Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Qiagen N.V.; Bieter: Crown NL Bidco B.V.
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 23:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
EQS-WpÜG: Crown NL Bidco B.V. / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Qiagen N.V.; Bieter: Crown NL Bidco
B.V.
21.10.2026 / 23:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 29 Abs. 1 und § 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Crown NL Bidco B.V.
Johannes Vermeerplein 9
1071DV Amsterdam
Niederlande
eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van
Koophandel) unter der Nummer 42178508
Zielgesellschaft:
QIAGEN N.V.
Hulsterweg 82
5912PL Venlo
Niederlande
eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van
Koophandel) unter der Nummer 12036979
ISIN: NL0015002SN0
WKN: A41HBE
Am 21. Oktober 2026 hat die Crown NL Bidco B.V. (die "Bieterin")
entschieden, den Aktionären der QIAGEN N.V. (die "Gesellschaft" oder
"QIAGEN")
im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten,
sämtliche ausgegebene Stammaktien der Gesellschaft (ISIN: NL0015002SN0) im
Nennwert von jeweils EUR 0,01 (jeweils eine "QIAGEN-Aktie") gegen Zahlung
einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 46,50 je QIAGEN-Aktie zu erwerben
(der "Angebotspreis" und dieses Angebot das "Übernahmeangebot").
Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar vom EQT XI Fonds
("EQT
Private Equity") kontrolliert wird. EQT Private Equity wird ihrerseits von
mit der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verbundenen Unternehmen
verwaltet und kontrolliert. Daneben werden die Co-Investoren Luxinva S.A.
(eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment
Authority (ADIA)) und CPP Investment Board Europe Inc. (eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft der Canada Pension Plan Investment
Board (CPP Investments)) indirekte Beteiligungen an der Bieterin halten.
Am 21. Oktober 2026 haben die Bieterin und die Gesellschaft ein Business
Combination Agreement (das "BCA") abgeschlossen, das unter anderem die
wesentlichen Eckdaten des Übernahmeangebots sowie die hierauf bezogenen
wechselseitigen Absichten und Verpflichtungen regelt. Nach Maßgabe der
Bestimmungen und vorbehaltlich der Bedingungen des BCA haben sich Vorstand
und Aufsichtsrat der Gesellschaft (die "QIAGEN-Gremien") verpflichtet, das
Übernahmeangebot vollumfänglich zu unterstützen und den QIAGEN-Aktionären
die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen.
Das BCA sieht vor, dass während der Annahmefrist des Übernahmeangebots eine
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft abgehalten wird (die
"Außerordentliche
Hauptversammlung"), in welcher den Aktionären der Gesellschaft unter anderem
bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt
werden, die vorbehaltlich einer gesonderten Zustimmung durch die
QIAGEN-Gremien (der "Umsetzungsbeschluss") nach Vollzug des
Übernahmeangebots umgesetzt werden sollen (die "Post-Closing-Maßnahmen").
Die Post-Closing-Maßnahmen werden, wenn sie umgesetzt werden, dazu führen,
dass die Bieterin den gesamten Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erwirbt und
sämtliche Aktionäre der Gesellschaft, die das Übernahmeangebot nicht
angenommen haben, eine Barzahlung je QIAGEN-Aktie in Höhe des
Angebotspreises abzüglich anwendbarer Quellensteuern erhalten. Dies kann
dazu führen, dass diese Aktionäre einen geringeren Nettobetrag erhalten, als
wenn sie das Übernahmeangebot angenommen hätten. Im BCA hat sich die
Gesellschaft verpflichtet, dass der Umsetzungsbeschluss von den
QIAGEN-Gremien gefasst wird, wenn die Außerordentliche Hauptversammlung den
Post-Closing-Maßnahmen mit einer Mehrheit von mindestens 80 % der
abgegebenen Stimmen zugestimmt hat; andernfalls fassen die QIAGEN-Gremien
den Umsetzungsbeschluss nach eigenem Ermessen, sofern sie im Einklang mit
ihren Treuepflichten zu dem Schluss gelangen, dass die Durchführung der
Transaktion, einschließlich der Post-Closing-Maßnahmen, unter
Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und anderer Stakeholder im
besten Interesse von QIAGEN liegt und die Transaktion die Unterstützung
einer erheblichen Mehrheit der Aktionäre findet. Im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen soll die Börsennotierung der
Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der New York Stock
Exchange beendet werden.
