Zest Bidco GmbH, DE000A0Z1JH9

EQS-WpÜG: Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: PSI Software SE; Bieter: Zest Bidco GmbH

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 09:35 Uhr | dgap, AD HOC NEWS

Zest Bidco GmbH / DE000A0Z1JH9

EQS-WpÜG: Zest Bidco GmbH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: PSI Software SE; Bieter: Zest Bidco GmbH

08.09.2026 / 09:35 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.


Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) Bieterin: Zest Bidco GmbH
c/o Katharina Klein An der Rödlerwies 4 66740 Saarlouis Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 304333   Zielgesellschaft: PSI Software SE Dircksenstraße 42-44 10178 Berlin
Deutschland   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 255242 B WKN A0Z1JH / ISIN DE000A0Z1JH9   Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus"), hat am heutigen Tag entschieden, den Aktionären der PSI Software SE ("Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0Z1JH9) ("PSI?Aktien") mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,56 je Aktie gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises zu erwerben ("Delisting-Angebot"). Das Angebot wird unter keinen Bedingungen stehen. Die Bieterin hat mit der Gesellschaft ebenfalls heute vereinbart, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung der Treuepflichten des Vorstands, den Widerruf der Zulassung der PSI-Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse spätestens zehn Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots beantragt sowie nach Einreichung des Delisting-Antrags alle angemessenen Maßnahmen ergreift, um die Einbeziehung der PSI-Aktien zum Handel im Freiverkehr anderer Wertpapierbörsen oder eines sonstigen multilateralen Handelssystems oder organisierten Handelssystems zu beenden, sofern die jeweilige Einbeziehung von der Gesellschaft selbst veranlasst wurde. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehende Informationen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("Bafin") von der Bieterin im Internet unter https://www.offer-power.com veröffentlicht.   Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von PSI-Aktien dar. Das Delisting-Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Regelungen werden im Einzelnen erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot durch die Bafin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Delisting-Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. München, 8. September 2026 Zest Bidco GmbH  


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