DriveLock SE EQS-HV: DriveLock SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.10.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 15:05 Uhr | dgap, AD HOC NEWS
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DriveLock SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DriveLock SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.10.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
31.08.2026 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|  DriveLock SE München Amtsgericht München, HRB 230288 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der DriveLock SE mit Sitz in München ein, die am 13. Oktober 2026 um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Nordwind Capital GmbH, Residenzstr. 18, 80333 München, stattfindet. TAGESORDNUNG | 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 („Geschäftsjahr 2025/26“) Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025/2026 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. | | 2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025/26 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025/26 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der DriveLock SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025/26 jeweils Entlastung zu erteilen. | | 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/26 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025/26 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der DriveLock SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025/26 jeweils Entlastung zu erteilen. | | 4. | Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die W&P GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01.04.2026 bis 31.03.2027 zu bestellen. | | 5. | Präsentation aktueller Geschäftsverlauf Der Vorstand wird detaillierte Informationen zum aktuellen Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft präsentieren. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 5 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. Der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025/26, liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 81241 München, Landsberger Str. 396 (Büro Arved von Stackelberg) und in den Geschäftsräumen der Nordwind Capital GmbH in 80333 München, Residenzstraße 18, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Um vorherige Terminabsprache mit Herrn Christian Plangger (E-Mail: plangger@nordwindgrowth.com Telefon: +49 (89) 29 19 58-0) für eine Einsichtnahme wird gebeten. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Verlangen auch kostenfrei mit separater Post zugesandt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind diejenigen Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Nach § 17 Abs. 4 der Satzung kann Bevollmächtigter nur ein anderer Aktionär, ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter oder ein beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteter Angehöriger eines rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufs sein. Sofern der Aktionär keine natürliche Person ist, ist ferner die Vertretung durch einen Angestellten des Aktionärs zulässig. Die Vollmacht muss nach § 19 Abs. 3 der Satzung jeweils schriftlich, per Telefax oder in Textform per E-Mail erteilt werden. Bei berechtigten Zweifeln an einer wirksamen Vollmachtserteilung kann die Gesellschaft die Vorlage einer schriftlich oder per Telefax erteilten Vollmachtsbestätigung verlangen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, für die diesjährige Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der weisungsgebundenen Ausübung ihres Stimmrechts zu beauftragen. Ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular wird den Aktionären mit der Hauptversammlungseinladung zugesandt. Das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachts- und Weisungsformular ist der Gesellschaft in diesem Fall im Original, per Telefax oder eingescannt per E-Mail bis spätestens zum Ablauf (24:00) des Sonntags, den 11. Oktober 2026 (eingehend), an folgende Anschrift zu übermitteln: | | Nordwind Capital GmbH Herrn Christian Plangger Residenzstraße 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindgrowth.com |
Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG können der Gesellschaft per Post unter der Anschrift Landsberger Str. 396, 81241 München, oder per Telefax unter der Nummer +49 (89) 29 19 58 58, oder per E-Mail unter der Adresse plangger@nordwindgrowth.com übersandt werden. Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf (24:00 Uhr) des 28. September 2026 zugehen. Sie werden nur unter den in § 126 AktG näher bezeichneten Voraussetzungen zugänglich gemacht. Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf (24:00 Uhr) des 18. September 2026 zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. | München, im August 2026 DriveLock SE Der Vorstand | |
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