Das Übernahmeangebot wird unter dem Vorbehalt des Erreichens einer
Mindestannahmeschwelle in Höhe von 50 % des ausstehenden Grundkapitals der
Gesellschaft zuzüglich einer QIAGEN-Aktie, der Fassung bestimmter Beschlüsse
durch die Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, einschließlich
der Zustimmung zu den Post-Closing-Maßnahmen, der Fassung des
Umsetzungsbeschlusses durch die QIAGEN-Gremien, fusionskontrollrechtlicher
und investitionsprüfungsrechtlicher Freigaben sowie bestimmter weiterer, in
der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot (die "Angebotsunterlage")
enthaltener Bedingungen stehen. Das ausstehende Grundkapital der
Gesellschaft wird für Zwecke dieser Mindestannahmeschwelle nach näherer
Maßgabe der Angebotsunterlage ohne QIAGEN-Aktien, die von der Gesellschaft
selbst gehalten werden, und zuzüglich von QIAGEN-Aktien berechnet werden,
die von der Gesellschaft zur Erfüllung von durch das Übernahmeangebot
ausgelösten Wandlungsrechten aus Wandelanleihen der Gesellschaft auszugeben
sind. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird derzeit für Mitte 2027
erwartet.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen
englischen Übersetzung), in der die genauen Bedingungen des
Übernahmeangebots dargestellt werden, sowie weitere Informationen hierzu
werden von der Bieterin nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") im Internet auf
der Website der Bieterin unter www.eqt-offer.com veröffentlicht; zu diesem
Zeitpunkt beginnt die Annahmefrist für das Übernahmeangebot. Am selben Tag
wird die Bieterin das Übernahmeangebot in den Vereinigten Staaten einleiten
und bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") ein Tender Offer
Statement auf Schedule TO einreichen.
Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der
Angebotsunterlage von den vorstehend dargestellten Eckdaten abzuweichen,
soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wichtiger Hinweis:
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können als
zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Section 27A des U.S. Securities Act
of 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") und Section
21E des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner jeweils geltenden
Fassung angesehen werden. Diese Aussagen sind an der Verwendung
zukunftsgerichteter Begriffe wie "glauben", "hoffen", "planen",
"beabsichtigen", "anstreben", "können", "werden", "könnten", "sollten",
"würden", "erwarten", "rechnen mit", "schätzen", "fortsetzen", "zum Ziel
haben" oder ähnlicher Begriffe erkennbar. Soweit sich hierin enthaltene
Aussagen auf die Produkte der QIAGEN N.V. ("QIAGEN"), den Zeitplan für
Markteinführung und Entwicklung, Vermarktungs- und/oder behördliche
Zulassungen, den finanziellen und operativen Ausblick, Wachstum und
Expansion, Akquisitionen, Kooperationen, Märkte, die Strategie oder die
Geschäftsergebnisse beziehen, einschließlich insbesondere der erwarteten
Umsatzerlöse, der Umsatzerlöse mit bestimmten Produkten, der Umsatzerlöse in
bestimmten Regionen, der bereinigten Umsatzerlöse, der Steigerung der
bereinigten operativen Ergebnismarge, der Ausschüttungen an die Aktionäre,
steigender Dividendenzahlungen, des Produktportfoliomanagements, von
Produkteinführungen (einschließlich der erwarteten Einführung von QIAGENs
