Baader Bank Aktiengesellschaft

EQS-HV: Baader Bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2026 in virtuelle Hauptversammlung: https:/ / www.baaderbank.de mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

28.05.2026 - 15:05:23 | dgap.de

Baader Bank Aktiengesellschaft

Baader Bank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Baader Bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2026 in virtuelle Hauptversammlung: https://www.baaderbank.de mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

28.05.2026 / 15:05 CET/CEST
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Baader Bank Aktiengesellschaft Unterschleißheim ISIN DE0005088108
WKN 508810 Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005088108-GMET-202607 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung) am Donnerstag, den 9. Juli 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 17 Abs. 6 der Satzung der Baader Bank Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) in der Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz („AktG“) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte können die Übertragung der Hauptversammlung live in Bild und Ton in dem passwortgeschützten HV-Portal (nachfolgend „HV-Portal“) auf der Internetseite der Baader Bank Aktiengesellschaft unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ verfolgen und dort ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim, Deutschland. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise am Ende der Einladung im Anschluss an die Tagesordnung unter Abschnitt II.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Baader Bank Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG am 25. März 2026 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für den Jahres- und den Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats sieht das Gesetz generell lediglich eine Information der Aktionäre, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sowie auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.baaderbank.de
unter der Rubrik „Über uns“ weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung näher erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025 der Baader Bank Aktiengesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 24.615.835,83 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie,
bei derzeit 48.797.311 dividendenberechtigten Stückaktien insgesamt

