion Speicherdauer
WebSessionID ADEUS Unterstützung Fehleranalysen / Untersuchung Cyberangriffe Session
JSESSIONID ADEUS Identifikation des Users bei Navigationsschritten innerhalb der Anwendung Session
HideCookieNotice ADEUS Steuerung der Ausblendung des Cookie-Banners Sechs Monate
ak_bmsc Akamai Optimierung der Reaktionszeit zwischen Besucher und Website (Cache-Funktion) 2 Stunden
bm_sv Akamai Bot-Manager 2 Stunden
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit unseres Online-Services. Einzelne Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Funktionen des Online-Services werden im Folgenden näher beschrieben.
5.3.3 Bevollmächtigung
Im Falle einer Bevollmächtigung werden die Vollmachtserteilung und die Namen und Adressdaten des Bevollmächtigten verarbeitet. Für den Fall der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht und Weisungen gegenüber den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern verarbeitet. Da die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 67, 67e, 118 ff. AktG.
5.3.4 Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Stellungnahmen
Bei Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und Stellungnahmen werden deren Inhalte sowie die Aktionärsdaten bzw. deren Bevollmächtigten verarbeitet, um unter anderem die Berechtigung des jeweiligen Antrags zu überprüfen. Da die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 67, 67e, 118 ff. AktG.
5.3.5 Durchführung der Hauptversammlung
Im Rahmen der Hauptversammlung selbst werden darüber hinaus hauptversammlungsbezogene Daten verarbeitet: Nummer der Eintrittskarte, Nummer der Stimmrechtskarte, Ausübung von Stimmrechten/Abstimmungsdaten, Widersprüche, Briefwahlstimmen/Weisungen, Informationen zur Anmeldung für den Online-Service zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Wortmeldungen. Hierunter fällt auch die Ton- und Bildübertragung der Hauptversammlung in das Back-Office für Zwecke der Transkription und Beantwortung von Wortmeldungen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung der HENSOLDT AG, für die Stimmrechtsausübung sowie für die Teilnahme rechtlich erforderlich. Da die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 67, 67e, 118 ff. AktG.
5.3.6 Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen
Zudem verarbeitet die HENSOLDT AG personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Bevollmächtigten gegebenenfalls zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben oder aktien-, handels- und/oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Um aktienrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen, muss die HENSOLDT AG beispielsweise bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft zur Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter die Daten, die dem Nachweis der Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar festhalten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in diesen Fällen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. der gesetzlichen Vorschrift, aus der eine entsprechende Verpflichtung zur Datenverarbeitung folgt.
5.3.7 Sonstige Zwecke
Die HENSOLDT AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Bevollmächtigten zudem zur Aktionärskommunikation, etwa bei der Inanspruchnahme der angebotenen Hotline bei Rückfragen zur Hauptversammlung und zu statistischen Zwecken, wie beispielweise, um das Abstimmungsergebnis mitzuteilen. Rechtsgrundlage in diesen Fällen ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Unsere berechtigten Interessen sind eine effiziente Durchführung der Hauptversammlung sowie die Bereitstellung von Informationen über die Hauptversammlung.
5.4 Quelle der Daten
Die HENSOLDT AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank). In einigen Fällen kann die HENSOLDT AG personenbezogene Daten auch unmittelbar von den Aktionären erhalten. Wenn Aktionäre sich im Rahmen der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, teilen sie dabei der HENSOLDT AG den Namen und die Adressdaten des Bevollmächtigten mit.
5.5 Empfänger der Daten
Die HENSOLDT AG setzt Dienstleister für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung als Auftragsverarbeiter ein. Diese Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. der Bevollmächtigten ausschließlich nach Weisung der HENSOLDT AG und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Bevollmächtigten, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und Bevollmächtigte einsehbar. Personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Bevollmächtigten werden ferner bei Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder eingereichten Widersprüchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht oder anderen Aktionären und Bevollmächtigten sowie Intermediären und Aktionärsvereinigungen zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt. Soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung oder zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen erforderlich ist, übermittelt die HENSOLDT AG zudem ggfs. personenbezogene Daten an von ihr beauftragte Notare und Rechtsanwälte, die einer berufsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen. Die HENSOLDT AG kann weiterhin verpflichtet sein, personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Bevollmächtigten an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. Rechtsgrundlage ist in diesen Fällen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 67, 67e, 118 ff. Aktiengesetz bzw., soweit keine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten besteht, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO (berechtigte Interessen der HENSOLDT AG).