Sequenzierungslösungen, Testplattformen, Panels und Systeme), der Nutzung
von KI-Technologie, der Verbesserung der operativen und finanziellen
Hebelwirkung, von Wechselkursbewegungen gegenüber dem US-Dollar, der Pläne
für Investitionen in QIAGENs Portfolio und der Verpflichtungen zum
Aktienrückkauf, QIAGENs Erwartungen in Bezug auf QIAGENs bereinigten
Steuersatz, die Fälligkeit und Rückzahlung von Verbindlichkeiten, QIAGENs
Fähigkeit, das bereinigte Ergebnis je Aktie stärker als den Umsatz zu
steigern, sowie die Fähigkeit, die betriebliche Effizienz zu verbessern und
eine disziplinierte Kapitalallokation beizubehalten, und diese Aussagen
zukunftsgerichtet sind, beruhen solche Aussagen auf gegenwärtigen
Erwartungen und Annahmen, die mit einer Reihe von Unsicherheiten und Risiken
verbunden sind. Hierzu gehören unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der
Abhängigkeit von der Entwicklung und dem Erfolg neuer Produkte; der
Steuerung von Wachstum und der Expansion der Geschäftstätigkeit
(einschließlich der Auswirkungen von Währungsschwankungen, Zöllen,
Steuergesetzen, behördlichen Verfahren und Abhängigkeiten in der
Lieferkette); Schwankungen der Geschäftsergebnisse; der Integration
erworbener Unternehmen; Veränderungen in den Beziehungen zu Kunden,
Lieferanten und strategischen Partnern; dem Wettbewerb; schnellen oder
unerwarteten technologischen Veränderungen; Schwankungen der Nachfrage nach
den Produkten von QIAGEN (einschließlich Schwankungen aufgrund der
allgemeinen wirtschaftlichen Lage, des Umfangs und des Zeitpunkts der
Finanzierung und der Budgets der Kunden sowie sonstiger Faktoren,
einschließlich Verzögerungen oder Begrenzungen bei der Höhe von
Erstattungsgenehmigungen oder öffentlichen Gesundheitsmitteln); der
Fähigkeit von QIAGEN, behördliche Produktzulassungen zu erlangen und
aufrechtzuerhalten; Schwierigkeiten bei der erfolgreichen Anpassung der
Produkte von QIAGEN an integrierte Lösungen und bei der Herstellung solcher
Produkte; der Fähigkeit von QIAGEN, neue Produkte zu identifizieren und zu
entwickeln sowie QIAGENs Produkte von Wettbewerbsprodukten abzugrenzen und
vor diesen zu schützen; der Marktakzeptanz neuer Produkte und der
Integration erworbener Technologien und Unternehmen; Maßnahmen von
Regierungen, globalen oder regionalen wirtschaftlichen Entwicklungen,
einschließlich Inflation und sich ändernder Zinssätze, witterungs- oder
transportbedingten Verzögerungen, Naturkatastrophen, Verletzungen der
Cybersicherheit, politischen Krisen oder Krisen der öffentlichen Gesundheit
und deren Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Produkten von QIAGEN und
andere Bereiche des Geschäfts von QIAGEN oder sonstigen Fällen höherer
Gewalt; Prozessrisiken, einschließlich Patentstreitigkeiten und
Produkthaftung; den Schuldendienstverpflichtungen; der Volatilität des
Börsenkurses der QIAGEN-Aktien; der Möglichkeit, dass die erwarteten
Vorteile im Zusammenhang mit kürzlich erfolgten oder anstehenden
Akquisitionen nicht wie erwartet eintreten; sowie den sonstigen Faktoren,
die unter der Überschrift "Risk Factors" im jüngsten Jahresbericht von
QIAGEN auf Form 20-F erörtert werden. Für weitere Informationen wird auf die
Einreichungen von QIAGEN bei der U.S. Securities and Exchange Commission
(die "SEC") verwiesen.
Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung umfassen auch Aussagen
in Bezug auf das Übernahmeangebot. Zu den weiteren wesentlichen Faktoren,
die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den
in solchen zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, gehören Risiken
und Unsicherheiten in Bezug auf: den nicht rechtzeitigen Vollzug oder das
vollständige Ausbleiben des Vollzugs der geplanten Transaktion;
Unsicherheiten hinsichtlich der Anzahl der QIAGEN-Aktien, die im Rahmen des
Übernahmeangebots angedient werden; die Möglichkeit, dass konkurrierende
Angebote abgegeben werden; die Möglichkeit, dass die Bedingungen des
Übernahmeangebots nicht eintreten und auf sie auch nicht verzichtet wird;
den Eintritt eines Ereignisses, einer Änderung oder eines sonstigen
Umstands, der zur Beendigung des Business Combination Agreement führen
könnte; die Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen und die Umsetzung der im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot vorgesehenen
Finanzierungsvereinbarungen; den Erhalt etwaiger im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot bei der SEC beantragter Ausnahmegenehmigungen (Exemptive
Relief) oder sonstiger Erleichterungen sowie etwaige damit verbundene
Auflagen; den nicht rechtzeitigen Erhalt oder das Ausbleiben der für die
Transaktion erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder deren Erteilung
nur unter Auflagen; Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs von QIAGEN vor
Vollzug der Transaktion aufgrund transaktionsbedingter Unsicherheit oder
sonstiger Faktoren, welche die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu
Arbeitnehmern, Kunden, Lizenznehmern, sonstigen Geschäftspartnern oder
staatlichen Stellen erschweren; Schwierigkeiten bei der Bindung von
Mitarbeitern in Schlüsselpositionen; sowie den Ausgang etwaiger
Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion. Die in
dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum
Datum dieser Mitteilung. Weder die Bieterin noch EQT Private Equity noch
QIAGEN übernehmen eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich
zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse
oder aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht nach anwendbarem Recht
erforderlich ist.
Zusätzliche Informationen und Bezugsquellen
Das in dieser Mitteilung genannte Übernahmeangebot hat noch nicht begonnen.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von QIAGEN-Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar; sie ersetzt auch
nicht die Unterlagen zum Übernahmeangebot, die die Bieterin bei der SEC
einreichen oder in Deutschland veröffentlichen wird. Die Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage und
den zugehörigen, von der Bieterin erstellten Angebotsmaterialien
veröffentlicht, und das Angebot zum Erwerb von Stammaktien von QIAGEN
erfolgt ausschließlich auf deren Grundlage. Sobald die erforderliche
Gestattung der BaFin vorliegt, werden die Angebotsunterlage und die
zugehörigen Angebotsmaterialien in Deutschland veröffentlicht und zum
Zeitpunkt des Beginns des Übernahmeangebots zudem im Rahmen eines Tender
Offer Statement auf Schedule TO bei der SEC eingereicht. QIAGEN
beabsichtigt, in Bezug auf das Übernahmeangebot ein
Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 bei der SEC
einzureichen. Darüber hinaus wird QIAGEN ein Dokument veröffentlichen, das
die begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes ("WpÜG") und die Stellungnahme gemäß Artikel 18 und Anhang
G der niederländischen Verordnung über öffentliche Angebote (Besluit
openbare biedingen Wft) zusammenfasst. Die Angebotsunterlage für das
Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache) mit den detaillierten
Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weiteren
Informationen hierzu wird unter anderem im Internet unter www.eqt-offer.com
veröffentlicht.
Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre mit Wohnsitz außerhalb
Deutschlands und außerhalb der Vereinigten Staaten kann weiteren rechtlichen
Anforderungen und/oder Beschränkungen unterliegen. Im Hinblick auf die
Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und außerhalb der
Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die Einhaltung der in der
jeweiligen Rechtsordnung anwendbaren rechtlichen Anforderungen übernommen.
DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH EINES ERWERBSANGEBOTS
(OFFER TO PURCHASE), EINES ZUGEHÖRIGEN ANNAHMESCHREIBENS (LETTER OF
TRANSMITTAL) UND BESTIMMTER WEITERER DOKUMENTE ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT) UND DAS
SOLICITATION/RECOMMENDATION STATEMENT AUF SCHEDULE 14D-9 IN IHRER JEWEILS
GELTENDEN FASSUNG SOWIE DIE BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME VON QIAGEN GEMÄSS § 27
WPÜG UND DIE STELLUNGNAHME GEMÄSS ARTIKEL 18 UND ANHANG G DER
NIEDERLÄNDISCHEN VERORDNUNG ÜBER ÖFFENTLICHE ANGEBOTE (Besluit openbare
biedingen Wft) WERDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. INVESTOREN UND
AKTIONÄREN VON QIAGEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIESE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU
LESEN, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, DA DIESE DOKUMENTE UND NICHT DAS
VORLIEGENDE DOKUMENT FÜR DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES
ÜBERNAHMEANGEBOTS MASSGEBLICH SIND UND DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN
ENTHALTEN WERDEN, DIE DIESE PERSONEN VOR EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE
ANDIENUNG IHRER STAMMAKTIEN BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.