EUR 9.759.462,20
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 14.800.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 56.373,63
Bilanzgewinn EUR 24.615.835,83
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende ist somit für den 14. Juli 2026 vorgesehen. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Vortrag auf neue Rechnung und/oder zur Einstellung in andere Gewinnrücklagen vorsieht. Der nicht auf dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und/oder in andere Gewinnrücklagen eingestellt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat jeweils vor, folgenden Beschluss zu fassen:
5.1 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
5.2 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung München, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. Die Bestellung unter Tagesordnungspunkt 5.2 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschaft mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) zu einer prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist und ein Prüfer für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.
Es ist beabsichtigt, über die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 einzeln abstimmen zu lassen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüfungsverordnung) auferlegt wurde.
6. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestimmt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft. Nach § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus vier von der Hauptversammlung sowie aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Helmut Schreyer hat sein Amt mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 niedergelegt. Es ist daher die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen: Herrn Dirk Freitag, Geschäftsführer der Baader Beteiligungs GmbH, Unterschleißheim (bis zum 30. Juni 2026), wohnhaft in Eching. Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2026 und gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2030 beschließt. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft aufbringen kann. Nach der Überzeugung des Aufsichtsrats sind die Mitglieder des Aufsichtsrats auch zukünftig in ihrer Gesamtheit im Sinne von § 100 Abs. 5 letzter Halbsatz mit dem Sektor vertraut, in dem die Gesellschaft tätig ist. Herr Freitag ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft Nach § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden Mitglieder des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Möglichkeit einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit durch die Hauptversammlung sieht die Satzung derzeit nicht vor. Damit die Hauptversammlung die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats in Zukunft flexibler festlegen kann, soll § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neuzufassen: „Mitglieder des Aufsichtsrats werden vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit durch die Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.“ Im Übrigen bleibt § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft unverändert.
II. Hinweise der Gesellschaft
Virtuelle Hauptversammlung / Übertragung mit Bild und Ton / Zuschaltung Der Vorstand hat gemäß § 17 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung gemäß § 118a AktG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die gesamte Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 9. Juli 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) in unserem HV-Portal unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ live in Bild und Ton übertragen. Die Übertragung erfolgt aus den Geschäftsräumen der Baader Bank Aktiengesellschaft, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim. Dort wird auch der mit der Niederschrift über die Hauptversammlung beauftragte Notar anwesend sein. Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben (siehe unten unter „Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“), oder ihre Bevollmächtigten in dem HV-Portal die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung verfolgen. Darüber hinaus können Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, persönlich oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder durch die (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Den elektronisch zur Versammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird in der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation das Rede- und Auskunftsrecht sowie das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Ihnen steht außerdem ein Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu. Den ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten und legitimierten Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird ferner das Recht eingeräumt, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen. Die Zugangsdaten für das HV-Portal, d. h. die Zugangskennung und das Passwort, werden den Aktionären nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft übersandt. Nach erstmaliger Eingabe dieser Zugangsdaten im HV-Portal kann der Aktionär dort ein eigenes Passwort wählen. Auch Bevollmächtigte der Aktionäre erhalten Zugang zum HV-Portal. Die Bevollmächtigten der Aktionäre erhalten nach ordnungsgemäßer Erteilung einer Vollmacht durch den Aktionär eigene Zugangsdaten für das HV-Portal. Im Übrigen bleiben die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht (siehe dazu nachstehend „Stimmrechtsvertretung durch Dritte“) unberührt. Auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals erscheinen die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte in Form von Schaltflächen und Menüs. Weder die Übertragung der Hauptversammlung noch die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung ermöglichen eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG noch eine Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Teilnahme im Sinne des § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Als Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitz des Aktionärs. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. den 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), und zwar unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen: Baader Bank Aktiengesellschaft
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland oder E-Mail: baaderbank@meet2vote.de
  Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter einer der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten werden den Aktionären die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des HV-Portals übersandt („HV-Ticket“). Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts, nur als Aktionär, wer den besonderen Nachweis über den Anteilsbesitz er-bracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, das heißt, die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Ver-äußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können somit ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Teilnahme der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen. Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre und deren Bevollmächtigte können, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, ihre Stimmen per Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation abgeben („elektronische Briefwahl“). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Stimmabgabe erfolgt unter Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ gemäß den dafür vorgesehenen Ver-fahren. Die elektronische Briefwahl steht bis zu dem durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juli 2026 für die jeweilige Abstimmung bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl. Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Stimmrechtsvertretung durch Dritte Der Aktionär kann seine Aktionärsrechte auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Zugang der Anmeldung unter Vorlage eines Berechtigungsnachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Damit ein Bevollmächtigter die virtuelle Hauptversammlung über das HV-Portal verfolgen und eine elektronische Briefwahl oder eine Erteilung von (Unter-)Vollmacht auch auf elektronischem Weg über das HV-Portal vornehmen kann, erhält dieser eigene Zugangsdaten für das HV-Portal. Bei Erteilung der Vollmacht gleichzeitig mit der Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung werden die Zugangsdaten direkt an den Bevollmächtigten übersandt. Ansonsten werden den Bevollmächtigten die Zugangsdaten nach Eingang der Vollmacht oder ihres Nachweises bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Adresse oder über das HV-Portal über den vom Aktionär gewählten Weg übermittelt. Wir bitten unsere Aktionäre deshalb, möglichst frühzeitig für eine ordnungsgemäße Vollmachterteilung Sorge zu tragen, damit die Bevollmächtigten ihre Zugangsdaten rechtzeitig erhalten können; dies gilt aufgrund der üblichen Postlaufzeiten insbesondere für den Fall, dass den Bevollmächtigten ihre Zugangsdaten per Post übermittelt werden sollen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder können elektronisch unter Verwendung der Eingabemaske in dem HV-Portal unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ erfolgen. Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Gleiches gilt für den Widerruf. Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit dem HV-Ticket zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung. Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu erteilen; diese muss aber ebenfalls der Textform (§ 126b BGB) genügen, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird. Die Erteilung der Vollmacht, die Änderung oder der Widerruf erteilter Vollmachten durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft kann bis spätestens 8. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse Baader Bank Aktiengesellschaft