5.6 Internationale Datenübermittlungen
Bei der Beauftragung von Dienstleistern kann es zu einer Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR kommen. In diesen Ländern gelten möglicherweise andere Datenschutzvorschriften. Die HENSOLDT AG trifft in diesen Fällen Vorkehrungen, um den angemessenen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten in solchen Ländern sicherzustellen, z.B. durch den Abschluss sogenannter EU-Standardverträge mit dem jeweiligen Empfänger der Daten.
5.7 Speicherdauer
Die HENSOLDT AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. Bevollmächtigten im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, sobald die zweijährige Einsichtnahmefrist nach § 129 Abs. 4 AktG abgelaufen ist, die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen.
5.8 Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Ohne Mitteilung der für die Durchführung der Hauptversammlung erforderlichen personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme nicht möglich. Soweit die personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen der HENSOLDT AG verarbeitet werden, ist es nicht erforderlich, dass Aktionäre bzw. Bevollmächtigte ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen.
5.9 Keine automatisiere Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling)
Wir verwenden keine von Ihnen erhobenen personenbezogene Daten für ein Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling).
5.10 Rechte im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten
Sofern die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen, stehen Ihnen die folgende Rechte zu, die Sie gegenüber dem Verantwortlichen unter Ziff. 5.1 geltend machen können. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Rechte nach den Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes eingeschränkt sein können.
a) Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten verarbeiten, die Sie betreffen. Ist dies der Fall, so haben Sie das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere Informationen, z.B. die Verarbeitungszwecke, die Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten, die Empfänger und die geplante Dauer der Speicherung bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer sowie den Erhalt einer Kopie der personenbezogenen Daten.
b) Recht auf Berichtigung und Vervollständigung nach Art. 16 DSGVO
Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.
c) Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO
Sie haben ein Recht zur Löschung, wenn die Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Daten für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr notwendig sind oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Sie haben ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO, z.B. wenn Sie der Meinung sind, die personenbezogenen Daten seien unrichtig.
e) Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
f) Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Sie können einer Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Dies gilt jedoch lediglich in solchen Fällen, in denen wir eine Datenverarbeitung zur Erfüllung eines berechtigten Interesses vornehmen. Falls Sie einen solchen Grund vortragen können und wir kein zwingendes, schutzwürdiges Interesse an der weiteren Verarbeitung geltend machen können und die Verarbeitung auch nicht der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient, werden wir diese Daten für den jeweiligen Zweck nicht mehr verarbeiten.
g) Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO
Sie können jederzeit Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen, beispielsweise wenn Sie der Meinung sind, dass die Datenverarbeitung nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften steht. Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Hausanschrift
Promenade 18
91522 Ansbach
Deutschland Postanschrift
Postfach 1349
91504 Ansbach
Deutschland
Tel.: 0981/180093-0
Fax: 0981/180093-800
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Homepage: https://www.lda.bayern.de

Taufkirchen, im März 2026 HENSOLDT AG

Der Vorstand
HENSOLDT Aktiengesellschaft Vorstand: Oliver Dörre (Vorstandsvorsitzender) und Christian Ladurner Aufsichtsratsvorsitzender: Reiner Winkler Sitz der Gesellschaft: Taufkirchen Registergericht: Amtsgericht München, HRB 258711 USt ID / VAT: DE 332 900 063  


08.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
Sprache: Deutsch
Unternehmen: HENSOLDT AG
Willy-Messerschmitt-Straße 3
82024 Taufkirchen
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@hensoldt.net
Internet: https://www.hensoldt.net/hv
ISIN: DE000HAG0005
WKN: HAG000

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2305208  08.04.2026 CET/CEST

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