Caesars Entertainment kündigt Zahlen an und Caesars Entertainment-Aktie kostet 26,37 Euro
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 12:47 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Am 02.10.2026 kündigte Caesars Entertainment, Inc. die Veröffentlichung der Ergebnisse für das dritte Quartal 2026 am 27.10.2026 an. Die Unternehmensmitteilung nennt Caesars Entertainment, Inc. als börsennotierten Emittenten an der NASDAQ. Die Caesars Entertainment-Aktie kostet 26,37 Euro im Wochenendhandel bei Lang & Schwarz.
Wochenendhandel bei Lang & Schwarz
Der Kurs lag am 03.10.2026 um 12:46 Uhr bei 26,37 Euro. Gegenüber dem Xetra-Schluss vom 02.10.2026 bei Lang & Schwarz von 26,36 Euro entspricht das einem Plus von 0,04 Prozent. Geldkurs und Briefkurs wurden mit 26,27 Euro beziehungsweise 26,48 Euro ausgewiesen. Den weiteren Verlauf im Wochenendhandel bei Lang & Schwarz bis 13:00 Uhr zeigt der laufend aktualisierte Realtime-Kurs der Caesars Entertainment-Aktie.
Letzter Xetra-Handelstag
Der Schluss vom 02.10.2026 bei Lang & Schwarz lag bei 26,36 Euro. Xetra und die Heimatbörse der Gesellschaft bleiben am 03.10.2026 geschlossen. Die nächste reguläre Xetra-Sitzung ist für den 05.10.2026 vorgesehen.
Geplante Veröffentlichung der Quartalszahlen
Caesars Entertainment, Inc. will die Ergebnisse für das dritte Quartal 2026 nach dem US-Börsenschluss am 27.10.2026 veröffentlichen. Wegen der geplanten Fusion mit Fertitta Entertainment ist laut der Mitteilung kein Earnings Call vorgesehen. Nach Abschluss der geplanten Transaktion soll die Stammaktie nicht mehr an der NASDAQ gelistet sein und das Unternehmen privat werden. Die Veröffentlichung erfolgte über Caesars Entertainment.
Regulatorische Prüfung der geplanten Transaktion
Am 17.09.2026 berichtete Reuters, dass Caesars Entertainment und Fertitta Entertainment von der US-Wettbewerbsbehörde FTC eine zusätzliche Informationsanforderung zur Prüfung der geplanten Übernahme erhalten hatten. Die Meldung verwies dabei auf einen entsprechenden Antrag vom 14.09.2026. Reuters ordnete dies als weiteren Schritt der regulatorischen Prüfung ein.