Die Unterlagen zum Übernahmeangebot, einschließlich des Erwerbsangebots
(Offer to Purchase) und des zugehörigen Annahmeschreibens (Letter of
Transmittal) und bestimmter weiterer Dokumente zum Übernahmeangebot, sowie
das Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 (sobald
verfügbar) und sonstige von der Bieterin oder QIAGEN bei der SEC
eingereichte Dokumente werden kostenlos auf der Internetseite der SEC unter
www.sec.gov oder auf der Internetseite der Bieterin unter www.eqt-offer.com
erhältlich sein. Darüber hinaus werden das Tender Offer Statement der
Bieterin und sonstige Dokumente, die sie bei der SEC einreichen wird, unter
www.eqt-offer.com abrufbar sein. Ferner werden Exemplare der
Angebotsunterlage kostenlos über die in der Angebotsunterlage zu benennende
Informationsstelle (Information Agent) erhältlich sein.
Anwendbares Recht
Das Übernahmeangebot wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,
insbesondere dem WpÜG, bestimmten anwendbaren Vorschriften des Rechts der
Niederlande sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts
der Vereinigten Staaten von Amerika abgegeben und durchgeführt. Jeder
Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt,
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist
in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Erwerb von Aktien außerhalb des Übernahmeangebots
Sowohl EQT Private Equity als auch die Bieterin behalten sich jeweils vor,
im Rahmen des anwendbaren Rechts und vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung
(Exemptive Relief) der SEC außerhalb des Übernahmeangebots unmittelbar oder
mittelbar Aktien von QIAGEN über die Börse oder außerbörslich zu erwerben.
Etwaige solche Erwerbe oder Vereinbarungen erfolgen außerhalb der
Vereinigten Staaten unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und
vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung (Exemptive Relief) der SEC. Soweit
solche Erwerbe erfolgen, werden Informationen hierüber, einschließlich der
Anzahl der erworbenen Aktien von QIAGEN und des dafür gezahlten Preises,
unverzüglich veröffentlicht, sofern und soweit dies nach den anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
Informationen in Bezug auf EQT XI
Die hierin enthaltenen Informationen in Bezug auf den Fonds EQT XI ("EQT XI")
stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und dürfen nicht im
Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Aufforderung von EQT XI verwendet
oder als Grundlage herangezogen werden. Ein Angebot oder eine Aufforderung
in Bezug auf EQT XI erfolgt ausschließlich mittels eines vertraulichen
Private Placement Memorandum und zugehöriger Dokumente, die qualifizierten
Anlegern im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften
vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Hierin genannte Wertpapiere von
EQT XI wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert und
dürfen ohne eine Registrierung nach diesem Gesetz oder eine anwendbare
Ausnahme hiervon weder angeboten noch verkauft werden. Ein Angebot von
Wertpapieren von EQT XI in den Vereinigten Staaten müsste mittels eines
Angebotsdokuments erfolgen, das beim Emittenten oder dessen Beauftragten
erhältlich wäre und detaillierte Informationen über den Emittenten der
Wertpapiere und dessen Geschäftsleitung sowie Finanzinformationen enthielte.
Wertpapiere von EQT XI dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung
oder eine Ausnahme von der Registrierungspflicht weder angeboten noch
verkauft werden.
Amsterdam, 21. Oktober 2026
Crown NL Bidco B.V.
Ende der WpÜG-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Tradegate
BSX; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart; London, Chicago, NYSE, SIX
LEI Code: 213800OTKL1JNC4GON41
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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