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Uni Kassel ändert Zivilklausel - Proteste gehen weiter

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 16:13 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Senat der Universität Kassel hat für eine Änderung der sogenannten Zivilklausel gestimmt.

Das teilte die Universität mit. Die Klausel in der neuen Präambel der Grundordnung wird damit aufgeweicht. Die bisherige Regelung verpflichtete Forschung, Lehre und Entwicklung zur Ausrichtung auf ausschließlich zivile Zwecke und friedliche Ziele. Der neue Entwurf streicht den expliziten Bezug auf das Zivile und ermöglicht damit Kooperationen mit der Rüstungsindustrie.

Nach der Entscheidung gingen laut Polizei rund 100 Studierende in einen Hörsaal. Von einer Besetzung wolle man zunächst noch nicht sprechen, sagte eine Polizeisprecherin. Man führe Gespräche mit Personen im Hörsaal, ergänzte ein Polizeisprecher. Einige von ihnen hätten den Hörsaal bis zum Nachmittag wieder verlassen. Verletzte habe es nach derzeitigem Kenntnisstand keine gegeben. Auch Uni-Präsidentin Ute Clement und Kanzler Oliver Fromm sowie eine Justiziarin der Universität sprachen mit den Studierenden.

Seit 2013 sah die Grundordnung der Hochschule qua Selbstverpflichtung vor, dass "Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel (...) ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet" sind. Damit verbunden war ein Appell an die Forscher, sich an zivilen Zwecken zu orientieren.

Künftig heißt es in der Präambel: "Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. In diesem Sinne sollen Forschung, Lehre und Transfer an der Universität friedlichen Zwecken dienen. Forschende und Lehrende sind sich insbesondere der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem zivilen und potenziell militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dabei unterstützt sie die Universität Kassel durch ein geordnetes Verfahren im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung."

Ein Sprecher der Universität erklärte, mit dem neuen Text werde der "Friedensauftrag an die Universität präzisiert". Die Betonung liege darauf, dass Forschung, Lehre und Transfer an der Uni friedlichen Zwecken dienen und gehe auch "nochmal genau auf die Schwierigkeit ein zwischen zivilen und militärischen Zwecken innerhalb dieser Forschungsinstitution".

Entscheidung im Sommer vertagt

In einer ersten Lesung im Sommer hatte der Senat bereits eine neue Fassung beschlossen. Eine Entscheidung über die Neuformulierung wurde damals aber vertagt. Denn an der Aufweichung der Klausel gab es massive Kritik, etwa aus der Studierendenschaft.

Urabstimmung der Studierenden

So hatte die Initiative "Zivilklausel bleibt" für den Erhalt der Klausel in ihrer bisherigen Form gekämpft. Mit der Abschaffung habe sich der Senat dem Druck der Rüstungskonzerne gebeugt und das Vertrauen seiner Studierenden und Beschäftigten missbraucht, teilte sie nach der Entscheidung mit. Der Protest sei noch nicht vorbei, sagte Sprecherin Amalia Hast.

82,3 Prozent der Studierenden der Universität Kassel hatten sich zuletzt in einer Urabstimmung für den Erhalt der bestehenden Zivilklausel ausgesprochen. Sie stimmten nach Angaben der Initiative für die bisherige Fassung und die Errichtung einer unabhängigen, bindenden und transparenten Ethikkommission. 16,9 Prozent stimmten demnach für die Abschaffung der Klausel. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 18,7 Prozent.

Initiative von Beschäftigten für Erhalt

Auch die Beschäftigteninitiative Zivile Uni Kassel war für den Erhalt und die Stärkung der bisherigen Klausel eingetreten. 476 Beschäftigte, darunter 50 Professorinnen und Professoren, hatten der Initiative zufolge dieses Anliegen in einer Petition unterstützt. Militärische Forschung und Lehre widersprächen dem Profil der Universität Kassel, das für eine sozial gerechte und ökologisch wie ökonomisch tragfähige Zukunft stehe, hatte sie argumentiert.

Mit der Entscheidung haben künftig noch 3 der 14 hessischen Hochschulen die Zivilklausel in ihren Satzungen verankert: die Goethe-Universität Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim. Damit verpflichten sie sich sinngemäß, mit ihrer Forschung ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken zu dienen. Sie hatten zuletzt angekündigt, daran festhalten zu wollen.

Wissenschaftsminister ruft zu Diskurs auf

Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) ruft schon seit längerem zur Debatte über diese freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf Militärforschung auf. "Die Neufassung dient der Wahrung des Friedensauftrags und verzichtet gleichzeitig auf die bisherige Ausschließlichkeit", erklärte er laut Mitteilung. Damit habe die Universität "eine moderne Zivilklausel erarbeitet, die die Forschenden in ihrer Eigenverantwortung stärkt und durch ein geordnetes Verfahren künftig darin unterstützt."

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen dagegen kritisierte die Entscheidung. "Gerade in Zeiten wachsender Aufrüstung und zunehmender militärischer Einflussnahme auf Wissenschaft und Forschung wäre es wichtig gewesen, an der bisherigen Zivilklausel festzuhalten", erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende Simone Claar. "Hochschulen müssen Orte unabhängiger Wissenschaft bleiben und dürfen sich nicht zunehmend an militärischen Interessen und den Bedürfnissen der Rüstungsindustrie orientieren."

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