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland oder E- Mail: baaderbank@meet2vote.de
  erfolgen. Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, deren Änderung oder ihr Widerruf ist unter Verwendung der Eingabemaske auch auf elektronischem Weg unter Nutzung des HV-Portals unter der Internetadresse https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ vor und während der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juli 2026 möglich. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Es ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über das HV-Portal erteilten Vollmacht möglich. Gehen bei der Gesellschaft darüber hinaus im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) HV-Portal, (2) E-Mail und (3) Papierform. Auch im Fall einer Vollmachterteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben, vertreten zu lassen. Diesen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und - mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder kann elektronisch unter Verwendung der Eingabemaske in dem HV-Portal der Gesellschaft https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Ein Vollmacht- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die entsprechenden Erläuterungen erhalten die Aktionäre zusammen mit dem HV-Ticket übersandt. Das entsprechende Formular steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ zum Download bereit. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 8. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen: Baader Bank Aktiengesellschaft
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland oder E- Mail: baaderbank@meet2vote.de
  Alternativ können die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung, die Änderung oder der Widerruf von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter spätestens bis zu dem durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juli 2026 für die jeweilige Abstimmung bestimmten Zeitpunkt auf elektronischem Weg unter Nutzung des HV-Portals unter der Internetadresse https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ erfolgen. Bis zu dem durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juli 2026 für die jeweilige Abstimmung bestimmten Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten erteilten Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Liegen der Gesellschaft für ein und dieselbe Aktie sowohl eine Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl als auch eine Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unwiderruflich vor oder gehen bei der Gesellschaft sonst im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht oder Weisung auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) HV-Portal, (2) E-Mail und (3) Papierform. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen form- und fristgerecht zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht führen. Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung, des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie der Stimmrechtsausübung kann die Anmeldung, der Nachweis des Anteilsbesitzes und eine Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte BIC: CPTGDE5WXXX Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich. Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen oder Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis 8. Juli 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Dead-line) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 14. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln: Baader Bank Aktiengesellschaft
z.Hd. Vorstand
Weihenstephaner Str. 4
85716 Unterschleißheim
  Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ veröffentlicht. Einreichen von Stellungnahmen Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, § 130a Abs. 1 bis 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Stellungnahmen sind der Gesellschaft in Textform als Datei im Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens am 3. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal unter https://www.baaderbank.de
  unter Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ zu übermitteln. Der Umfang einer Stellungnahme darf 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im HV-Portal zugänglich gemacht wird. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 4. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens in dem nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte mit den entsprechenden Zugangsdaten zugänglichen HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie verspätet eingereicht werden oder die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen oder soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn sie in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthalten oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 AktG). Anträge und Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Insbesondere begründet die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils weiter unten gesondert beschriebenen Wegen möglich. Rederecht Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten über das HV-Portal unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ ihren Redebeitrag gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren anmelden. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG zu stellen (jeweils wie nachstehend beschrieben). Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im HV-Portal über ein von unserem Dienstleister zur Verfügung gestelltes System abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Zuschaltung entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) mit einem der folgenden installierten Browser in der aktuellen Softwareversion: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Die Nutzung anderer aktueller Browser mit den vom Hersteller empfohlenen Sicherheitseinstellungen ist möglich, wurde jedoch nicht getestet. Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version Ihres Browsers verwenden. Personen, die sich über das HV-Portal für einen Redebeitrag bzw. eine Antragstellung angemeldet haben, werden im HV-Portal für ihren Redebeitrag bzw. ihre Antragstellung freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation nicht sichergestellt ist. Gemäß § 130a Abs. 5 Satz 4, § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorsitzende der Versammlung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken und Näheres hierzu bestimmen. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den angemessenen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung angemessen festlegen. Einlegung von Widersprüchen Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann vom Beginn der Hauptversammlung bis zu ihrem Ende über das HV-Portal unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge (nebst etwaiger Begründung) übersenden Sie bitte der Gesellschaft per Post oder per E-Mail unter ausschließlich folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse: Baader Bank Aktiengesellschaft
Frau Marlene Hartz
Group Communication
Weihenstephaner Str. 4
85716 Unterschleißheim E-Mail: hauptversammlung@baaderbank.de
  Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d. h. bis zum 24. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“. zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) genannten Voraussetzungen absehen. Die Begründung braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG enthält. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen und Wahlvorschlägen können Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Gegenantrag stellende oder Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß angemeldet und seinen Aktienbesitz nicht ordnungsgemäß nachgewiesen hat, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in Verbindung mit § 130a Abs. 5 Satz 3 AktG Anträge und Wahlvorschläge auch in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation über das HV-Portal stellen. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Baader Bank-Konzerns und der in den Baader Bank Aktiengesellschaft-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Auskunftsrecht ist ausschließlich in der Hauptversammlung auszuüben. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts ausgeübt werden darf. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen. Zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können Verlangen nach § 131 Abs. 4 und Abs. 5 AktG außer im Rahmen der Ausübung des Rederechts darüber hinaus auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal übermitteln. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Gegenanträge oder Wahlvorschläge der Aktionäre sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ zugänglich. Information zum Datenschutz Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Baader Bank Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß DSGVO sind über die Webseite der Gesellschaft unter https://www.baaderbank.de
  unter der Rubrik „Über uns“, weiter „Investor Relations“ und weiter „Hauptversammlung“ abrufbar.  
Unterschleißheim, im Mai 2026 Baader Bank Aktiengesellschaft Der Vorstand


28.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Baader Bank Aktiengesellschaft
Weihenstephaner Straße 4
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E-Mail: marlene.hartz@baaderbank.de
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